Irrtum Nr. 1: Wohnraumlüftung ist nur etwas für Passiv- und Energiesparhäuser
Bei energieeffizienten Neubauten sind Lüftungsanlagen bereits vorgeschrieben, aber auch in Altbauten ist eine Wohnraumlüftung eine sinnvolle Investition. Denn auch hier lässt sich durch reine Fensterlüftung ein konstanter und hygienisch optimaler Luftwechsel kaum realisieren. Um eine ausreichende Frischluftzufuhr zu erreichen, müssten die Bewohner rund um die Uhr alle zwei Stunden für fünf Minuten querlüften. Bei Abwesenheit während des Tages und nachts ist das häufige Lüften kaum zu leisten. Eine kontrollierte Wohnraumlüftung sorgt dagegen ganz automatisch und gleichmäßig für frische Luft – ohne dass die Fenster geöffnet werden müssen.
Irrtum Nr. 2: Mit einer Lüftungsanlage darf man die Fenster nicht mehr öffnen
Eine Fensterlüftung ist nicht mehr notwendig, weil die Lüftungsanlage kontinuierlich pollenfreie Frischluft ins Haus bringt und Feuchtigkeit und Schadstoffe aus der Raumluft abführt. Damit ist ein angenehmes und gesundes Raumklima garantiert. Selbstverständlich dürfen die Fenster aber auch beim Betrieb einer Lüftungsanlage noch geöffnet werden.
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Irrtum Nr. 3: Im Winter geht teure Heizwärme durch den ständigen Luftaustausch der Wohnungslüftung verloren
Das Gegenteil ist richtig: Mit einer Lüftungsanlage können die Energiekosten sogar reduziert werden, denn sie vermeidet Wärmeverluste, wie sie bei der Fensterlüftung entstehen. Geräte mit Wärmerückgewinnung sind besonders effizient. Sie können bis zu 95 Prozent der Wärme aus der Abluft zurück gewinnen und wieder ins Haus führen. Damit lassen sich die Heizkosten spürbar senken.
Irrtum Nr. 4: Mit einer Lüftungsanlage wird die Luft in den Räumen trocken
Lüftungsanlagen sind in der niedrigsten Stufe auf den hygienisch notwendigen Feuchteschutz ausgelegt. Damit wird eine Grundlüftung auch bei Abwesenheit der Bewohner sichergestellt und Feuchteschäden wie Schimmel wirksam vermieden. Für eine optimale Raumluft können zusätzlich Feuchte- oder Luftqualitätssensoren installiert werden, die nutzerunabhängig immer genau für die richtige Luftmenge sorgen. Für besonders empfindsame Bewohner sind Lüftungsgeräte mit Feuchterückgewinnung eine gute Lösung. Diese Modelle gewinnen neben der Wärme auch einen Teil der Luftfeuchte aus der Abluft zurück, die Raumluft trocknet dadurch weniger aus.
Irrtum Nr. 5: Lüftungsanlagen verschmutzen schnell und sind unhygienisch
Moderne Geräte zur Wohnraumlüftung sind mit Filtern ausgestattet, die nicht nur vor Pollen sondern auch vor Dreck und Schmutz von außen schützen. Diese müssen für einen reibungslosen und hygienischen Betrieb regelmäßig gereinigt oder gewechselt werden. Die Bewohner:innen können das aber in der Regel ganz leicht selbst durchführen.
Irrtum Nr. 6: Eine Lüftungsanlage ist laut
Die Ventilatoren einer Lüftungsanlage sind im Gehäuse schallgedämmt eingebaut, daher sind die Geräte im Betrieb sehr geräuscharm. Ein weiterer Vorteil: Eine Wohnraumlüftung kann auch vor Lärm von draußen schützen. An einer stark befahrenen Hauptstraße beispielsweise sorgt die Lüftungsanlage kontinuierlich für frische Luft, ohne dass über offene Fenster und Türen der Straßenlärm zu hören ist.
Irrtum Nr. 7: Lüftungsanlagen wirbeln Staub im Wohnraum auf
Nein, denn zum einen gelangt durch die eingebauten Filter weniger Dreck und Staubpartikel von außen in die Wohnräume. Zum anderen erfolgt der Luftaustausch ganz langsam, so dass keine Zugluft entsteht und der Staub in den Räumen weniger aufgewirbelt wird als bei der Fensterlüftung.
Irrtum Nr. 8: Die nachträgliche Installation einer Lüftungsanlage ist teuer und kompliziert
Auch nachträglich ist die Installation einer Lüftungsanlage kein Problem. Gerade bei dezentralen Geräten ist der Aufwand gering: Nötig sind lediglich eine Außenwand zur Direktmontage und ein Stromanschluss. Durch die direkte Luftzufuhr und den Abtransport der verbrauchten Luft müssen keine zusätzlichen Luftkanäle im Raum verlegt werden. Wer sich für die Installation einer Wohnraumlüftung entscheidet, wird außerdem finanziell mit einer Förderung unterstützt.
Das ist theoretisch möglich. Wichtig sind dabei zwei Punkte. Zum Ersten muss die Förderung der Heizungsoptimierung infrage kommen ...
Antwort lesen »In diesem Fall empfehlen wir den Heizungscheck der Verbraucherzentrale. Diesen gibt es dank staatlicher Förderung für Kosten von maximal 30 ...
