Die Entfernung mit Schimmel belasteter oder stark durchfeuchteter Materialien hat gegenüber der Desinfektion immer Vorrang. So lassen sich die möglichen Quellen zukünftiger Belastungen mit Schimmel ausschalten.
Bei der Entfernung belasteter Materialien muss darauf geachtet werden, dass eine unnötige Aufwirbelung und Freisetzung sowie Ausbreitung von Staub, Sporen und anderen mikrobiellen Partikeln vermieden wird. In der Praxis kann oft beobachtet werden, dass vom Schimmel befallene Oberflächen (Tapeten, Putz oder Farbe) nur mit einem Besen abgefegt, mit einer Drahtbürste abgebürstet oder abgekratzt werden. Das sollte genauso wie das Abschaben, Abspachteln mit einem Spachtel oder das Absaugen mit einem normalen Staubsauger oder Baustaubsauger unbedingt vermieden werden!
Desinfektion: Handwerkliche, chemische oder physikalische Methoden
Wie bei der Dekontaminierung (Entfernen der vom Schimmel befallenen Materialien) wird auch bei der Desinfektion zur Schimmelpilzsanierung zwischen einem oberflächlichen Schimmelbefall und einer Hohlraumsanierung unterschieden. Hierfür stehen je nach Anwendung mit der handwerklichen Methode (Abflammen / Abbrennen), der chemischen Methode (Sprühen, Foggen oder Schäumen von Desinfektionsmitteln) sowie der physikalischen Methode (Entkeimung durch UV-Licht oder Heißdampfen) drei bewährte Methoden zur Verfügung. Das Einsatzgebiet sowie die Anwendungsgrenzen sind hierbei zum Teil sehr verschieden und müssen immer auf den Einzelfall abgestimmt werden.
Chemische Desinfektion: Laugen, Alkohole und Halogene
Am häufigsten wird die chemische Desinfektion durchgeführt. Hierfür werden verschiedene Desinfektionsmittel eingesetzt, die unterschiedliche Wirkungen besitzen. Neben den "Klassikern" wie Natronlauge, Alkohol, Jod oder Chlor werden auch moderne Wirkstoffe eingesetzt. Laugen haben zwar eine desinfizierende, aber keine vorbeugende, Wirkung. Alkohole wirken bakterizid und fungizid, haben aber keinerlei Wirkungen gegen Sporen. Gerade als hochprozentiger Alkohol (zum Beispiel Ethanol- oder Isopropylalkohol) hat sich dieses Desinfektionsmittel seit vielen Jahren bewährt. Eingesetzt werden Alkohol-Wasser-Gemische mit einem Alkoholanteil von 70 Prozent, der restliche Wasseranteil wirkt quellend auf den Mikroorganismus und macht ihn damit zugänglich und anfällig für die desinfizierende Wirkung des Alkohols. Wasserfreie Alkohole wirken lediglich bakterien- und pilzhemmend. Aufgrund der Explosionsgefahr können Alkohole nur für kleine Flächen eingesetzt werden. Die Anwendung von Halogenen wie Chlor oder Jod ist in Fachkreisen umstritten, da das Wirkungsspektrum chlorhaltiger Desinfektionsmittel nur sehr begrenzt ist.
Desinfektion mit Oxidationsmitteln
In zunehmendem Maß setzen sich Oxidationsmittel wie zum Beispiel Wasserstoffperoxid am Markt durch. Dieses Desinfektionsmittel wirkt bakterizid, fungizid und teilweise sporozid. Vor allem die hohe Wirksamkeit und das breite Spektrum gegen die in Innenräumen normalerweise vorkommenden Schimmelpilze und Bakterienarten haben in den letzten Jahren zu einem Durchbruch der 5- bis 10prozentigen Wasserstoffperoxidlösungen geführt. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass sich dieses Desinfektionsmittel nach der Anwendung relativ schnell in Sauerstoff und Wasser zersetzt. Weiterentwicklungen sind Desinfektionsmittel, die aus Aktivsauerstoff und Fruchtsäuren wie zum Beispiel Peroxi-, Hydroxy- oder Dicarbonsäuren bestehen. Diese wirken bakterizid und fungizid und haben neben der Keimtötenden Wirkung vor allem auch einen Präventivschutz, so dass einem Neubefall mit Schimmel entsprechend vorgebeugt werden kann. Besonders vorteilhaft an diesem relativ "starken" Desinfektionsmittel ist die Haut- und Atemverträglichkeit sowie die Tatsache, dass keine Alkohole, Aldehyde oder quaternäre Ammoniumverbindungen sowie Chlor oder Hypochlorit enthalten sind. Andere Desinfektionsmittel wie Essig oder Essigsäure, Salzsäure sowie isothiazolinonhaltige Mittel oder auch Ammoniaklösung sind ungeeignet.
