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13.07.2023

Zuschuss oder Kredit: Förderung für ein barrierefreies Grundstück

Terrasse, Zufahrt und Wege ohne Stolperfallen

Barrierefreiheit fängt schon vor der Haustür an! Sind Wege, Zufahrt, Hauseingang und Terrasse ohne Stolperfallen gestaltet, können Haus und Grundstück lange ohne Einschränkungen genutzt werden. Bei der barrierefreien Gestaltung des Grundstücks greift die KfW Eigentümern finanziell mit einer Förderung unter die Arme. Je nach finanziellen Mitteln können entweder ein Zuschuss oder ein zinsgünstiger Förderkredit beantragt werden.

Eingangstür: Mann im Rollstuhl
Wege ohne Schwellen, eine ausreichend breite Haustür und viel Bewegungsfläche: Für die barrierefreie Gestaltung von Zufahrt, Wegen, Sitzplätzen und Hauseingang gibt es eine KfW-FörderungFoto: KfW Bankengruppe / Thorsten Futh

Für ein barrierefreies Grundstück stehen zwei Förderprogramme der KfW zur Verfügung:

Beiden Programmen gemeinsam ist, dass die Förderung unbedingt vor Beginn der Arbeiten beantragt werden muss und dass technische Mindestanforderungen einzuhalten sind. Beantragt werden kann ein Zuschuss in Höhe von 10 Prozent der Kosten bei einzelnen Maßnahmen (max. 2.500 Euro Zuschuss pro Wohneinheit bei förderfähigen Kosten von 25.000 Euro) oder ein zinsgünstiger Kredit in Höhe von maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit. Wer sein gesamtes Haus altersgerecht umbauen lässt, erhält maximal 6.250 Euro Zuschuss (12,5 Prozent Zuschuss bei förderfähigen Kosten von 50.000 Euro).

Barrierefreies Grundstück: Für diese Maßnahmen gibt es eine KfW-Förderung
Maßnahmen für mehr Barrierefreiheit an Wegen und im Wohnumfeld werden von der KfW unterstützt. Diese Maßnahmen auf dem Grundstück sind im Einzelnen förderfähig:

Förderbereich 1: Wege und Wohnumfeld

  • Barrierefreie Wege zum Haus und zu regelmäßig genutzten Einrichtungen wie Garage, Carport, Sitzplatz oder Mülltonnen
  • Umbau oder Schaffung von altersgerechten Stellplätzen
  • Umbau und Schaffung oder Überdachung von Abstellplätzen für Kinderwagen, Rollatoren/Rollstühle und Fahrräder
  • Ab drei Wohneinheiten (Mehrfamilienhaus) sind auch Nebenarbeiten wie Hochbeete, Grünflächen, Sitz- und Spielplätze sowie Beleuchtung förderfähig

Förderbereich 2: Eingangsbereich

  • Barrierearme Haus- und Wohnungseingangstür
  • Schaffung von mehr Bewegungsfläche
  • Wetterschutzmaßnahmen wie Überdachungen
  • Zusätzlich förderfähig sind unter anderem Maßnahmen zur Türkommunikation, Beleuchtung und Markierung

Voraussetzungen für die Förderung
Damit die Maßnahmen auf dem Grundstück gefördert werden, müssen technische Mindestanforderungen eingehalten werden. Wichtig sind ausreichend breite Wege (mind. 1,50 m), schwellen- und stufenlose Anlagen sowie feste und rutschhemmende Beläge. Die Haustür wird dann gefördert, wenn die Durchgangsbreite mindestens 0,90 m beträgt, die Bedienelemente in einer Höhe zwischen 0,85 m und 1,05 m angebracht sind und mit geringem Kraftaufwand bedient werden können. Außerdem muss eine ausreichende Bewegungsfläche auf der Innenseite vorhanden sein (Alternativ sind außen aufschlagende Haustüren mit einer Bewegungsfläche von mindestens 1,50 x 1,50 m oder 1,40 m x 1,70 m möglich). Bei einer Sanierung muss die neue Haustür einen U-Wert von maximal 1,3 W/(m²·K) aufweisen.

Den Zuschuss beantragen Eigentümer:innen direkt online über das KfW-Zuschussportal, den Kredit über die Hausbank. Zu diesem Zeitpunkt darf noch kein Liefer- oder Leistungsvertrag unterzeichnet sein. Um Kostensteigerungen aufzufangen, empfiehlt die KfW, mögliche Kostensteigerungen gleich bei der Antrag­stellung großzügig mit einzuplanen (ca. 20 Prozent der Kosten laut den eingeholten Angeboten als Richtwert). 

Wichtig zu wissen: Wer bereits einen Zuschuss von der Pflegekasse für den Umbau erhält, kann die KfW-Förderung für die gleiche Maßnahme nicht mehr beantragen. Die Kombination bei verschiedenen Maßnahmen ist allerdings möglich, dann sind getrennte Rechnungen erforderlich. --> KfW-Förderung richtig beantragen


Schritt-für-Schritt-Anleitung zur maximalen Förderung: Jetzt interaktives eBook mit allen Infos holen und sofort loslegen!

 
 
 
Quelle: energie-fachberater.de / KfW
 
 

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