Die Brennstoffzellenheizung ist eine innovative und hocheffiziente Technologie, die gerade am Beginn der Markteinführung steht. Als Brennstoff wird in der Regel Erdgas oder Biogas eingesetzt. Dieser Brennstoff wird elektrochemisch direkt in Strom umgewandelt. Die dabei entstehende Abwärme steht dann gleichzeitig zum Heizen und für die Warmwasserbereitung zur Verfügung.
Brennstoffzellenheizung basiert auf Kraft-Wärme-Kopplung (KWK)
Wie auch ein Blockheizkraftwerk (BHKW) arbeitet die Brennstoffzellenheizung mit dem Prinzip der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK). Sie gehört also zu den Mikro-BHKW. Die Technik ist die effizienteste Form der Kraft-Wärme-Kopplung: Mit einem elektrischen Wirkungsgrad, der über dem von Ölheizung und Gasheizung liegt, erzeugt die Brennstoffzellen-Heizung gleichzeitig Wärme und Strom. Der Energielieferant der Brennstoffzelle ist Wasserstoff, der in einem chemischen Verfahren aus Erdgas gewonnen wird. Durch die gleichzeitige Produktion von Strom und Wärme wird das Erdgas effektiv genutzt und CO2-Emissionen verringert. Im Vergleich zu einem konventionellen BHKW punktet die Brennstoffzellenheizung mit einem besseren Verhältnis von elektrischer Energie zu nutzbarer Abwärme. Die Heizung mit ihren kompakten Komponenten passt gut in den Heizungskeller, ist robust und wartungsarm. Zudem senkt die lange Lebensdauer die Kosten.
Brennstoffzellenheizung auch für Niedrigenergiehaus einsetzbar
Während ein konventionelles Mikro-BHKW vor allem dann wirtschaftlich ist, wenn ein Gebäude einen möglichst hohen Wärmebedarf hat (also eher in unsanierten Altbauten), lässt sich eine Brennstoffzellenheizung auch in sanierten Häusern und Niedrigenergiehäusern einsetzen. Vor allem die eigene Stromproduktion sorgt dafür, dass die Energiekosten sinken. Eine Brennstoffzellenheizung kann in der Regel so viel Strom produzieren, dass der Grundbedarf eines Haushalts gedeckt ist. Überschüssiger Strom wird ins Netz eingespeist.
Kosten und Förderung für Brennstoffzellenheizung
Für eine Brennstoffzellenheizung müssen Hausbesitzer mit Kosten von mindestens 20.000 Euro rechnen. Auch wenn das erst einmal viel klingt, sollten Hausbesitzer bedenken, dass mit der Technik in der Regel der Grundbedarf eines Haushalts an Wärme und Strom gedeckt ist. Reduzieren lassen sich die Kosten mit einer Förderung der KfW: Sie vergibt Zuschüsse in Höhe von mindestens 5.700 Euro für Brennstoffzellen-Heizungen. Zusätzlich gibt es auch in vielen Bundesländern noch weitere Förderprogramme. Wem die Investionskosten trotzdem zu hoch sind, der kann darüber nachdenken, die Heizung über so genanntes Contracting zu mieten.
Bei einer Konstruktion mit Unterdeckplatten (Holzfaser auf den Sparren) und dem Verzicht einer zusätzlichen Unterdeckbahn ist eine ...
Antwort lesen »Im Falle der Fenster geht es in der Regel um Gemeinschaftseigentum. Aus diesem Grund ist die Maßnahme in der Eigentümerversammlung ...
Antwort lesen »Da für Holzöfen bzw. Biomasse keine CO₂-Abgabe zu entrichten ist, gibt es hier nichts zu beachten. Der Ofen wird bei der Ermittlung der ...
Antwort lesen »Der individuelle Sanierungsfahrplan gilt immer für das gesamte Gebäude. Geht es um das Mehrfamilienhaus einer WEG, muss diese die Anträge ...
Antwort lesen »Die entsprechenden Informationen finden Sie im Infoblatt über förderbare Maßnahmen und Leistungen. Hier ist als Umfeldmaßnahme der ...
Antwort lesen »In diesem Fall können Sie leider keine Heizungsförderung beantragen. Denn das ist seit 2024 nur noch Eigentümern von Gebäuden gestattet. ...
Antwort lesen »Der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz wird von der KfW gefördert. Erfüllen Sie alle technischen Voraussetzungen, bekommen Sie einen ...
