Ich möchte in einer bereits ausgebauten Dachwohnung die Dachfenster austauschen und eine neue Zwischensparrendämmung einbauen. Mein Problem: Bei einer Sparrenhöhe von circa vierzehn Zentimetern und einer geringen Dachneigung müsste ich bei einer Untersparrendämmnung einen grossen Platzverlust hinnehmen.
Nun stellen sich mir folgende Fragen: 1. Ist eine 16 Zentimeter dicke Dämmmatte 0,032 ausreichend (U-Wert)? 2. Verliert die Dämmmatte ihre Dämmkraft, wenn sie stark zusammen gedrückt wird? 3. Wie ist der qualitative und vorschriftsmässige Einbau der Dämmung zum Beispiel für die Erteilung eines Energieausweises nachzuweisen?
Zu Frage 1: 16 Zentimeter Dämmung 0,032 ergeben einen U-Wert von ca. 0,21 – 0,23 je nach Anordnung der Balken. Das entspricht auch der Energieeinsparverordnung EnEV 2009.
Zu Frage 2: Die Dämmung darf auch nicht gedrückt werden! (zum Beispiel von 16 auf 14 cm). Denn dann besteht die Gefahr von Wärmebrücken.
Zu Frage 3: Wenn eine Firma die Arbeiten macht, muss das Unternehmen die Richtigkeit der Dämmarbeiten in einer so genannten Fachunternehmererklärung bescheinigen.
Prinzipiell sollte die Dämmung nie direkt an den Dachlatten anliegen. Optimalerweise sollte immer eine wasserführende, diffusionsoffene Ebene oberhalb der Dämmung sein. Ist dies nicht der Fall, sollte die Dämmung hinterlüftet sein (Abstand zu den Latten). Es ist auf einen sauberen, passgenauen und lückenlosen Einbau der Dämmung zu achten.