Anwendung der Desinfektionsmittel ist abhängig vom Sanierungsverfahren
Die Wirkungsdauer der verschiedenen Desinfektionsmittel ist unterschiedlich lang. Außerdem wirken einige Wirkstoffe fungizid (pilztötend) und andere nur fungistatisch (pilzhemmend). Deshalb müssen die Einsatzgebiete der verschiedenen Desinfektionsmittel bekannt sein und gegebenenfalls auch beim Hersteller hinterfragt werden. Vor allem dann, wenn nach der Desinfektion einige Zeit bis zur weiteren Sanierung oder endgültigen Beschichtung vergeht, sollte der Zeitraum einer desinfizierenden Wirkung bekannt sein. Auch bei den Desinfektionsmitteln muss eine Untergrundverträglichkeit gegeben sein. Deshalb sollte eine Probefläche angelegt werden.
Die Anwendung von Desinfektionsmitteln erfolgt in Abhängigkeit vom Verfahren (Methode) und dem Bauteil sowie der Eindringtiefe des Schimmelbefalls entweder durch Einsprühen, Einstreichen, Abwaschen, Fluten, Schäumen oder Vernebeln. Während Einsprühen, Einstreichen oder Abwaschen Methoden zur Oberflächendesinfektion sind, werden Fluten, Schäumen und Vernebeln bei der Hohlraumdesinfektion eingesetzt.
Rechtliche Grundlagen und Rahmenbedingungen
Abschließend soll noch darauf hingewiesen werden, dass die Schimmelpilzsanierung nicht im rechtsleeren Raum erfolgt. In Räumen mit Schimmelpilzbefall und sonstiger mikrobieller Belastung sowie im Rahmen der Schimmelpilzsanierung gelten die Biostoffverordnung (BioStoffV), Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA), Richtlinien der Bauberufsgenossenschaft (BGI), Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), ggf. Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und PSA-Benutzerverordnung (PSA-BV). Von den technischen Regeln für Gefahrstoffe sind es vor allem die TRGS 440 "Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen durch Gefahrstoffe am Arbeitsplatz", TRGS 500 "Schutzmaßnahmen: Mindeststandards", TRGS 524 "Sanierung und Arbeiten in kontaminierten Bereichen", TRGS 540 "Sensibilisierende Stoffe" sowie die TRGS 907 "Verzeichnis sensibilisierender Stoffe", die bei der Schimmelpilzsanierung beachtet werden müssen.
In diesem Fall bekommen Sie eine Basisförderung in Höhe von 30 Prozent. Anrechenbar sind dabei die Kosten der Biomasseheizung und die ...
Antwort lesen »Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit, eine Ausnahme zu beantragen, wenn die Anforderungen im Einzelfall wegen besonderer Umstände durch ...
Antwort lesen »Das ist kein Problem. Sie können die BAFA-Förderung und den Steuerbonus (§ 35c) parallel in Anspruch nehmen, wenn Sie die Kosten eindeutig ...
Antwort lesen »Möchten Sie die geförderte Maßnahme in Eigenleistung erbringen, können Sie auf die aufschiebende Bedingung verzichten (siehe 1.7 BEG ...
Antwort lesen »Generell ist es möglich, die Anlage mit Frostschutzmittel zu betreiben, um Frostschäden im Winter zu verhindern. Üblich ist das allerdings ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie die Förderung der Solarthermieanlage. Diese gibt es auch unabhängig von der Heizung. Wichtig ist, dass Sie die ...
Antwort lesen »Die Kosten für die Erstellung der technischen Projektbeschreibung und des technischen Projektnachweises (TPB und TPN) sind im Zuge der ...
