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EnEV 2009: Energieeinsparverordnung setzt verbindliche Grenzwerte

Gesetzlich zum Geldparen und Klimaschutz verpflichtet

Die Energie-Einsparverordnung, kurz EnEV,  stellt Anforderungen an Bauteile und Anlagentechnik, die bei der Errichtung von Neubauten, bei Modernisierungsmaßnahmen an bestehenden Gebäuden sowie bei wesentlichen Erweiterungen einzuhalten sind. Zudem definiert die EnEV verbindliche Grenzwerte und Berechnungsvorschriften für den Energieverbrauch von Gebäuden.
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Bestandsgebäude nach Modernisierung
Mit der EnEV 2009 werden die energetischen Anforderungen auch bei der Modernisierung von Bestandsgebäuden weiter verschärft.
Foto: Deutsche Energie-Agentur GmbH
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Bestandsgebäude nach Modernisierung
Mit der EnEV 2009 werden die energetischen Anforderungen auch bei der Modernisierung von Bestandsgebäuden weiter verschärft.
Foto: Rockwool
Hauseigentümer haben bei Ihrem Bauprojekt allerdings die Wahl, wie sie die Vorgaben der EnEV erfüllen möchten: durch umfangreiche Wärmedämmung, anspruchsvolle Heiztechnik, die Verwendung erneuerbarer Energien oder durch Wärmerückgewinnung.

Das entscheidende Maß ist der flächenbezogene Primär-Energiebedarf, der in Kilowattstunden pro Quadratmeter angegeben wird. Dieser bildet die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes ab. Er berücksichtigt zusätzlich zum Endenergiebedarf für Heizung und Warmwasser auch den im Vorfeld ablaufenden Prozess der Nutzbarmachung von Energie. Die EnEV trat 2002 in Kraft, sie wurde 2004 und 2007 novelliert. Seit dem 1. Oktober 2009 gilt die EnEV 2009.
 

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