Da die L-Gas-Vorräte (Low caloric gas bzw. Low-low caloric gas) in Deutschland und den Niederlanden zur Neige gehen, werden diese Gasnetze schrittweise bis 2030 auf H-Gas (High caloric gas) umgestellt. Um auch nach der Gas-Umstellung den gewünschten Wärme- und Warmwasserkomfort zu gewährleisten, müssen Gasheizungen in den betroffenen Regionen durch den Energieversorger technisch angepasst werden. Das ist für Eigentümer:innen aber nicht mit Kosten verbunden. Betroffen sind die Bundesländer Bremen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen sowie Teile von Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz und Hessen.
Wie läuft die Gas-Umstellung ab?
Der örtliche Gasnetzbetreiber teilt rechtzeitig mit, wenn die jeweilige Gemeinde bzw. der Stadtteil umgestellt wird. Die Umstellung auf H-Gas erfolgt insgesamt bis 2030. Umgestellt werden müssen übrigens nicht nur Heizungen, sondern auch Boiler und Herde.
Brauche ich wegen der Gas-Umstellung eine neue Gasheizung?
In den meisten Fällen müssen bestehende Gasheizungen nur umgestellt werden. Oftmals soll ein neuer Düsensatz ausreichen. Die Hersteller können diese Umstellteile und Umstellinformationen oft auch für ältere Gasheizungen liefern. Diese Umrüstung soll für Eigentümer:innen kostenfrei sein. Neuere Gasheizungen lassen sich sogar mit wenigen Handgriffen umrüsten. In Einzelfällen müssen Gasgeräte, die nicht mehr angepasst werden können, ausgetauscht werden. Das wird vor allem sehr alte Gasheizungen betreffen, die seit 25 Jahren und länger in Betrieb sind. Bei ihnen ist eine Nachrüstung nicht mehr sinnvoll. Für bestimmte Geräte sind dann Zuschüsse möglich.
Die Bundesnetzagentur hat die wichtigsten Fragen und Antworten zur Gas-Umstellung zusammengestellt. Sie bietet dort auch eine Service-Broschüre mit den wichtigsten Informationen zum Download an.
Handelt es sich um Ein- oder Zweifamilienhäuser und bewohnten Sie diese am 01. Februar 2002 selbst als Eigentümerin, gilt die Ausnahme von ...
Antwort lesen »Sinnvoll ist es, die umfassende Energieberatung nach dem Hauskauf zu beauftragen. Denn dann bekommen Sie auch eine BAFA-Förderung für die ...
Antwort lesen »Bei der Reparatur handelt es sich um eine Instandsetzung. Für diese können Sie leider keine Förderung er Wärmepumpe in Anspruch nehmen. Sie ...
Antwort lesen »Planen Sie, die Dämmung im Dachboden neu aufzubauen, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Zum einen können Sie die Dämmung nach unten und ...
Antwort lesen »Einen Entsorgungsnachweis benötigen Sie, wenn Sie eine Förderung für die Pelletheizung beantragt haben und den Heizungs-Austausch- oder ...
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Antwort lesen »Die Installation einer Split-Klimaanlage findet in aller Regel auch am Gemeinschaftseigentum (z.B. Fassade) statt. Dafür benötigen Sie die ...
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Antwort lesen »Die DIN EN 1264-4 "Raumflächenintegrierte Heiz- und Kühlsysteme mit Wasserdurchströmung - Teil 4: Installation" empfiehlt einen R-Wert von ...
Antwort lesen »Die Ausnahmen von den Nachrüstpflichten des GEG gelten nur für Ein- und Zweifamilienhäuser, die ein Eigentümer am 01. Februar 2002 selbst ...
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Antwort lesen »Als neutrale Onlineplattform bieten wir selbst keine Baustoffe an. Diese bekommen Sie aber von einem Baustofffachhandel aus Ihrer Region. ...
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Antwort lesen »Handelt es sich um eine Zentralheizung (keine Etagenheizung), gibt es den Geschwindigkeits-Bonus zur Förderung der Wärmepumpe erst, wenn ...
Antwort lesen »Aktuell können Sie hier leider noch keine Anträge stellen, da das entsprechende KfW-Portal noch nicht fertig gestellt wurde. ...
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Antwort lesen »Hier ist erst einmal mit keinen Auflagen zu rechnen. Möglicherweise muss die oberste Geschossdecke gedämmt werden, wenn diese frei ...
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