Die Prüfpflichten für Heizöltanks sind in der "Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen" (AwSV) nun bundeseinheitlich geregelt: Es gilt eine wiederkehrende Prüfpflicht für alle unterirdischen Tanks, für oberirdische Anlagen größer als 1.000 Liter in Schutzgebieten sowie für alle Tanks mit mehr als 10.000 Litern Volumen. Heizöltanks mit einem Volumen größer als 1.000 Liter dürfen dabei nur von zertifizierten Fachbetrieben geprüft werden. Der Eigentümer ist für den ordnungsgemäßen Zustand seiner Heizöltanks verantwortlich.
TRwS 791: Neuerungen für Ölheizungsbesitzer für sichere Belieferung
In einigen Fällen sind eventuell kleine Modernisierungsmaßnahmen nötig wie etwa die Nachrüstung eines Antiheberventils, der Einbau einer Tankuhr auf jedem Tank oder die Umstellung auf den Einstrangbetrieb. Das liegt an Teil 2 der Technischen Regeln wassergefährdender Stoffe (TRwS 791), der kürzlich beschlossen wurde.
Diese Anforderungen an bestehende Ölheizungen, die vor Februar 2015 errichtet wurden, ergeben sich aus der TRwS 791:
Vor dem Tanken muss ermittelt werden können, wie viel Heizöl noch Platz hat: Der Tankwagenfahrer darf den Tank nur befüllen, wenn er augenscheinlich intakt ist und die so genannte Freimenge ermittelt werden kann. Dafür muss der Füllstand des Tanks erkennbar sein. Bei Batterietanks gilt das für jeden einzelnen Tankbehälter – die übrigens alle einen gleichmäßigen Füllstand aufweisen müssen. Gerade bei älteren Anlagen sind die Wandungen oft nicht mehr ausreichend durchscheinend, so dass von außen nicht sichtbar ist, wie viel Öl sich noch im Tank befindet. Dann muss nachgeholfen werden: Entweder wird der Tank gereinigt und ist anschließend wieder durchscheinend oder ein so genannter Füllstandsanzeiger muss nachgerüstet werden, der den Tankinhalt anzeigt.
Die jährliche Kontrolle: Wenn in der Tankanlage ein Grenzwertgeber verbaut ist, der vor 1985 hergestellt wurde, so muss der ab sofort einmal pro Jahr von einem Experten kontrolliert werden. Der Grenzwertgeber gibt ein Signal an den Tankwagen, der den Tankvorgang automatisch unterbricht, bevor zu viel Öl eingefüllt wird. Überprüft werden die beiden runden Öffnungen des Grenzwertgebers. Sind diese verklebt, kann der Grenzwertgeber nicht funktionieren. Die Kontrollen müssen dokumentiert werden. Neue Modelle haben eine schlitzartige Öffnung, durch die das Öl an die Sonde gelangt, die zum Abschalten des Tankvorganges führt. Diese Öffnung verklebt nicht so schnell wie die des Vorgängermodells. Ein Austausch ist schon allein aus wirtschaftlichen Gründen zu empfehlen, denn neue Grenzwertgeber unterliegen nicht der Prüfpflicht, eine einmalige Einbaubescheinigung genügt.
Hochwasserschutzgesetz: Ölheizungen trotzdem weiterhin erlaubt
Auch das neue Hochwasserschutzgesetz bringt Änderungen für Hausbesitzer mit Ölheizung. Entgegen anderslautender Berichte bleibt eine Ölheizung in Überschwemmungsgebieten aber weiter erlaubt! Allerdings sind Hausbesitzer verpflichtet, ihre Heizöltanks hochwassersicher nachzurüsten. Außerdem müssen Ölheizungen in Überschwemmungsgebieten hochwassersicher nachgerüstet werden.
Seit 2024 benötigen Sie in diesem Fall eine TPB-ID von Ihrem Fachhandwerker, der die Maßnahme ausführt. Dieser muss sich dazu einmal im ...
Antwort lesen »Eine Förderung für den Pufferspeicher bekommen Sie im Zuge der geförderten Heizungsoptimierung zur Steigerung der Anlageneffizienz. Lassen ...
Antwort lesen »Generell fördert der Staat Maßnahmen wie die Dämmung nur an der thermischen Gebäudehülle. Dabei handelt es sich um die Umschließungsflächen ...
Antwort lesen »Sie können problemlos einen anderen Kessel einbauen. Wichtig ist, dass das neue Modell die Anforderungen des Fördergebers erfüllt. Das ist ...
Antwort lesen »Generell ist der Ergänzungskredit vor dem Beginn von Bauarbeiten und spätestens 12 Monaten nach der Zusage zur Zuschussförderung zu ...
