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01.01.2024

Förderung für die Hackschnitzelheizung - Zuschuss oder Kredit

Volle Förderung nur mit Solaranlage oder Wärmepumpe

Hackschnitzelheizungen gehören zu den Biomasseheizungen und Holzheizungen. Diese Form der Wärmegewinnung wird mit einer Förderung unterstützt, wenn effiziente und emissionsarme Technik zum Einsatz kommt. Möglich sind Zuschüsse und Förderkredite im Rahmen der KfW-Heizungsförderung. Alternativ steht der Steuerbonus zur Verfügung. Alle Infos und Details zur Förderung für Hackschnitzelheizungen.

Hackschnitzel aus Holz für die Heizung
Heizen mit Holzhackschnitzeln: Für eine moderne Hackschnitzelheizung erhalten Eigentümer eine FörderungFoto: Samuel Faber / Pixabay

1. Förderung für Hackschnitzelheizung und Kombikessel - Einzelmaßnahme Heizungstausch - Zuschuss und Ergänzungskredit der KfW

Die Basisförderung für Hackschnitzelheizungen und Kombikessel beträgt 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Dieser Zuschuss kann weiter aufgestockt werden:

  • Einen Einkommens-Bonus von 30 Prozent erhalten selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro für ihre Wohneinheit.
  • Zusätzlich gibt es einen Klimageschwindigkeits-Bonus von 20 Prozent. Diesen Bonus gibt es nur für die vom Eigentümer selbstgenutzte Wohneinheit. Bedingung ist der Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- und Nachtspeicherheizungen (ohne Anforderung an das Alter der Heizung) oder von funktionstüchtigen Gasheizungen oder Biomasseheizungen (Holzheizungen), wenn die Inbetriebnahme zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 20 Jahre zurückliegt. --> Diesen Bonus erhalten Eigentümer bei Hackschnitzelheizung oder Kombikessel nur bei Kombination mit Solarthermie, Photovoltaik oder Wärmepumpe für die Warmwasserbereitung. Die Anlagen müssen mindestens so ausgelegt werden, dass sie die Trinkwassererwärmung bilanziell vollständig decken könnten (orientiert an den Standardwerten der DIN V 18599). Das Gebäude darf nach dem Heizungstausch nicht mehr mit fossilen Energien beheizt werden.
  • Darüber hinaus ist noch ein pauschaler Emissionsminderungs-Zuschlag in Höhe von 2.500 Euro möglich, wenn ein Emissionsgrenzwert für Staub von 2,5 mg/m3 eingehalten wird.
  • Der maximal mögliche Zuschuss ist bei 70 Prozent gedeckelt.

Kombiniert werden kann die Zuschussförderung mit einem KfW-Ergänzungskredit. Für die Finanzierung förderfähiger Ausgaben stehen maximal 120.000 Euro KfW-Förderkredit pro Wohneinheit zur Verfügung. Wer das Wohneigentum selbst nutzt und ein zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro hat, erhält für seine Wohneinheit zusätzlich eine Zinsverbilligung von bis zu 2,5 Prozentpunkten.

--> Wichtig zu wissen: Die Förderung für eine neue Heizung können Eigentümer nur einmalig beantragen. Die förderfähigen Kosten für den Zuschuss sind auf 30.000 Euro begrenzt.

Förderfähige Kosten sind neben den Anschaffungskosten für die Hackschnitzelheizung auch die Kosten für "notwendige Umfeldmaßnahmen" wie Planung, Pufferspeicher, Schornstein, Pumpen, Heizkörper, Installationsaufwand/Inbetriebnahme, Ausbau von Altanlagen sowie Saugsysteme, Förderschneckensysteme, Federblattrührwerke und Schubbodenaustragungen.

Eigenleistungen werden gefördert - allerdings nur die Materialkosten, die in direktem Zusammenhang mit der Sanierungsmaßnahme stehen. Materialkosten bei Umfeldmaßnahmen sind nicht förderfähig.


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Diese Voraussetzungen gelten für die Förderung von Hackschnitzelheizungen:

  • Der "jahreszeitbedingte Raumheizungsnutzungsgrad" ƞs (= ETAs) gemäß Öko-Design-Richtlinie förderfähiger Biomasseanlagen muss bei durchschnittlichen Klimaverhältnissen mindestens 81 % erreichen.
  • Einhaltung der Emissionsgrenzwerte: Kohlenmonoxid: 200 mg/m3 bei Nennwärmeleistung, 250 mg/m3 bei Teillastbetrieb (soweit Brennstoffe nach § 3 Abs. 1 Nr. 8 der 1. BImSchV eingesetzt werden), staubförmige Emissionen: 2,5 mg/m3 für den Emissionsminderungszuschlag, sonst Einhaltung der Vorgaben der 1. BImSchV
  • automatische Beschickung
  • Leistungs- u. Feuerungsregelung sowie automatische Zündung
  • Prüfung durch ein gemäß ISO 17025 akkreditiertes Prüfinstitut nach EN 303-5 geprüft
  • Pufferspeicher-Volumen von mindestens 30 Liter je kW Nennwärmeleistung
  • hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage
  • Das Gebäude muss zu mindestens 65 Prozent durch erneuerbare Energien beheizt werden.

