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02.01.2024
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Förderung für eine wasserstofffähige Gasheizung

Gefördert werden nur Investitionsmehrausgaben für Wasserstoff

Mit der neuen BEG-Förderung für Einzelmaßnahmen ist seit Anfang 2024 wieder eine Förderung für Gas-Brennwertheizungen möglich - allerdings nur für die Mehrkosten für Wasserstofffähigkeit. Alternativ versüßt der Klimageschwindigkeits-Bonus in Höhe von 20 Prozent Eigentümern den Abschied von der Gasheizung. Alle Infos und Details zur KfW-Förderung.

Holzhäuser auf Euroscheinen
Erneuerbare Energien ersetzen zunehmend die Gasheizung. Gefördert werden jetzt noch wasserstofffähige Gas-Brennwertheizungen, alternativ gibt es einen Klimageschwindigkeitsbonus für den Abschied von der GasheizungFoto: energie-fachberater.de

Förderung für eine wasserstofffähige Gas-Brennwertheizung - Einzelmaßnahme Heizungstausch - Zuschuss und Ergänzungskredit der KfW

Die Basisförderung für eine wasserstofffähige Gas-Brennwertheizung beträgt 30 Prozent der förderfähigen Kosten. --> ABER: Diese Förderung gibt es nicht für die kompletten Kosten der neuen Gasheizung, sondern nur für die Investitionsmehrausgaben für die Wasserstofffähigkeit (im Vergleich zu einer nichtwasserstofffähigen Heizung). Dieser Zuschuss kann weiter aufgestockt werden:

  • Einen Einkommens-Bonus von 30 Prozent erhalten selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro für ihre Wohneinheit.
  • Zusätzlich gibt es einen Klimageschwindigkeits-Bonus von 20 Prozent. Diesen Bonus gibt es nur für die vom Eigentümer selbstgenutzte Wohneinheit. Bedingung ist der Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- und Nachtspeicherheizungen (ohne Anforderung an das Alter der Heizung) oder von funktionstüchtigen Gasheizungen oder Biomasseheizungen (Holzheizungen), wenn die Inbetriebnahme zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 20 Jahre zurückliegt. Wichtig: Das Haus darf nach dem Heizungstausch nicht mehr mit fossilen Energien beheizt werden!
  • Der maximal mögliche Zuschuss ist bei 70 Prozent gedeckelt.

Kombiniert werden kann diese Zuschussförderung mit einem KfW-Ergänzungskredit. Für die Finanzierung förderfähiger Ausgaben stehen maximal 120.000 Euro KfW-Förderkredit pro Wohneinheit zur Verfügung. Wer das Wohneigentum selbst nutzt und ein zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro hat, erhält für seine Wohneinheit zusätzlich eine Zinsverbilligung von bis zu 2,5 Prozentpunkten.

--> Wichtig zu wissen: Den KfW-Zuschuss für eine neue Heizung können Eigentümer nur beantragen, bis die förderfähigen Kosten von einmalig 30.000 Euro ausgeschöpft sind. Darüber hinaus ist keine Förderung mehr möglich, auch nicht mit einem neuen Antrag oder in einem anderen Jahr. --> KfW-Heizungsförderung richtig beantragen

Es werden zudem auch Eigenleistungen gefördert - das gilt allerdings nur für die Materialkosten.

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Voraussetzungen für die Förderung von wasserstofffähigen Gasheizungen:

  • Gefördert werden nur Gasheizungen, die bei Inbetriebnahme oder durch geringinvestive Maßnahmen zu 100 Prozent mit Wasserstoff betreibbar sind.
    Das gilt auch dann, wenn eine Belieferung mit Wasserstoff bisher nicht oder nur teilweise möglich ist.
  • Jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz ƞs (= ETAs) von mindestens 92 Prozent (Wärmeerzeuger mit einer Nennwärmeleistung von bis zu 70 kW)
  • Wärmeerzeuger mit einer Nennleistung über 70 kW müssen einen Wirkungsgrad von 87 Prozent bei Volllast und 96 Prozent bei 30 Prozent Teillast erreichen.
  • Hydraulischer Abgleich des Heizsystems
  • Anpassung der Heizkurve an das Gebäude
  • Nachweis der Investitionsmehrausgaben gegenüber einer nichtwasserstofffähigen
    Heizung

Wie wird die KfW-Förderung für eine wasserstofffähige Gas-Brennwertheizung beantragt?
Der Förderantrag für einen Zuschuss muss online bei der KfW gestellt werden, nachdem ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag geschlossen wurde! Dieser Vertrag muss die Vereinbarung einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung der Förderzusage enthalten (d.h. die Erteilung des Auftrags ist an die Förderung geknüpft) sowie das voraussichtliche Datum der Umsetzung der beantragten Maßnahme. Dieses Datum muss innerhalb des Bewilligungszeitraums liegen. Der Bewilligungszeitraum beträgt einheitlich 36 Monate, eine Verlängerung ist nicht möglich. Der Bewilligungszeitraum beginnt mit Zugang des Zuwendungsbescheids bzw. der Zuschusszusage. --> KfW-Heizungsförderung richtig beantragen

Der KfW-Ergänzungskredit kann nur in Kombination mit einer Zuschuss­zusage der KfW für die Heizungs­förderung über eine Bank/Sparkasse der Wahl beantragt werden. Es gilt eine maximale Abruffrist von 36 Monaten.

WICHTIGE ÜBERGANGSFRIST 2024
Bei einem Vorhabensbeginn zwischen dem 29.12.2023 und dem 31. August 2024 kann der Förderantrag bis zum 30. November 2024 nachgeholt werden. Eine Antragstellung bei der KfW ist voraussichtlich ab dem 27. Februar 2024 für private Selbstnutzer:innen im Einfamilienhaus möglich. Voraussichtlich ab dem 1. Februar 2024 ist eine Registrierung im Kundenportal der KfW möglich. Für alle anderen Antragsberechtigten (Mehrfamilienhäuser/ Wohneigentümergemeinschaften, Vermietende, Unternehmen) soll es einen gestaffelten Start der Antragsstellung geben, die Termine sind aktuell noch nicht bekannt. Die KfW hat die wichtigsten Informationen zur Heizungsförderung hier zusammengestellt. Ein Wechsel zwischen alter und neuer Heizungsförderung ist ohne Sperrfrist vor Vorhabensbeginn möglich. --> FAQ KfW-Heizungsförderung

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Klimageschwindigkeits-Bonus für den Abschied von der Gasheizung

Wer sich dagegen von der Gasheizung verabschieden möchte und auf klimafreundliche Heiztechnik umsteigt, wird dafür mit einem Klimageschwindigkeits-Bonus in Höhe von 20 Prozent zusätzlich zur Basisförderung belohnt. Beim Austausch einer funktionsfähigen Gas-Zentralheizung gilt hierfür ein Mindestalter von 20 Jahren zum Zeitpunkt der Antragstellung. Gas-Etagenheizungen können sogar ohne Altersbeschränkung ausgetauscht werden.

--> Wichtig: Diesen Bonus gibt es nur für selbstnutzende Eigentümer und das Haus darf nach dem Heizungstausch nicht mehr mit fossilen Energien beheizt werden!

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Quelle: energie-fachberater.de
 
 

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