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29.08.2014
 

Energieausweis: Achtung vor aktueller Telefon-Abzocke

Verbraucherzentrale warnt Hausbesitzer vor Betrügern

Bei Anruf Energieausweis? Von wegen! Wem derzeit telefonisch ein Energieausweis angedreht wird, hat es wahrscheinlich mit Betrügern zu tun. Die Verbraucherzentrale warnt Hausbesitzer bereits vor einer aktuellen Abzocke per Telefon-Masche, nachdem sich Betroffene in Rheinland-Pfalz zu Wort gemeldet haben.

Energieausweis vor Haus nach Sanierung
Auch wenn Betrüger am Telefon etwas anderes behaupten: Der Energieausweis ist auch nach der Energieeinsparverordnung EnEV 2014 nicht für alle Hausbesitezr PflichtFoto: Deutsche Energie-Agentur (dena)

Die Masche: Eine Firma mit dem Namen "Özkan Energiemarketing EF" ruft Hausbesitzer an und behauptet, dass mit Inkrafttreten der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV 2914) im Mai dieses Jahres jeder Haushalt einen Energieausweis brauche. Gegen eine Zahlung von 99,90 Euro bietet der Anrufer an den Energieausweis auszustellen. Das Geld landet auf einem Konto in der Schweiz. Die Verbraucherzentrale legt allen Betroffenen nahe, den Vorfall bei der Polizei zur Anzeige zu bringen und zudem bei der Bundesnetzagentur zu melden. Denn es handelt sich hierbei um eine reine Abzocke. Die Firma Özkan benutzt die Energieeinsparverordnung, um am Telefon Druck aufzubauen und Hausbesitzer zur Zahlung zu drängen.

Energieausweis ist nicht für alle Hausbesitzer verpflichtend
Dass der Energieausweis für jeden Haushalt gesetzlich verpflichtend ist, ist schlichtweg falsch. Einen Energieausweis brauchen auch nach der neuen Energieeinsparverordnung EnEV 2014 nur Immobilienbesitzer, die ein Haus verkaufen oder eine Wohnung neu vermieten wollen. Denn sie sind verpflichtet, potenziellen Mietern und Käufern den Energieausweis schon bei der ersten Besichtigung vorzulegen. Alle anderen Hausbesitzer können selbst entscheiden, ob sie einen Energieausweis für ihr Haus erstellen lassen wollen oder nicht. Welche Formen des Energieausweises es gibt, welche Angaben sie enthalten und wo man den Energieausweis bekommt, können Interessierte in unserer Rubrik Energieausweis nachlesen.

Unerlaubte Werbeanrufe sollten Betroffene schnellstmöglich beenden und auf keinen Fall Geld überweisen - auch dann nicht, wenn Unterlagen zugeschickt werden. Stattdessen gilt: Der Forderung schriftlich widersprechen und den angeblich abgeschlossenen Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten. Ergänzend dazu sollten Verbraucher von ihrem vierzehntägigen Widerrufsrecht Gebrauch machen.

 
 
 
 
Quelle: Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz / Energie-Fachberater.de
 
 

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