Nicht nur Kirchen, Burgen, Schlösser, sondern auch viele normale Wohnhäuser stehen unter Denkmalschutz: Wer eine Jugendstil-Villa, ein Einfamilienhaus im Bauhaus-Stil oder einen alten Bauernhof mit Sichtfachwerk sanieren will, muss deshalb mit besonderen Auflagen rechnen. Denn solche Häuser stiften regionale Identität und für deren Erhalt sorgt das Denkmalschutzgesetz.
Historische Fassade muss erhalten bleiben
Bei der Sanierung ist ein behutsames Vorgehen gefragt: Ob historische Fenster, mit Stuck verzierte Brüstungen oder besondere Giebel - Elemente, die den Charakter des Baudenkmals prägen, müssen erhalten bleiben. Besonders bei den Fenstern macht der Denkmalschutz strenge Vorgaben. Die neuen, energieeffizienten Fenster müssen zur alten Fassade passen. Oft sind für die Sanierung Repliken, also detailgetreue Nachbauten, erforderlich. So können beispielsweise Sprossenfenster mit einem speziellen Isolierglas nachgebaut werden. Ähnlich liegt der Fall bei Haustüren. Auch für die Dacheindeckung kommen oft nur spezielle Dachziegel-Repliken in Frage, die nach dem alten Vorbild angefertigt werden müssen.
Denkmalschutz und Energieeffizienz schließen sich nicht aus
Und wie ist es mit einer Solaranlage auf dem Ziegeldach eines denkmalgeschützen Hauses? Energieeffizienz und Denkmalschutz sind nicht immer leicht zu vereinbaren, doch es gibt gute Kompromiss-Lösungen. So kann eine Solaranlage auf der nicht einsehbaren Gartenseite des Daches ihren Platz finden, während eine Fassadendämmung nicht außen, sondern im Inneren des Hauses angebracht wird - und zwar mit Baustoffen, die zur Bausubstanz des Hauses passen. Feste Werte für die Energieeffizienz schreibt die Energieeinsparverordnung (EnEV) bei Denkmalschutz nicht vor.
Sanierung individuell planen
Energieeffizienz ist zwar kein Muss, doch eine energetische Sanierung macht es Bauherrn leichter, Fördermittel oder zinsvergünstigte Kredite in Anspruch zu nehmen. Hierfür hat die KfW-Bank das Förderprogramm "Effizienzhaus Denkmal" aufgelegt. Wer ein denkmalgeschütztes Haus sanieren will, sollte sich vorher gut über die genauen Vorgaben im Denkmalschutzgesetz und die Möglichkeiten der Sanierung informieren. In jedem Fall muss die Sanierung individuell geplant werden, denn gerade bei Denkmalschutz gilt: Kein Haus ist wie das andere, es muss also immer die optimale Lösung für den Einzelfall gefunden werden.
Hier empfehlen wir Ihnen den Kontakt zum Hersteller. Dieser gibt Ihnen eine verbindliche Auskunft darüber, welche Fassadenverkleidungen für ...
Antwort lesen »Die Installation einer Split-Klimaanlage findet in aller Regel auch am Gemeinschaftseigentum (z.B. Fassade) statt. Dafür benötigen Sie die ...
Antwort lesen »Auch in diesem Fall kommen Wärmepumpen infrage. Sie können sich zum Beispiel für eine Großwärmepumpe oder eine Kaskadenlösung entscheiden. ...
Antwort lesen »Die DIN EN 1264-4 "Raumflächenintegrierte Heiz- und Kühlsysteme mit Wasserdurchströmung - Teil 4: Installation" empfiehlt einen R-Wert von ...
Antwort lesen »Die Ausnahmen von den Nachrüstpflichten des GEG gelten nur für Ein- und Zweifamilienhäuser, die ein Eigentümer am 01. Februar 2002 selbst ...
Antwort lesen »Aus der Liste förderbarer Wärmepumpen geht hervor, dass es die Förderung für Wärmepumpen auch für Geräte von Kermi gibt. Das gilt auch für ...
Antwort lesen »Als neutrale Onlineplattform bieten wir selbst keine Baustoffe an. Diese bekommen Sie aber von einem Baustofffachhandel aus Ihrer Region. ...
Antwort lesen »Die Heizung darf auch nach der Übertragung des Eigentums bestehen bleiben. Es gelten aber bereits jetzt die Vorgaben des ...
