Obwohl die Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) Bußgelder von bis zu 15.000 Euro vorschreibt, sollte der Energieausweis nicht vorgelegt werden, lässt die praktische Umsetzung schwer zu wünschen übrig. So wurden bei einer Stichprobe durch das Bündnis Energieausweis unter Federführung des Deutschen Mieterbundes (DMB) 77 Wohnungen in Berlin, Stuttgart, Wiesbaden, Hannover, München und Dresden besichtigt. Das enttäuschende Ergebnis: Nur in acht Fällen (10,4%) wurde der Energieausweis ohne Aufforderung vorgelegt und selbst auf Nachfrage gab es bei 54 Wohnungen keinen Einblick. Fazit: Die gesetzlich verordnete Energieausweis-Pflicht scheitert an der Praxis.
Wichtige Entscheidungshilfe bleibt weiterhin in der Schublade
"Energieausweis: Gut gemeint, schlecht gemacht?" titelt auch das NDR-Magazin “Panorama 3“ in der Sendung vom 16.9.2014. Tatsächlich, der Gedanke hinter der Neuregelung durch die Energieeinsparverordnung 2014 ist gut: Bei Vermietung oder Verkauf einer Immobilie muss potenziellen Mietern und Käufern der Energieausweis schon bei der ersten Besichtigung verpflichtend vorgelegt und beim Vertragsschluss als Kopie oder Original übergeben werden. So soll der Energieausweis für mehr Transparenz sorgen und die Einschätzung der energetischen Qualität einer Immobilie erleichtern. Heizkostenschleuder oder Energiesparwunder? Das können Interessenten mit dem Energieausweis auf einen Blick erkennen. Durch die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) sollte der Energieausweis als Informationsinstrument gestärkt werden. Doch viele Vermieter und Makler halten sich nicht daran und zeigen den Energieausweis einfach nicht vor.
Energieausweis hilft bei der Sanierung
Dabei ist der Energieausweis ein hilfreiches Dokument auch über Verkauf und Vermietung hinaus. Hausbesitzern, die über eine energetische Sanierung nachdenken, liefert er wichtige Hinweise auf Einsparpotenziale und gibt konkrete Vorschläge für Sanierungsmaßnahmen. Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis. Der Bedarfsausweis ist die ideale Vorbereitung für Sanierung. Der Verbrauchsausweis hingegen wird aufgrund der Verbrauchsangaben der Bewohner aus den letzten drei Jahren erstellt und ist deshalb auch nur bedingt aussagekräftig.
Den Panorama-3-Beitrag zum Thema Energieausweis können Interessierte auf der Homepage des NDR anschauen. Weitere Informationen zum Thema Energieausweis finden Interessierte in unserer Rubrik "Energieausweis".
Seit 2024 benötigen Sie in diesem Fall eine TPB-ID von Ihrem Fachhandwerker, der die Maßnahme ausführt. Dieser muss sich dazu einmal im ...
Antwort lesen »Eine Förderung für den Pufferspeicher bekommen Sie im Zuge der geförderten Heizungsoptimierung zur Steigerung der Anlageneffizienz. Lassen ...
Antwort lesen »Generell fördert der Staat Maßnahmen wie die Dämmung nur an der thermischen Gebäudehülle. Dabei handelt es sich um die Umschließungsflächen ...
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Antwort lesen »Generell ist der Ergänzungskredit vor dem Beginn von Bauarbeiten und spätestens 12 Monaten nach der Zusage zur Zuschussförderung zu ...
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Antwort lesen »Nein. Das ist leider nicht möglich. Da Sie keine Eigentümer sind, können Sie die Förderung der Heizung leider nicht beantragen. Möglich ist ...
Antwort lesen »Die vom BAFA geförderte Energieberatung ist genau geregelt, um eine hohe Qualität sicherstellen zu können. Gleiches gilt für die ...
Antwort lesen »Die Heizungsförderung der KfW (458) können Sie nur beantragen, wenn Sie Eigentümer des Gebäudes sind. Nachzuweisen ist das mit einem ...
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Antwort lesen »Ja, das ist korrekt. Aus Anlage 8 der EnSanMV ergeben sich hier keine Einschränkungen. Das Haus muss mindestens 10 Jahre und die Heizung ...
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Antwort lesen »In diesem Fall gelten die Anforderungen des § 19 der 1. BImSchV. Dieser fordert generell, dass bei einer Feuerungsanlage für feste ...
Antwort lesen »Den Steuerbonus für die Sanierung können Sie auch bei Glastausch im Bestand in Anspruch nehmen. Geregelt ist das in der Energetische ...
Antwort lesen »Fördermittel gibt es für die Sanierung beheizter Gebäude und Gebäudeteile. Förderbar sind dabei die in der BEG EM Richtlinie aufgeführten ...
Antwort lesen »Nein. Die Förderung müssen Sie nicht zurückzahlen. Das Dach darf allerdings 10 Jahre lang nicht verschlechtert oder abgerissen werden. ...
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Antwort lesen »Generell werden Luft-Luft-Wärmepumpen gefördert, wenn Sie hohe Anforderungen an die Energieeffizienz erfüllen (bis 12 kW ƞs ≥ 181 %; ...
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Antwort lesen »Sofern das Gaskochfeld für den Einsatz in geschlossenen Räumen zugelassen ist, sollte das kein Problem darstellen. Einschränkungen gibt es ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Denn die Kosten des Energieberaters lassen sich immer nur mit dem Förderprogramm für die geförderte ...
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Antwort lesen »Erfüllen Sie die technischen Vorgaben des Fördergebers (hoher Wärmeschutz mit U-Wert von 0,14 W/m²K oder besser), bekommen Sie einen ...
Antwort lesen »Haben Sie einen Bonus (Heizungs-Tausch-Bonus) zur Heizungsförderung beantragt, müssen Sie die Entsorgung der Ölheizung nachweisen. Das ist ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort