Das Energie-Label veranschaulicht auf einer Skala von grün bis rot, wie effizient die Heizung ist. Angaben zu den Heizkosten macht das Label aber nicht! Eingeführt wurde das Energielabel schon 2016, Pflicht für bestimmte Alterskassen ist es seit 2017. Die Effizienzklassen bei bestehenden Heizungen reichen von A+++ als beste bis D als schlechteste Einstufung.
Wichtig zu wissen: Für Hausbesitzer entstehen keine Kosten, wenn der Schornsteinfeger den Heizkessel etikettiert. Das Energielabel wird während der Feuerstättenschau vergeben, die alle drei Jahre stattfinden muss. Festgelegt ist die Regelung im Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz (EnVKG). Eine Messung vor Ort ist nicht vorgesehen, um das Kennzeichen auszustellen. Angebracht wird das Energielabel an der Vorderseite des Heizkessels.
Die Einstufung A+++ bis A+ erhalten Heizungen, die auf Basis erneuerbarer Energien oder Kraft-Wärme-Kopplung Wärme produzieren. Die Kategorien A bis D werden für die Kennzeichnung fossiler Heizkessel, die Öl oder Erdgas als Brennstoff nutzen, verwendet. Alte Holz- und Pelletheizungen bekommen kein Etikett.
Heizungstausch lohnt sich meistens schon nach 20 Jahren und ab Effizienzklasse C und D
Fachleute raten, bereits ab einem Alter von 20 Jahren einen Tausch prüfen zu lassen, in vielen Fällen ist er wirtschaftlich. Wer einen Aufkleber mit dem dritten oder vierten Buchstaben im Alphabet bei seiner mindestens 23 Jahre alten Heizung erhält, sollte besonders dringend über einen Heizungstausch nachdenken. "Heizkessel der Stufen C und D sind in der Regel Konstanttemperatur- oder alte Niedertemperaturkessel", sagt dazu Gerhard Freier von der Ingenieurkammer Baden-Württemberg. "Sie arbeiten mit der veralteten Technik und haben einen deutlich höheren Energieverbrauch als moderne Brennwertgeräte."
Hausbesitzer profitieren bei einer neuen Heizung von den technischen Fortschritten der letzten Jahrzehnte. Neue Heizungen können in Ein- und Zweifamilienhäusern bis zu 20 Prozent Energie und Kohlendioxid einsparen. "Zwar kostet die Neuanschaffung Geld, sie rechnet sich aufgrund der besseren Brennstoffausnutzung und der stromsparenden Effizienzpumpe aber oft nach wenigen Jahren", so Freier. Für viele Heizungen gibt es darüber hinaus auch eine finanzielle Förderung, die die Investition verringert.
Schrittweise Kennzeichnung alter Heizungen - in diesem Jahr ist Ihre Heizung dran
Das Energielabel wird schrittweise eingeführt. 2019 etikettierten die Schornsteinfeger nur Wärmeerzeuger, deren Baujahr vor 1996 liegt. Danach werden jedes Jahr weitere Jahrgänge einbezogen: 2020 folgen die Baujahre 1996 bis 1997 und 2021 die Baujahre 1998 bis 2001. Ab 2024 werden die Geräte gekennzeichnet, die älter als 15 Jahre sind. Neue Heizungen haben mit dem EU-Energielabel seit September 2015 eine vergleichbare Kennzeichnung.
In diesem Fall bekommen Sie eine Basisförderung in Höhe von 30 Prozent. Anrechenbar sind dabei die Kosten der Biomasseheizung und die ...
Antwort lesen »Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit, eine Ausnahme zu beantragen, wenn die Anforderungen im Einzelfall wegen besonderer Umstände durch ...
Antwort lesen »Das ist kein Problem. Sie können die BAFA-Förderung und den Steuerbonus (§ 35c) parallel in Anspruch nehmen, wenn Sie die Kosten eindeutig ...
Antwort lesen »Möchten Sie die geförderte Maßnahme in Eigenleistung erbringen, können Sie auf die aufschiebende Bedingung verzichten (siehe 1.7 BEG ...
Antwort lesen »Generell ist es möglich, die Anlage mit Frostschutzmittel zu betreiben, um Frostschäden im Winter zu verhindern. Üblich ist das allerdings ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie die Förderung der Solarthermieanlage. Diese gibt es auch unabhängig von der Heizung. Wichtig ist, dass Sie die ...
