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24.11.2021
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NRW: Zuschuss für Erdwärmepumpe und Grundwasserwärmepumpe

Zuschüsse können mit BAFA- und KfW-Förderung kombiniert werden

Wer sich für eine Erdwärmepumpe oder eine Grundwasserwärmepumpe als Heizung entschieden hat, kann in NRW eine besondere Förderung in Anspruch nehmen: Das Förderprogramm "progres.nrw Klimaschutztechnik" bietet Zuschüsse für den Einbau erneuerbarer Heizsysteme. Für Erdwärme- und Grundwasserwärmepumpen gibt es für die Erschließung der Wärmequelle einen Zuschuss, der auch mit der Förderung von KfW und BAFA kombiniert werden kann. Alle Infos und Details im Überblick.

Bohrung für Erdwärmepumpe im Altbau
Bohrung für eine Erdwärmepumpe im Altbau: Für die Erschließung der Wärmequelle gibt es NRW Extra-ZuschüsseFoto: Bundesverband Wärmepumpe (BWP)

Bei Erdwärmepumpen (Sole-Wasser-Wärmepumpe) und Grundwasser-Wärmepumpen (Wasser-Wasser-Wärmepumpe) gibt es für Sonden, Kollektoren und Brunnen diese Zuschüsse:

  • Erdwärmesonden (bis 400 Meter Tiefe): 10 Euro pro Bohrmeter
  • Erdwärmekollektoren: 6 Euro pro Quadratmeter
  • Brunnenbohrungen für Grundwasserwärmepumpen: 1 Euro je Liter Förderleistung pro Stunde
  • Auch der Eisspeicher für eine Eisheizung wird mit max. 25 Prozent der Kosten gefördert.

Voraussetzungen für die Wärmepumpen-Förderung in NRW
Voraussetzungen für die Förderung ist die Auslegung der Wärmepumpe nach der VDI-Richtlinie 4640 und eine fachgerechte Montage durch einen Fachbetrieb, die Entsprechung mit den wasserwirtschaftlichen Anforderungen des Landes. Wichtig: Die Wärmepumpe darf nicht zur Erfüllung der Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) dienen, das heißt es darf keine Austauschpflicht nach GEG vorliegen.

Die Förderung muss vor Installation der Wärmepumpe beantragt werden!

Besonders attraktiv: Der Zuschuss kann mit der Förderung von BAFA und KfW kombiniert werden. Diese Kombination ist bis zu einer Gesamtförderquote bis maximal 60 Prozent erlaubt. Anträge können bei der Bezirksregierung Arnsberg gestellt werden, die das Förderprogramm landesweit umsetzt. Achtung: Mit der Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn der Förderantrag entschieden ist! Weitere Informationen und die Antragsformulare finden Sie hier.

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Quelle: Bezirksregierung Arnsberg / energie-fachberater.de
 
 

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