Nach einer Umrüstung der Ölheizung profitieren Hausbesitzer von vielen Vorteilen. So wird im Keller deutlich mehr Platz frei, weil die Gasheizung viel weniger Raum beansprucht. Zudem kann mit einer modernen Erdgas-Brennwertheizung je nach Alter und Wärmedämmstandard des Gebäudes bis zu 30 Prozent Energie eingespart werden. Das schont nicht nur den Geldbeutel, sondern auch Umwelt und Klima. Ebenso steigt mit einer Gasheizung der Komfort beim Betrieb der Heizung: Ein Tank zur Vorratshaltung ist nicht erforderlich und die schwankenden Marktpreise für Heizöl müssen nicht ständig beobachtet werden.
Was rechnet sich am schnellsten beim Austausch einer Ölheizung?
Die Umrüstung einer Ölheizung auf Gasheizung ist nur mit geringen zusätzlichen Kosten verbunden. Und diese Zusatzkosten betreffen auch lediglich die einmaligen Kosten für den Gasanschluss und die bauliche Umstellung. Danach sind die Kosten für Brennstoff (Erdgas), Reparatur und Wartung geringer als bei einer Ölheizung, so dass sich die Investition schnell lohnt. Das Institut für technische Gebäudeausrüstung in Dresden hat nachgerechnet: Die genaue Kostenaufstellung für ein freistehendes 150 Quadratmeter Haus zeigt, dass der Umstieg von Ölheizung auf eine Gasheizung mit wirtschaftlichen Vorteilen verbunden ist. Die Sanierungskosten für den Einbau einer Gas-Brennwertheizung liegen im Beispiel bei rund 10.660 Euro inklusive aller nötigen Umbauten. Durch die Sanierung sinken dann aber die Energiekosten deutlich. Im Vergleich zu einer alten Ölheizung können Haushalte Monat für Monat bis zu 100 Euro sparen. Zudem tut man Gutes für die CO2-Bilanz und spart im Vergleich zur Ölheizung mehr als zehn Prozent Treibhausemissionen.
Kosten für die Umrüstung reduzieren mit Förderung
Reduzieren lassen sich die Kosten für die Erneuerung der Heizung zusätzlich mit einer Förderung. Das BAFA vergibt für Gasheizungen, die auch erneuerbare Energien einbinden bzw. für die Einbindung vorbereitet sind, einen Zuschuss zwischen 20 und 30 Prozent der Kosten. Geht dafür eine Ölheizung außer Betrieb, sind dank der BAFA-Austauschprämie sogar 30 bis 40 Prozent Zuschuss möglich! Darüber hinaus lässt sich die neue Heizung günstig über die KfW finanzieren.
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Schritt für Schritt die Ölheizung auf Gasheizung umrüsten
Schritt 1: Einen erfahrenen Heizungsinstallateur suchen und die Pläne zur Umstellung der Heizung besprechen. Der Installateur kann die nötigen Voraussetzungen am besten prüfen.
Schritt 2: Der Heizungsinstallateur kümmert sich um die Rahmenbedingungen und klärt alle anfallenden Aspekte: Gebäudezustand, notwendige Umbauten, anfallende Kosten und Fördermöglichkeiten, Auswahl der optimalen Heizanlage sowie Einbau der Gasheizung.
Schritt 3: Steuern sparen. Hausbesitzer können einen Teil der Handwerkerkosten für die Reparatur, Wartung oder den Austausch von Heizungsanlagen in ihrer Steuererklärung geltend machen. Das gilt allerdings nur für solche Kosten, für die keine Förderung in Anspruch genommen wurde.
Umrüstung der Ölheizung auf Gasheizung im Detail - um diese Punkte kümmert sich der Heizungsinstallateur
1. Rahmenbedingungen checken: Besitzt das Haus schon einen Gasanschluss? Wenn es keinen Gasanschluss gibt, klärt der Heizungsinstallateur mit dem örtlichen Gasversorger folgende Aspekte: Kann ein Gasanschluss gelegt werden? Und mit welchen Kosten ist das verbunden? Der Heizungsinstallateur findet den Energieversorger mit den besten Konditionen: Wer vergibt Förderungen für den Wechsel von Öl auf Erdgas? Wer gibt Zuschüsse für den Ausbau der Öltanks? Und können Restölbestände aufgekauft werden? Ist der Schornstein für eine Brennwertheizung geeignet oder ist eine Schornsteinsanierung erforderlich?
