Unkompliziert und umweltschonend soll Fernwärme sein, und natürlich preisgünstig. Hausbesitzer benötigen nur eine Fernwärmestation, eine eigene Heizung ist nicht notwendig. Ist es also sinnvoll, bei einer Sanierung auch Fernwärme als Option in Erwägung zu ziehen? Eher nicht - das legen sowohl die Experten der Verbraucherzentrale als auch eine aktuelle Studie des Bundesverbands der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) nahe. Die BDH-Studie zur Wärmeversorgung in Wohngebäuden kommt zu dem Ergebnis, dass Hausbesitzer mit einer eigenen Heizung über einen Zeitraum von 20 Jahren fast 15.000 Euro sparen - das sind mehr als 61 Euro pro Monat. Fernwärme ist also für die Verbraucher in der Regel mit höheren Heizkosten verbunden. Auch die Experten der Verbraucherzentralen stellen fest: Steigende Preise und Anbieter-Monopole machen Fernwärme teuer für Verbraucher. Fehlende Transparenz bei den Tarifen macht es für Hausbesitzer schwierig, die Kosten im Vorfeld zu vergleichen, denn aktuelle Preisübersichten sucht man auf den Internetseiten der Fernwärme-Anbieter meist vergeblich. Für Hausbesitzer hat Fernwärme damit im Vergleich zu anderen Energieträgern große Nachteile.
Fernwärme im Altbau: Vor Anschluss an Fernwärmenetz Energieverbrauch unbedingt senken
Besitzer eines Altbaus sollten einen Wechsel zur Fernwärme unbedingt sorgfältig abwägen. Nach dem Auszug der Kinder oder mit Sanierung des Hauses sinkt zwar der Energieverbrauch. Doch nach dem Abschluss eines Fernwärme-Vertrags hat der Kunde kein Recht auf eine Senkung der Anschlussleistung. Er ist vom guten Willen des Anbieters abhängig. Wer also auf Fernwärme umsteigen will, sollte den Energieverbrauch vor dem Vertragsabschluss verringern – zum Beispiel mit einer energetischen Sanierung. Auf jeden Fall profitieren Hausbesitzer, wenn sie vor dem Anschluss an Fernwärme einen hydraulischen Abgleich der Heizung machen lassen. Dabei stellt der Heizungsfachmann das Heizsystem so ein, dass alle Räume gleichmäßig erwärmt werden und der Energieverbrauch sinkt.
Keine Kündigungs- oder Wechselmöglichkeit für Kunden
Mit langen Vertragslaufzeiten ohne Sonderkündigungsrecht nehmen Fernwärme-Anbieter ihren Kunden die Möglichkeit, bei Preiserhöhungen zu kündigen. In der Regel laufen die Verträge zehn Jahre und verlängern sich dann – bei nicht rechtzeitig erfolgter Kündigung – um weitere fünf Jahre. Außerdem weichen die Fernwärmepreise regional sehr stark voneinander ab. In Schleswig-Holstein gibt es zum Beispiel Unterschiede von mehr als 100 Prozent. Ein klarer Nachteil für Fernwärme-Kunden ist auch der fehlende Wettbewerb der Anbieter: Jedes Fernwärmenetz ist ein Monopol, eine Wechselmöglichkeit zu einem andern Versorger besteht nicht. Auch eine spätere Umrüstung auf einen anderen Energieträger ist sowohl technisch als auch baurechtlich sehr aufwendig.
Fernwärmekunden: System optimal einstellen lassen und Sparpotenziale nutzen
Viele alte Heizungen – auch auf Basis von Fernwärme – arbeiten ineffizient und verursachen bereits dadurch unnötig hohe Heizkosten. Hier sollte unbedingt ein Fachbetrieb für die optimale Einstellung des Heizungssystems sorgen. Er überprüft, ob die einzelnen Komponenten sinnvoll gewählt und richtig dimensioniert sind, ob diese reibungslos zusammen arbeiten und ob das System zu den Bewohnern passt. So können Hausbesitzer auch mit Fernwärme-Vertrag Heizkosten sparen.
Handelt es sich um Ein- oder Zweifamilienhäuser und bewohnten Sie diese am 01. Februar 2002 selbst als Eigentümerin, gilt die Ausnahme von ...
Antwort lesen »Sinnvoll ist es, die umfassende Energieberatung nach dem Hauskauf zu beauftragen. Denn dann bekommen Sie auch eine BAFA-Förderung für die ...
Antwort lesen »Bei der Reparatur handelt es sich um eine Instandsetzung. Für diese können Sie leider keine Förderung er Wärmepumpe in Anspruch nehmen. Sie ...
Antwort lesen »Planen Sie, die Dämmung im Dachboden neu aufzubauen, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Zum einen können Sie die Dämmung nach unten und ...
Antwort lesen »Einen Entsorgungsnachweis benötigen Sie, wenn Sie eine Förderung für die Pelletheizung beantragt haben und den Heizungs-Austausch- oder ...