Antwort lesen »Handelt es sich um eine Zentralheizung (keine Etagenheizung), gibt es den Geschwindigkeits-Bonus zur Förderung der Wärmepumpe erst, wenn ...
Antwort lesen »Aktuell können Sie hier leider noch keine Anträge stellen, da das entsprechende KfW-Portal noch nicht fertig gestellt wurde. ...
Antwort lesen »In diesem Fall handelt es sich nicht um ein Gebäude, das in den Geltungsbereich des Gebäudeenergiegesetzes fällt (siehe Ausnahmen § 2 GEG ...
Antwort lesen »Gehört das Haus Ihrem Vater, muss dieser die Förderung für die Wärmepumpe als Eigentümer beantragen. Bewohnt er eine Wohnung selbst, ...
Antwort lesen »Ja, das gilt nach wie vor. Sie können im Laufe des Fördervorhabens zur schlechteren Stufe wechseln. Andersherum funktioniert das jedoch ...
Antwort lesen »Bei fachgerechter Ausführung ist die geplante Konstruktion möglich. Als Dampfbremse könnten Sie sich allerdings für eine feuchtevariable ...
Antwort lesen »Hier ist erst einmal mit keinen Auflagen zu rechnen. Möglicherweise muss die oberste Geschossdecke gedämmt werden, wenn diese frei ...
Antwort lesen »Handelt es sich um eine Niedertemperatur- oder Brennwerttherme, wovon man bei dem Baujahr ausgehen kann, ist erst einmal nichts zu ...
Antwort lesen »Sofern Sie die Mindest-Investitionskosten (300 Euro seit 2024) übersteigen, bekommen Sie die Förderung auch für einzelne Fenster. ...
Antwort lesen »Die Förderung der Fassadendämmung bekommen Sie auch ohne die Dämmung der einen Orientierung. Denn diese gibt es für die tatsächlich ...
Antwort lesen »Bei zwei Wohneinheiten können Sie insgesamt Kosten in Höhe von 45.000 Euro anrechnen. 30.000 Euro für die erste und 15.000 Euro für die ...
Antwort lesen »Der bereits beauftragte Energieberater kann die vorhandene Berechnung mit einem vergleichsweise geringen Aufwand anpassen und einen neuen ...
Antwort lesen »Die BEG-EM-Förderung für neue Fenster bekamen Sie letztes Jahr leider nur, wenn Sie noch keine Maßnahme begonnen hatten. Auch in diesem ...
Antwort lesen »Die GEG-Vorgaben zur Dachsanierung betreffen immer nur die tatsächlich behandelten Bauteile. Sanieren Sie das erste Dach, müssen Sie durch ...
Antwort lesen »Beantragen Sie die Förderung der Dachdämmung, können Sie alle anfallenden Umfeldmaßnahmen ebenfalls mit angeben. Das heißt: Die Förderung ...
Antwort lesen »Beantragen Sie einen BEG-EM-Zuschuss für neue Fenster, liegt die Förderrate bei 15 Prozent. Bezogen auf die anrechenbaren Kosten von 82.000 ...
Antwort lesen »Geht es um die Heizkosten, entscheidet der messbare Verbrauch. Bei allen anderen Kosten kommt es auf den Gemeinschaftsvertrag und die ...
Antwort lesen »Nach Anlage 7 GEG ist die Dämmung der Fassade Pflicht, wenn Sie Bekleidungen (Platten oder plattenartige Bauteile), Verschalungen, ...
Antwort lesen »Soll die Garage weiterhin größtenteils unbeheizt bleiben, ist eine Dämmung der Außenwände nicht nötig. Sinnvoll ist allerdings eine Dämmung ...
Antwort lesen »Relevant für den Einkommensbonus zur Heizungsförderung ist das Einkommen des selbst nutzenden Eigentümers. Außerdem ist das Einkommen eines ...
Antwort lesen »Das ist generell nicht erforderlich. Eine Pflicht zur Dämmung des Daches gibt es nur, wenn Sie auch Maßnahmen am Dach ausführen. Welche das ...
Antwort lesen »Sie können die Förderung der neuen Heizung auch beantragen, wenn Sie die Öltanks verkaufen. Möchten Sie den Bonus zum Heizungstausch ...
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