2. Einbindung erneuerbarer Energien prüfen: Auch wenn eine neue Gasheizung bereits weniger Energie als die alte verbraucht, lohnt es sich, einen Teil des Wärmebedarfs über erneuerbare Energien zu decken. Der Heizungsinstallateur kümmert sich um die optimale Variante: Möglich sind sowohl eine gekoppelte Solarthermie-Anlage, die bis zu 60 Prozent des jährlichen Warmwasserbedarfs deckt, als auch ein wasserführender Kaminofen oder Kachelofen.
3. Die Kosten realistisch kalkulieren: Der Fachmann berechnet und informiert vorab über die Kosten für den Gasanschluss, nötige Umbauten, Ausbau und Entsorgung der Öltanks sowie eine eventuelle Schornsteinsanierung.
4. Förderung in die Kalkulation mit einbeziehen: Zuschüsse oder zinsgünstige Kredite für die Erneuerung der Heizung gibt es von BAFA und KfW, oft gibt es auch einen Zuschuss vom Energieversorger. Der Heizungsinstallateur prüft zudem, ob und in welchem Maß flankierende Maßnahmen wie die Schornsteinsanierung förderfähig sind. Achtung: Alle Förderungen des Bundes müssen vor Beginn der Umrüstung beantragt werden! Grundlage für den Förderantrag ist ein detaillierter Kostenvoranschlag.
5. Schonsteinsanierung organisieren: Wird ein alter Heizkessel gegen eine moderne Brennwertheizung ausgetauscht, muss in der Regel nur ein Kunststoff- oder Edelstahlrohr in den bestehenden Schornstein eingezogen werden.
6. Heizkörper auswählen: Obwohl an die Heizkörper keine besonderen Anforderungen gestellt werden, empfiehlt der Fachbetrieb passende Modelle. Da die Brennwertheizung modulierend arbeitet – das heißt, sie stellt sich auf den tatsächlichen Heizbedarf optimal ein – ist sie sowohl bei niedrigen Vorlauftemperaturen für eine Flächenheizung (wie z. B. Fußbodenheizung) als auch bei höheren Temperaturen für klassische Heizkörper hocheffizient.
7. Heizung einbauen: Fachgerechte Installation der neuen Gas-Brennwertheizung.
8. Hydraulischer Abgleich: Um das volle Potenzial zu entfalten, muss das gesamte Heizsystem optimal aufeinander abgestimmt sein. Um sicherzustellen, dass alle Heizkörper im Haus gut mit Wärme versorgt werden, wird ein hydraulischer Abgleich vorgenommen. Wer Förderung in Anspruch nimmt, muss diesen Abgleich auch nachweisen.
Handelt es sich um Ein- oder Zweifamilienhäuser und bewohnten Sie diese am 01. Februar 2002 selbst als Eigentümerin, gilt die Ausnahme von ...
Antwort lesen »Sinnvoll ist es, die umfassende Energieberatung nach dem Hauskauf zu beauftragen. Denn dann bekommen Sie auch eine BAFA-Förderung für die ...
Antwort lesen »Bei der Reparatur handelt es sich um eine Instandsetzung. Für diese können Sie leider keine Förderung er Wärmepumpe in Anspruch nehmen. Sie ...
Antwort lesen »Planen Sie, die Dämmung im Dachboden neu aufzubauen, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Zum einen können Sie die Dämmung nach unten und ...
Antwort lesen »Einen Entsorgungsnachweis benötigen Sie, wenn Sie eine Förderung für die Pelletheizung beantragt haben und den Heizungs-Austausch- oder ...
Antwort lesen »Nein. Hier hat sich nichts Wesentliches geändert. Die oberste Geschossecke muss nach § 47 GEG nur gedämmt werden, wenn Sie oder das Dach ...
Antwort lesen »Ob hier eine zusätzliche Dampfbremse erforderlich ist, hängt vom Aufbau der Dachdämmung ab. Bei der Kombination aus Beton, Dämmung und ...
Antwort lesen »Eine Antwort auf Ihre Frage hängt von der Wirtschaftlichkeit der Maßnahme ab. Günstig ist der Austausch, wenn Sie mit der Wärmepumpe ...