Antwort lesen »Nein. Hier hat sich nichts Wesentliches geändert. Die oberste Geschossecke muss nach § 47 GEG nur gedämmt werden, wenn Sie oder das Dach ...
Antwort lesen »Ob hier eine zusätzliche Dampfbremse erforderlich ist, hängt vom Aufbau der Dachdämmung ab. Bei der Kombination aus Beton, Dämmung und ...
Antwort lesen »Eine Antwort auf Ihre Frage hängt von der Wirtschaftlichkeit der Maßnahme ab. Günstig ist der Austausch, wenn Sie mit der Wärmepumpe ...
Antwort lesen »Hier empfehlen wir Ihnen den Kontakt zum Hersteller. Dieser gibt Ihnen eine verbindliche Auskunft darüber, welche Fassadenverkleidungen für ...
Antwort lesen »Die Installation einer Split-Klimaanlage findet in aller Regel auch am Gemeinschaftseigentum (z.B. Fassade) statt. Dafür benötigen Sie die ...
Antwort lesen »Auch in diesem Fall kommen Wärmepumpen infrage. Sie können sich zum Beispiel für eine Großwärmepumpe oder eine Kaskadenlösung entscheiden. ...
Antwort lesen »Die DIN EN 1264-4 "Raumflächenintegrierte Heiz- und Kühlsysteme mit Wasserdurchströmung - Teil 4: Installation" empfiehlt einen R-Wert von ...
Antwort lesen »Die Ausnahmen von den Nachrüstpflichten des GEG gelten nur für Ein- und Zweifamilienhäuser, die ein Eigentümer am 01. Februar 2002 selbst ...
Antwort lesen »Aus der Liste förderbarer Wärmepumpen geht hervor, dass es die Förderung für Wärmepumpen auch für Geräte von Kermi gibt. Das gilt auch für ...
Antwort lesen »Als neutrale Onlineplattform bieten wir selbst keine Baustoffe an. Diese bekommen Sie aber von einem Baustofffachhandel aus Ihrer Region. ...
Antwort lesen »Die Heizung darf auch nach der Übertragung des Eigentums bestehen bleiben. Es gelten aber bereits jetzt die Vorgaben des ...
Antwort lesen »Handelt es sich um eine Zentralheizung (keine Etagenheizung), gibt es den Geschwindigkeits-Bonus zur Förderung der Wärmepumpe erst, wenn ...
Antwort lesen »Aktuell können Sie hier leider noch keine Anträge stellen, da das entsprechende KfW-Portal noch nicht fertig gestellt wurde. ...
Antwort lesen »In diesem Fall handelt es sich nicht um ein Gebäude, das in den Geltungsbereich des Gebäudeenergiegesetzes fällt (siehe Ausnahmen § 2 GEG ...
Antwort lesen »Gehört das Haus Ihrem Vater, muss dieser die Förderung für die Wärmepumpe als Eigentümer beantragen. Bewohnt er eine Wohnung selbst, ...
Antwort lesen »Ja, das gilt nach wie vor. Sie können im Laufe des Fördervorhabens zur schlechteren Stufe wechseln. Andersherum funktioniert das jedoch ...
Antwort lesen »Bei fachgerechter Ausführung ist die geplante Konstruktion möglich. Als Dampfbremse könnten Sie sich allerdings für eine feuchtevariable ...
Antwort lesen »Hier ist erst einmal mit keinen Auflagen zu rechnen. Möglicherweise muss die oberste Geschossdecke gedämmt werden, wenn diese frei ...
Antwort lesen »Handelt es sich um eine Niedertemperatur- oder Brennwerttherme, wovon man bei dem Baujahr ausgehen kann, ist erst einmal nichts zu ...
Antwort lesen »Sofern Sie die Mindest-Investitionskosten (300 Euro seit 2024) übersteigen, bekommen Sie die Förderung auch für einzelne Fenster. ...
Antwort lesen »Die Förderung der Fassadendämmung bekommen Sie auch ohne die Dämmung der einen Orientierung. Denn diese gibt es für die tatsächlich ...
Antwort lesen »Bei zwei Wohneinheiten können Sie insgesamt Kosten in Höhe von 45.000 Euro anrechnen. 30.000 Euro für die erste und 15.000 Euro für die ...
Antwort lesen »Der bereits beauftragte Energieberater kann die vorhandene Berechnung mit einem vergleichsweise geringen Aufwand anpassen und einen neuen ...
Antwort lesen »Die BEG-EM-Förderung für neue Fenster bekamen Sie letztes Jahr leider nur, wenn Sie noch keine Maßnahme begonnen hatten. Auch in diesem ...
Antwort lesen »Die GEG-Vorgaben zur Dachsanierung betreffen immer nur die tatsächlich behandelten Bauteile. Sanieren Sie das erste Dach, müssen Sie durch ...
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