Antwort lesen »Ihre Kinder können einen Förderantrag stellen. Sie erhalten einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent zur Förderung der Wärmepumpe. Arbeitet ...
Antwort lesen »Durch die Porenbetonsteine erreichen die Außenwände in der Regel einen guten U-Wert und sollten nicht schlechter als die Fenster sein. ...
Antwort lesen »Eine Sperrfrist gibt es hier nicht. Sie sollten die Heizungsoptimierung allerdings abschließen, bevor Sie die Förderung für den ...
Antwort lesen »Eine Zwischensparrendämmung im Dachgeschoss ist möglich. Bei diffusionsdichten Schichten wie den beschriebenen Bitumenschindeln kommen ...
Antwort lesen »Auch Energie-Effizienz-Experten des Bundes sind dazu berechtigt, die Bestätigung auszustellen. Nachlesen können Sie das unter Punkt 9.3 der ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie den Steuerbonus für die Sanierung leider nicht. Sie erfüllen zwar die GEG-Vorgaben (0,24 W/m²K), liegen aber ...
Antwort lesen »Entscheiden Sie sich im Neubau für eine elektrische Direktheizung, ist diese nur unter sehr hohen Voraussetzungen zulässig. Zu ...
Antwort lesen »In beiden Fällen erhalten Sie den Klima-Geschwindigkeitsbonus aller Voraussicht nach nicht. Denn das setzt zum einen voraus, dass ...
Antwort lesen »Im Bedarfsausweis sind die Öfen als aktuelle Heiztechnik zu bewerten, wenn es keine andere Anlage gibt. Der Energieträger Holz ist dann für ...
Antwort lesen »Ja, in diesem Fall bekommen Sie Fördermittel für Wärmepumpe und Fußbodenheizung. Nachlesen können Sie das im entsprechenden Infoblatt zu ...
Antwort lesen »Entsprechende Regelungen finden sich hier in der Bauordnung Ihres Bundeslandes. Die Musterbauordnung (MBO) lässt die Installation kleiner ...
Antwort lesen »Am sichersten ist die Installation der Dampfbremse auf der warmen Innenseite der Konstruktion - also raumseitig unter der ...
Antwort lesen »Schimmel entsteht nur, wenn es im Keller unbemerkt zur Kondensation kommt. Sind die Fenster energetisch schlechter als die umliegenden ...
Antwort lesen »Nach den Regeln von 2023 war es möglich, als Mieter die Förderung der Heizung zu beantragen. 2024 funktioniert das leider nicht mehr. ...
Antwort lesen »Handelt es sich um Ein- oder Zweifamilienhäuser und bewohnten Sie diese am 01. Februar 2002 selbst als Eigentümerin, gilt die Ausnahme von ...
Antwort lesen »Sinnvoll ist es, die umfassende Energieberatung nach dem Hauskauf zu beauftragen. Denn dann bekommen Sie auch eine BAFA-Förderung für die ...
Antwort lesen »Bei der Reparatur handelt es sich um eine Instandsetzung. Für diese können Sie leider keine Förderung der Wärmepumpe in Anspruch nehmen. ...
Antwort lesen »Planen Sie, die Dämmung im Dachboden neu aufzubauen, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Zum einen können Sie die Dämmung nach unten und ...
Antwort lesen »Einen Entsorgungsnachweis benötigen Sie, wenn Sie eine Förderung für die Pelletheizung beantragt haben und den Heizungs-Austausch- oder ...
Antwort lesen »Nein. Hier hat sich nichts Wesentliches geändert. Die oberste Geschossdecke muss nach § 47 GEG nur gedämmt werden, wenn sie oder das Dach ...
Antwort lesen »Ob hier eine zusätzliche Dampfbremse erforderlich ist, hängt vom Aufbau der Dachdämmung ab. Bei der Kombination aus Beton, Dämmung und ...
Antwort lesen »Sind die Fenster schon eingebaut, können Sie nachträglich leider keine Förderung für den Fenstertausch beantragen. Geht es um Zuschüsse und ...
Antwort lesen »Eine Antwort auf Ihre Frage hängt von der Wirtschaftlichkeit der Maßnahme ab. Günstig ist der Austausch, wenn Sie mit der Wärmepumpe ...
Antwort lesen »Hier empfehlen wir Ihnen den Kontakt zum Hersteller. Dieser gibt Ihnen eine verbindliche Auskunft darüber, welche Fassadenverkleidungen für ...
Antwort lesen »Neben dem Baujahr des Gebäudes ist im Energieausweis auch das Baujahr des aktuellen Wärmeerzeugers einzutragen. In der Spalte Baujahr sind ...
Antwort lesen »Die Installation einer Split-Klimaanlage findet in aller Regel auch am Gemeinschaftseigentum (z.B. Fassade) statt. Dafür benötigen Sie die ...
Antwort lesen »Auch in diesem Fall kommen Wärmepumpen infrage. Sie können sich zum Beispiel für eine Großwärmepumpe oder eine Kaskadenlösung entscheiden. ...
Antwort lesen »Die DIN EN 1264-4 "Raumflächenintegrierte Heiz- und Kühlsysteme mit Wasserdurchströmung - Teil 4: Installation" empfiehlt einen R-Wert von ...
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