Antwort lesen »Hier empfehlen wir Ihnen den Kontakt zum Hersteller. Dieser gibt Ihnen eine verbindliche Auskunft darüber, welche Fassadenverkleidungen für ...
Antwort lesen »Die Installation einer Split-Klimaanlage findet in aller Regel auch am Gemeinschaftseigentum (z.B. Fassade) statt. Dafür benötigen Sie die ...
Antwort lesen »Auch in diesem Fall kommen Wärmepumpen infrage. Sie können sich zum Beispiel für eine Großwärmepumpe oder eine Kaskadenlösung entscheiden. ...
Antwort lesen »Die DIN EN 1264-4 "Raumflächenintegrierte Heiz- und Kühlsysteme mit Wasserdurchströmung - Teil 4: Installation" empfiehlt einen R-Wert von ...
Antwort lesen »Die Ausnahmen von den Nachrüstpflichten des GEG gelten nur für Ein- und Zweifamilienhäuser, die ein Eigentümer am 01. Februar 2002 selbst ...
Antwort lesen »Aus der Liste förderbarer Wärmepumpen geht hervor, dass es die Förderung für Wärmepumpen auch für Geräte von Kermi gibt. Das gilt auch für ...
Antwort lesen »Als neutrale Onlineplattform bieten wir selbst keine Baustoffe an. Diese bekommen Sie aber von einem Baustofffachhandel aus Ihrer Region. ...
Antwort lesen »Die Heizung darf auch nach der Übertragung des Eigentums bestehen bleiben. Es gelten aber bereits jetzt die Vorgaben des ...
Antwort lesen »Handelt es sich um eine Zentralheizung (keine Etagenheizung), gibt es den Geschwindigkeits-Bonus zur Förderung der Wärmepumpe erst, wenn ...
Antwort lesen »Aktuell können Sie hier leider noch keine Anträge stellen, da das entsprechende KfW-Portal noch nicht fertig gestellt wurde. ...
Antwort lesen »In diesem Fall handelt es sich nicht um ein Gebäude, das in den Geltungsbereich des Gebäudeenergiegesetzes fällt (siehe Ausnahmen § 2 GEG ...
Antwort lesen »Gehört das Haus Ihrem Vater, muss dieser die Förderung für die Wärmepumpe als Eigentümer beantragen. Bewohnt er eine Wohnung selbst, ...
Antwort lesen »Ja, das gilt nach wie vor. Sie können im Laufe des Fördervorhabens zur schlechteren Stufe wechseln. Andersherum funktioniert das jedoch ...
Antwort lesen »Bei fachgerechter Ausführung ist die geplante Konstruktion möglich. Als Dampfbremse könnten Sie sich allerdings für eine feuchtevariable ...
Antwort lesen »Hier ist erst einmal mit keinen Auflagen zu rechnen. Möglicherweise muss die oberste Geschossdecke gedämmt werden, wenn diese frei ...
Antwort lesen »Handelt es sich um eine Niedertemperatur- oder Brennwerttherme, wovon man bei dem Baujahr ausgehen kann, ist erst einmal nichts zu ...
Antwort lesen »Sofern Sie die Mindest-Investitionskosten (300 Euro seit 2024) übersteigen, bekommen Sie die Förderung auch für einzelne Fenster. ...
Antwort lesen »Die Förderung der Fassadendämmung bekommen Sie auch ohne die Dämmung der einen Orientierung. Denn diese gibt es für die tatsächlich ...
Antwort lesen »Bei zwei Wohneinheiten können Sie insgesamt Kosten in Höhe von 45.000 Euro anrechnen. 30.000 Euro für die erste und 15.000 Euro für die ...
Antwort lesen »Der bereits beauftragte Energieberater kann die vorhandene Berechnung mit einem vergleichsweise geringen Aufwand anpassen und einen neuen ...
Antwort lesen »Die BEG-EM-Förderung für neue Fenster bekamen Sie letztes Jahr leider nur, wenn Sie noch keine Maßnahme begonnen hatten. Auch in diesem ...
Antwort lesen »Die GEG-Vorgaben zur Dachsanierung betreffen immer nur die tatsächlich behandelten Bauteile. Sanieren Sie das erste Dach, müssen Sie durch ...
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