Antwort lesen »Bei der Antragstellung im Jahr 2023 gab es die Förderung für die Errichtung oder Erweiterung von Solarkollektoranlage zur thermischen ...
Antwort lesen »Das Einfräsen in den Betonboden ist eine Möglichkeit, die ohne zusätzliche Aufbauhöhe funktioniert. Nachteilig ist aber, dass hier ...
Antwort lesen »Für den Trittschallschutz kommt es auf eine schwimmende Verlegung des Oberbodens an. Dazu bringen Sie zunächst geeignete Dämmplatten auf ...
Antwort lesen »Sie bekommen den Geschwindigkeitsbonus anteilig für die anrechenbaren Kosten der ersten Wohneinheit. Bei zwei Wohneinheiten betragen diese ...
Antwort lesen »Eine Auskunft zu den Mehrkosten können wir Ihnen im Moment nicht geben. Diese bekommen Sie von den Herstellern der Heizsysteme, die aktuell ...
Antwort lesen »Den SerSan-Bonus bekommen Sie für die gesamte Fördersumme der KfW-261-Förderung. Wichtig ist, dass Sie die technischen Voraussetzungen ...
Antwort lesen »Nein. Das ist leider nicht möglich. Da Sie keine Eigentümer sind, können Sie die Förderung der Heizung leider nicht beantragen. Möglich ist ...
Antwort lesen »Die vom BAFA geförderte Energieberatung ist genau geregelt, um eine hohe Qualität sicherstellen zu können. Gleiches gilt für die ...
Antwort lesen »Die Heizungsförderung der KfW (458) können Sie nur beantragen, wenn Sie Eigentümer des Gebäudes sind. Nachzuweisen ist das mit einem ...
Antwort lesen »Befindet sich die Dämmung zwischen zwei beheizten Räumen, ist eine Dampfbremse nicht erforderlich. Da die Temperaturen ähnlich hoch sind, ...
Antwort lesen »Ja, das ist korrekt. Aus Anlage 8 der EnSanMV ergeben sich hier keine Einschränkungen. Das Haus muss mindestens 10 Jahre und die Heizung ...
Antwort lesen »Das hängt von der geplanten Maßnahme ab. Geht es um Arbeiten an der Gebäudehülle und der Anlagentechnik (Smart Home, Lüftung, Wärmeschutz ...
Antwort lesen »In diesem Fall gelten die Anforderungen des § 19 der 1. BImSchV. Dieser fordert generell, dass bei einer Feuerungsanlage für feste ...
Antwort lesen »Den Steuerbonus für die Sanierung können Sie auch bei Glastausch im Bestand in Anspruch nehmen. Geregelt ist das in der Energetische ...
Antwort lesen »Fördermittel gibt es für die Sanierung beheizter Gebäude und Gebäudeteile. Förderbar sind dabei die in der BEG EM Richtlinie aufgeführten ...
Antwort lesen »Nein. Die Förderung müssen Sie nicht zurückzahlen. Das Dach darf allerdings 10 Jahre lang nicht verschlechtert oder abgerissen werden. ...
Antwort lesen »Lassen sich die Fenster nicht öffnen, handelt es sich nicht um Gebäudeöffnungen. In diesem Fall ist unserer Auffassung nach genauso zu ...
Antwort lesen »Geht es um die (Fach-)Unternehmererklärung im GEG, ist § 96 relevant. In diesem geht es darum, dass Handwerker nach Abschluss aller ...
Antwort lesen »Generell werden Luft-Luft-Wärmepumpen gefördert, wenn Sie hohe Anforderungen an die Energieeffizienz erfüllen (bis 12 kW ƞs ≥ 181 %; ...
Antwort lesen »Da es um einen Neubau geht, können Sie die KfW-Förderung für klimafreundliche Neubauten (KfW-Programm 297) und/oder das ...
Antwort lesen »Sofern das Gaskochfeld für den Einsatz in geschlossenen Räumen zugelassen ist, sollte das kein Problem darstellen. Einschränkungen gibt es ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Denn die Kosten des Energieberaters lassen sich immer nur mit dem Förderprogramm für die geförderte ...
Antwort lesen »Geht es um die BAFA-Förderung für neue Fenster, ist immer ein Energieberater erforderlich. Dieser erstellt eine technische ...
Antwort lesen »Erfüllen Sie die technischen Vorgaben des Fördergebers (hoher Wärmeschutz mit U-Wert von 0,14 W/m²K oder besser), bekommen Sie einen ...
Antwort lesen »Haben Sie einen Bonus (Heizungs-Tausch-Bonus) zur Heizungsförderung beantragt, müssen Sie die Entsorgung der Ölheizung nachweisen. Das ist ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort