Mit Isolierfolie für die Fenster oder die Heizkörper können im Eilverfahren kräftig Heizkosten gespart werden. Das Anbringen von Fensterfolie und Heizkörperfolie ist eine einfache und effektive Sofortmaßnahme, die kaum Aufwand mit sich bringt und sich sehr schnell rechnet.
--> Wichtig zu wissen: Isolierfolien ersetzen keine Sanierung! Sie sind aber ein schnelles Mittel für Heizkosteneinsparungen, wenn eine Sanierung gerade nicht möglich ist und wenn Mieter:innen keinen Einfluss auf den energetischen Zustand eines Hauses haben.
Isolierfolie wirkt wie zweite Fensterscheibe
Fenster-Isolierfolie ist die schnelle Alternative zum Austausch alter, einfachverglaster Fenster. Fenster mit Einfachverglasung sind noch in vielen Altbauten zu finden und ein Garant für hohe Heizkosten. Die Spezial-Fensterfolie verringert die Wärmeverluste. Die Isolierfolie wird einfach auf die Scheibe geklebt und kann von jedem Heimwerker verarbeitet werden. Wird die durchsichtige Isolierfolie auf die Fensterscheibe geklebt, bildet sich ein dünnes Luftpolster zwischen der Fensterfolie und dem Fensterglas. Die Isolierfolie wirkt wie eine zusätzliche Scheibe und verstärkt die Dämmwirkung der Fenster. Durch die zusätzliche Luftschicht ist das Fenster deutlich besser isoliert, die Energieverluste und die Heizkosten verringern sich spürbar. Für die Montage der Isolierfolie sind keine besonderen handwerklichen Kenntnisse erforderlich. Das einzige Hilfsmittel, das benötigt wird, ist ein haushaltsüblicher Haarfön. Nachdem die Isolierfolie mit Klebeband an der Fensterscheibe angebracht wurde, kann sie mit dem Haarfön geglättet und straff gespannt werden.
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Heizkörper mit Folie isolieren und Heizkosten sparen
Auch ungedämmte Heizkörper-Nischen sind eine typische Schwachstelle im Altbau, über die viel Energie verloren geht. Heizkörperfolie (auch Reflexionsfolie genannt) hilft dabei, die Energie in den Innenräumen des Hauses zu halten. Die Heizkörper-Isolierfolie lenkt die wohlige Wärme in richtige Bahnen. Dafür wird die Isolierfolie direkt an der Rückseite des Heizkörpers angebracht. Die Folie reflektiert die Wärme der Heizung und sorgt dafür, dass sie nicht nach außen verloren geht, sondern vom Heizkörper aus in den Raum zurückstrahlt. Die Heizkörperfolie ist sehr leicht zu verarbeiten. Die Isolierfolie wird auf den jeweiligen Heizkörper zugeschnitten und dann auf die Rückseite geklebt. Von diesem Moment an profitieren die Hausbesitzer von einem Plus an Behaglichkeit und geringeren Heizkosten.
--> Weiterlesen: Heizkörpernische richtig dämmen
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Hier empfehlen wir Ihnen den Kontakt zum Hersteller. Dieser gibt Ihnen eine verbindliche Auskunft darüber, welche Fassadenverkleidungen für ...
Antwort lesen »Die Installation einer Split-Klimaanlage findet in aller Regel auch am Gemeinschaftseigentum (z.B. Fassade) statt. Dafür benötigen Sie die ...
Antwort lesen »Auch in diesem Fall kommen Wärmepumpen infrage. Sie können sich zum Beispiel für eine Großwärmepumpe oder eine Kaskadenlösung entscheiden. ...
Antwort lesen »Die DIN EN 1264-4 "Raumflächenintegrierte Heiz- und Kühlsysteme mit Wasserdurchströmung - Teil 4: Installation" empfiehlt einen R-Wert von ...
Antwort lesen »Die Ausnahmen von den Nachrüstpflichten des GEG gelten nur für Ein- und Zweifamilienhäuser, die ein Eigentümer am 01. Februar 2002 selbst ...
Antwort lesen »Aus der Liste förderbarer Wärmepumpen geht hervor, dass es die Förderung für Wärmepumpen auch für Geräte von Kermi gibt. Das gilt auch für ...
Antwort lesen »Als neutrale Onlineplattform bieten wir selbst keine Baustoffe an. Diese bekommen Sie aber von einem Baustofffachhandel aus Ihrer Region. ...
Antwort lesen »Die Heizung darf auch nach der Übertragung des Eigentums bestehen bleiben. Es gelten aber bereits jetzt die Vorgaben des ...
Antwort lesen »Handelt es sich um eine Zentralheizung (keine Etagenheizung), gibt es den Geschwindigkeits-Bonus zur Förderung der Wärmepumpe erst, wenn ...
Antwort lesen »Aktuell können Sie hier leider noch keine Anträge stellen, da das entsprechende KfW-Portal noch nicht fertig gestellt wurde. ...
Antwort lesen »In diesem Fall handelt es sich nicht um ein Gebäude, das in den Geltungsbereich des Gebäudeenergiegesetzes fällt (siehe Ausnahmen § 2 GEG ...
Antwort lesen »Gehört das Haus Ihrem Vater, muss dieser die Förderung für die Wärmepumpe als Eigentümer beantragen. Bewohnt er eine Wohnung selbst, ...
Antwort lesen »Ja, das gilt nach wie vor. Sie können im Laufe des Fördervorhabens zur schlechteren Stufe wechseln. Andersherum funktioniert das jedoch ...
Antwort lesen »Bei fachgerechter Ausführung ist die geplante Konstruktion möglich. Als Dampfbremse könnten Sie sich allerdings für eine feuchtevariable ...
Antwort lesen »Hier ist erst einmal mit keinen Auflagen zu rechnen. Möglicherweise muss die oberste Geschossdecke gedämmt werden, wenn diese frei ...
Antwort lesen »Handelt es sich um eine Niedertemperatur- oder Brennwerttherme, wovon man bei dem Baujahr ausgehen kann, ist erst einmal nichts zu ...
Antwort lesen »Sofern Sie die Mindest-Investitionskosten (300 Euro seit 2024) übersteigen, bekommen Sie die Förderung auch für einzelne Fenster. ...
Antwort lesen »Die Förderung der Fassadendämmung bekommen Sie auch ohne die Dämmung der einen Orientierung. Denn diese gibt es für die tatsächlich ...
Antwort lesen »Bei zwei Wohneinheiten können Sie insgesamt Kosten in Höhe von 45.000 Euro anrechnen. 30.000 Euro für die erste und 15.000 Euro für die ...
Antwort lesen »Der bereits beauftragte Energieberater kann die vorhandene Berechnung mit einem vergleichsweise geringen Aufwand anpassen und einen neuen ...
Antwort lesen »Die BEG-EM-Förderung für neue Fenster bekamen Sie letztes Jahr leider nur, wenn Sie noch keine Maßnahme begonnen hatten. Auch in diesem ...
Antwort lesen »Die GEG-Vorgaben zur Dachsanierung betreffen immer nur die tatsächlich behandelten Bauteile. Sanieren Sie das erste Dach, müssen Sie durch ...
Antwort lesen »Beantragen Sie die Förderung der Dachdämmung, können Sie alle anfallenden Umfeldmaßnahmen ebenfalls mit angeben. Das heißt: Die Förderung ...
Antwort lesen »Beantragen Sie einen BEG-EM-Zuschuss für neue Fenster, liegt die Förderrate bei 15 Prozent. Bezogen auf die anrechenbaren Kosten von 82.000 ...
Antwort lesen »Geht es um die Heizkosten, entscheidet der messbare Verbrauch. Bei allen anderen Kosten kommt es auf den Gemeinschaftsvertrag und die ...
Antwort lesen »Nach Anlage 7 GEG ist die Dämmung der Fassade Pflicht, wenn Sie Bekleidungen (Platten oder plattenartige Bauteile), Verschalungen, ...
Antwort lesen »Soll die Garage weiterhin größtenteils unbeheizt bleiben, ist eine Dämmung der Außenwände nicht nötig. Sinnvoll ist allerdings eine Dämmung ...
Antwort lesen »Relevant für den Einkommensbonus zur Heizungsförderung ist das Einkommen des selbst nutzenden Eigentümers. Außerdem ist das Einkommen eines ...
Antwort lesen »Das ist generell nicht erforderlich. Eine Pflicht zur Dämmung des Daches gibt es nur, wenn Sie auch Maßnahmen am Dach ausführen. Welche das ...
Antwort lesen »Sie können die Förderung der neuen Heizung auch beantragen, wenn Sie die Öltanks verkaufen. Möchten Sie den Bonus zum Heizungstausch ...
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