Antwort lesen »In diesem Fall verweist die BEG-EM-Richtlinie auf Anlage 7 des GEG. Unter der Fußnote 4 sind Sonderverglasungen dabei wie folgt ...
Antwort lesen »Eine Übersicht über förderbare Heizsysteme finden Sie in der Liste der förderfähigen Wärmepumpen mit Prüf-/Effizienznachweis. Ab Seite 20 ...
Antwort lesen »In diesem Fall ist kein Energieberater nötig. Das gilt auch für die Förderung der Wärmepumpe. Wir empfehlen Ihnen aber, einen ...
Antwort lesen »Da es sich in diesem Fall um eine Brandschutzvorgabe handelt, ist eine Entscheidung nicht von der Zustimmung des Nachbarn abhängig. ...
Antwort lesen »In diesem Fall handelt es sich vermutlich nicht um Schimmel, sondern um Schmutz/Staub, der sich beim Lüften an der Wand absetzt. Experten ...
Antwort lesen »Ohne die Antragsunterlagen zu kennen, lässt sich das nicht beurteilen. In der Regel können und konnten Sie die Förderung für mehrere ...
Antwort lesen »Den Geschwindigkeitsbonus bekommen Sie nur dann, wenn Sie eine eigene Immobilie als Haupt- oder Alleinwohnsitz selbst nutzen. Das müssen ...
Antwort lesen »Geht es um Denkmalschutz, dürfen die zuständigen Ämter auf Ihre Vorgaben bestehen. Fordert das Amt eine typische Ausfüllung mit ...
Antwort lesen »Nach Angaben der KfW wird der Kreditbetrag auf Basis der förderfähigen Kosten der zugrunde liegenden KfW-Zuschusszusage beziehungsweise der ...
Antwort lesen »Generell können Sie die Förderung gemeinsam mit einem Antrag beantragen. Das muss der Eigentümer der Immobilie erledigen. Handelt es sich ...
Antwort lesen »Das ist in der Regel möglich. In diesem Fall wirkt die Decke als zusätzlicher Wärmespeicher. Das ist vor allem bei Betondecken der Fall und ...
Antwort lesen »Günstig und vergleichsweise sicher ist hier eine kappilaraktive Dämmung mit Calciumsilikat-Platten oder Ähnlichem. Diese kleben Sie von ...
Antwort lesen »Ohne genaue Kenntnis von der Anlage ist eine Aussage aus der Ferne leider nicht möglich. Wir raten aber Folgendes: Lassen Sie sich von ...
Antwort lesen »Üblich ist es, Rechnungen nach erbrachter Leistung zu stellen. In der Regel können Sie hier aber nach individueller Absprache verfahren. So ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass Sie den Bonus nicht bekommen. Denn nach Aussage der KfW kommt der Ergänzungskredit nur zusätzlich zu einer ...
Antwort lesen »Handelt es sich generell um eine förderbare Maßnahme und haben Sie dafür keine anderen Fördermittel in Anspruch genommen bzw. bekommen, ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass das nicht der Fall ist. Denn beide Maßnahmen sind nicht miteinander verbunden. Würden Sie das im Zuge der ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent zur Förderung des Fernwärmeanschlusses. Diesen beantragen Sie vor ...
Antwort lesen »Zur Förderung für Scheitholzkessel bekommen Sie aktuell Zuschüsse in Höhe von 30 Prozent. Zudem können Sie einen pauschalen ...
Antwort lesen »Geht es um die Umwidmung zu Wohnraum, können Energieberater für Wohngebäude, die erforderlichen Bestätigungen erstellen. Infrage kommt ...
Antwort lesen »Aktuell gibt es hier keine Einschränkungen. Sie können die Anlagen nach gültigem Recht so lange nutzen und betreiben, bis es zu einem ...
Antwort lesen »Das ist möglich. Sie bekommen auch in diesem Fall die Förderung der Energieberatung und profitieren vom iSFP-Bonus, wenn Sie eine ...
Antwort lesen »Nach Angaben der KfW gilt die Möglichkeit zur Kombination rückwirkend für alle Anträge, die ab 01.01.2024 bei der KfW eingegangen sind und ...
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