Antwort lesen »Die Kosten für die Erstellung der technischen Projektbeschreibung und des technischen Projektnachweises (TPB und TPN) sind im Zuge der ...
Antwort lesen »In diesem Fall verweist die BEG-EM-Richtlinie auf Anlage 7 des GEG. Unter der Fußnote 4 sind Sonderverglasungen dabei wie folgt ...
Antwort lesen »Eine Übersicht über förderbare Heizsysteme finden Sie in der Liste der förderfähigen Wärmepumpen mit Prüf-/Effizienznachweis. Ab Seite 20 ...
Antwort lesen »In diesem Fall ist kein Energieberater nötig. Das gilt auch für die Förderung der Wärmepumpe. Wir empfehlen Ihnen aber, einen ...
Antwort lesen »Da es sich in diesem Fall um eine Brandschutzvorgabe handelt, ist eine Entscheidung nicht von der Zustimmung des Nachbarn abhängig. ...
Antwort lesen »In diesem Fall handelt es sich vermutlich nicht um Schimmel, sondern um Schmutz/Staub, der sich beim Lüften an der Wand absetzt. Experten ...
Antwort lesen »Ohne die Antragsunterlagen zu kennen, lässt sich das nicht beurteilen. In der Regel können und konnten Sie die Förderung für mehrere ...
Antwort lesen »Den Geschwindigkeitsbonus bekommen Sie nur dann, wenn Sie eine eigene Immobilie als Haupt- oder Alleinwohnsitz selbst nutzen. Das müssen ...
Antwort lesen »Geht es um Denkmalschutz, dürfen die zuständigen Ämter auf Ihre Vorgaben bestehen. Fordert das Amt eine typische Ausfüllung mit ...
Antwort lesen »Nach Angaben der KfW wird der Kreditbetrag auf Basis der förderfähigen Kosten der zugrunde liegenden KfW-Zuschusszusage beziehungsweise der ...
Antwort lesen »Generell können Sie die Förderung gemeinsam mit einem Antrag beantragen. Das muss der Eigentümer der Immobilie erledigen. Handelt es sich ...
Antwort lesen »Das ist in der Regel möglich. In diesem Fall wirkt die Decke als zusätzlicher Wärmespeicher. Das ist vor allem bei Betondecken der Fall und ...
Antwort lesen »Günstig und vergleichsweise sicher ist hier eine kappilaraktive Dämmung mit Calciumsilikat-Platten oder Ähnlichem. Diese kleben Sie von ...
Antwort lesen »Ohne genaue Kenntnis von der Anlage ist eine Aussage aus der Ferne leider nicht möglich. Wir raten aber Folgendes: Lassen Sie sich von ...
Antwort lesen »Üblich ist es, Rechnungen nach erbrachter Leistung zu stellen. In der Regel können Sie hier aber nach individueller Absprache verfahren. So ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass Sie den Bonus nicht bekommen. Denn nach Aussage der KfW kommt der Ergänzungskredit nur zusätzlich zu einer ...
Antwort lesen »Handelt es sich generell um eine förderbare Maßnahme und haben Sie dafür keine anderen Fördermittel in Anspruch genommen bzw. bekommen, ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass das nicht der Fall ist. Denn beide Maßnahmen sind nicht miteinander verbunden. Würden Sie das im Zuge der ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent zur Förderung des Fernwärmeanschlusses. Diesen beantragen Sie vor ...
Antwort lesen »Zur Förderung für Scheitholzkessel bekommen Sie aktuell Zuschüsse in Höhe von 30 Prozent. Zudem können Sie einen pauschalen ...
Antwort lesen »Geht es um die Umwidmung zu Wohnraum, können Energieberater für Wohngebäude, die erforderlichen Bestätigungen erstellen. Infrage kommt ...
Antwort lesen »Aktuell gibt es hier keine Einschränkungen. Sie können die Anlagen nach gültigem Recht so lange nutzen und betreiben, bis es zu einem ...
Antwort lesen »Das ist möglich. Sie bekommen auch in diesem Fall die Förderung der Energieberatung und profitieren vom iSFP-Bonus, wenn Sie eine ...
Antwort lesen »Nach Angaben der KfW gilt die Möglichkeit zur Kombination rückwirkend für alle Anträge, die ab 01.01.2024 bei der KfW eingegangen sind und ...
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