Gibt es einen Zuschuss auch noch nachträglich für eine neue Heizung? Die neue Heizung ist 8 Monate alt, mein Heizungsbauer hat mich nicht auf die Förderung hingewiesen.
Sie schreiben nicht, was für eine neue Heizung installiert wurde. Handelt es sich zum Beispiel um eine neue Gasheizung oder Ölheizung, kommt eine Förderung im Nachhinein leider nicht in Frage. Die KfW fördert Heizungen mit Brennwerttechnik nur, wenn die Förderung vorher beantragt wurde.
Geht es um einen Zuschuss für das Heizen mit Erneuerbaren Energien (z. B. Wärmepumpe, Pelletheizung oder Solarthermie-Anlage) können Sie einen Zuschuss beim BAFA beantragen. Das geht innerhalb von 9 Monaten, nachdem die Anlage in Betrieb genommen wurde. Dazu muss die Heizung auf der Liste der förderfähigen Anlagen stehen. Der Heizungsbauer füllt dann eine so genannte Fachunternehmererklärung aus, die Sie zusammen mit dem Förderantrag und der Rechnungskopie an das BAFA schicken.