Antwort lesen »Auch wenn Sie die Anlage in Eigenregie installieren, bekommen Sie eine Förderung für die Solaranlage. Wichtig ist, dass die gewählte Anlage ...
Antwort lesen »Seit 2024 benötigen Sie in diesem Fall eine TPB-ID von Ihrem Fachhandwerker, der die Maßnahme ausführt. Dieser muss sich dazu einmal im ...
Antwort lesen »Eine Förderung für den Pufferspeicher bekommen Sie im Zuge der geförderten Heizungsoptimierung zur Steigerung der Anlageneffizienz. Lassen ...
Antwort lesen »Generell fördert der Staat Maßnahmen wie die Dämmung nur an der thermischen Gebäudehülle. Dabei handelt es sich um die Umschließungsflächen ...
Antwort lesen »Sie können problemlos einen anderen Kessel einbauen. Wichtig ist, dass das neue Modell die Anforderungen des Fördergebers erfüllt. Das ist ...
Antwort lesen »Generell ist der Ergänzungskredit vor dem Beginn von Bauarbeiten und spätestens 12 Monaten nach der Zusage zur Zuschussförderung zu ...
Antwort lesen »Bei der Antragstellung im Jahr 2023 gab es die Förderung für die Errichtung oder Erweiterung von Solarkollektoranlage zur thermischen ...
Antwort lesen »Das Einfräsen in den Betonboden ist eine Möglichkeit, die ohne zusätzliche Aufbauhöhe funktioniert. Nachteilig ist aber, dass hier ...
Antwort lesen »Für den Trittschallschutz kommt es auf eine schwimmende Verlegung des Oberbodens an. Dazu bringen Sie zunächst geeignete Dämmplatten auf ...
Antwort lesen »Sie bekommen den Geschwindigkeitsbonus anteilig für die anrechenbaren Kosten der ersten Wohneinheit. Bei zwei Wohneinheiten betragen diese ...
Antwort lesen »Eine Auskunft zu den Mehrkosten können wir Ihnen im Moment nicht geben. Diese bekommen Sie von den Herstellern der Heizsysteme, die aktuell ...
Antwort lesen »Den SerSan-Bonus bekommen Sie für die gesamte Fördersumme der KfW-261-Förderung. Wichtig ist, dass Sie die technischen Voraussetzungen ...
Antwort lesen »Nein. Das ist leider nicht möglich. Da Sie keine Eigentümer sind, können Sie die Förderung der Heizung leider nicht beantragen. Möglich ist ...
Antwort lesen »Die vom BAFA geförderte Energieberatung ist genau geregelt, um eine hohe Qualität sicherstellen zu können. Gleiches gilt für die ...
Antwort lesen »Die Heizungsförderung der KfW (458) können Sie nur beantragen, wenn Sie Eigentümer des Gebäudes sind. Nachzuweisen ist das mit einem ...
Antwort lesen »Befindet sich die Dämmung zwischen zwei beheizten Räumen, ist eine Dampfbremse nicht erforderlich. Da die Temperaturen ähnlich hoch sind, ...
Antwort lesen »Ja, das ist korrekt. Aus Anlage 8 der EnSanMV ergeben sich hier keine Einschränkungen. Das Haus muss mindestens 10 Jahre und die Heizung ...
Antwort lesen »Das hängt von der geplanten Maßnahme ab. Geht es um Arbeiten an der Gebäudehülle und der Anlagentechnik (Smart Home, Lüftung, Wärmeschutz ...
Antwort lesen »In diesem Fall gelten die Anforderungen des § 19 der 1. BImSchV. Dieser fordert generell, dass bei einer Feuerungsanlage für feste ...
Antwort lesen »Den Steuerbonus für die Sanierung können Sie auch bei Glastausch im Bestand in Anspruch nehmen. Geregelt ist das in der Energetische ...
Antwort lesen »Fördermittel gibt es für die Sanierung beheizter Gebäude und Gebäudeteile. Förderbar sind dabei die in der BEG EM Richtlinie aufgeführten ...
Antwort lesen »Nein. Die Förderung müssen Sie nicht zurückzahlen. Das Dach darf allerdings 10 Jahre lang nicht verschlechtert oder abgerissen werden. ...
Antwort lesen »Lassen sich die Fenster nicht öffnen, handelt es sich nicht um Gebäudeöffnungen. In diesem Fall ist unserer Auffassung nach genauso zu ...
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