Voraussetzungen für die Förderung von Kombikesseln

  • Der "jahreszeitbedingte Raumheizungsnutzungsgrad" ƞs (= ETAs) gemäß Öko-Design-Richtlinie förderfähiger Biomasseanlagen muss bei durchschnittlichen Klimaverhältnissen mindestens 81 % erreichen.
  • Einhaltung der Emissionsgrenzwerte: Kohlenmonoxid: 200 mg/m3 bei Nennwärmeleistung, 250 mg/m3 bei Teillastbetrieb (soweit Brennstoffe nach § 3 Abs. 1 Nr. 8 der 1. BImSchV eingesetzt werden), staubförmige Emissionen: 2,5 mg/m3 für den Emissionsminderungszuschlag, sonst Einhaltung der Vorgaben der 1. BImSchV
  • automatische Beschickung
  • Leistungs- u. Feuerungsregelung sowie automatische Zündung für den automatisch beschickten Anlagenteil
  • Leistungs- und Feuerungsregelung (mit Temperaturfühler hinter der Verbrennungskammer und/oder Lambdasonde zur Messung des O2-Gehalts im Abgasrohr oder gleichwertigen Sensoren)
  • Pufferspeicher-Volumen von mindestens 55 Liter je kW Nennwärmeleistung

Eine Liste der förderfähigen Hackschnitzelheizungen und Kombikessel finden Sie hier.


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Wie wird die KfW-Förderung für Hackschnitzelheizungen und Kombikessel beantragt?
Der Förderantrag für einen Zuschuss muss online bei der KfW gestellt werden, nachdem ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag geschlossen wurde! Dieser Vertrag muss die Vereinbarung einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung der Förderzusage enthalten (d.h. die Erteilung des Auftrags ist an die Förderung geknüpft) sowie das voraussichtliche Datum der Umsetzung der beantragten Maßnahme. Dieses Datum muss innerhalb des Bewilligungszeitraums liegen. Der Bewilligungszeitraum beträgt einheitlich 36 Monate, eine Verlängerung ist nicht möglich. Der Bewilligungszeitraum beginnt mit Zugang des Zuwendungsbescheids bzw. der Zuschusszusage. --> KfW-Heizungsförderung richtig beantragen

Der KfW-Ergänzungskredit kann nur in Kombination mit einer Zuschuss­zusage der KfW für die Heizungs­förderung über eine Bank/Sparkasse der Wahl beantragt werden. Es gilt eine maximale Abruffrist von 36 Monaten.

--> WICHTIGE ÜBERGANGSFRIST 2024
Bei einem Vorhabensbeginn zwischen dem 29.12.2023 und dem 31. August 2024 kann der Förderantrag bis zum 30. November 2024 nachgeholt werden. Eine Antragstellung bei der KfW ist voraussichtlich ab dem 27. Februar 2024 für private Selbstnutzer:innen im Einfamilienhaus möglich. Voraussichtlich ab dem 1. Februar 2024 ist eine Registrierung im Kundenportal der KfW möglich. Für alle anderen Antragsberechtigten (Mehrfamilienhäuser/ Wohneigentümergemeinschaften, Vermietende, Unternehmen) soll es einen gestaffelten Start der Antragsstellung geben, die Termine sind aktuell noch nicht bekannt. Die KfW hat die wichtigsten Informationen zur Heizungsförderung hier zusammengestellt.

--> FAQ Heizungsförderung

2. KfW-Förderung zur Finanzierung von Hackschnitzelheizungen und Kombikesseln im Rahmen der Effizienzhaus-Sanierung
Wird die Holzheizung nicht als Einzelmaßnahme eingebaut, sondern im Zuge einer Sanierung zum Effizienzhaus, stellt die KfW eine Förderung bereit: Im KfW-Programm "BEG Wohngebäude - 261 Kredit" wird neben einem sehr zinsgünstigen Kredit (maximal 150.000 Euro) zusätzlich ein Tilgungszuschuss (maximal 20 Prozent) ausgezahlt. --> KfW-Förderung richtig beantragen

3. Alternative zur Förderung: Steuerbonus für Hackschnitzelheizungen und Kombikessel
Wer die Förderung der KfW nicht in Anspruch nehmen möchte, kann die Kosten für die Hackschnitzelheizung von der Steuer absetzen. Verteilt auf drei Jahre wird die Einkommensteuer entsprechend reduziert, was bis zu 20 Prozent der Gesamtkosten abdecken kann - eine entsprechend hohe Steuerlast vorausgesetzt. Es müssen die gleichen technischen Mindestanforderungen wie bei der KfW erfüllt werden. Die fachgerechte Umsetzung muss ein Fachbetrieb bescheinigen.

Wichtig: Eigentümer:innen können entweder die Förderung oder den Steuerbonus in Anspruch nehmen, eine Kombination ist nicht möglich.

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Quelle: energie-fachberater.de
 
 

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