Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bezuschusst unter anderem Solarkollektoren, Biomasse, Wärmepumpen, Bonusförderung und Innovationsförderung.
Mit einer Basisförderung belohnt das BAFA die Errichtung und Erweiterung von Solarkollektoranlagen, Anlagen zur Verbrennung von fester Biomasse und effiziente Wärmepumpen, außerdem besonders innovative Technologien zur Wärme- und Kälteerzeugung aus erneuerbaren Energien, große Solarkollektoranlagen und besonders effiziente Wärmepumpen.
Zusätzlich gibt es ein Bonussystem, das für deutlich höhere Förderbeträge sorgen kann. Wer zum Beispiel Solarkollektoren und Biomassekessel besonders energieeffizient einsetzt oder erneuerbare Energien miteinander kombiniert oder seinen alten Heizkessel gegen ein Gerät mit Brennwerttechnik tauscht und gleichzeitig Solarkollektoren zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung installiert, wird zusätzlich mit einem Bonus belohnt.
Die genaue Höhe von Basis- und Bonusförderung, die Kombinationsmöglichkeiten und die Fördervoraussetzung sind dem jeweiligen Programm zu entnehmen.
Nachdem am 1. Januar 2009 das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) in Kraft getreten ist, hat das BAFA seine Förderrichtlinien angepasst. Für die Förderung von Bestandsgebäuden ergeben sich allerdings nur geringfügige Abweichungen gegenüber der alten Richtlinie.
Auskünfte erhalten Sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, Referate 433-437, Tel. 06196/908-625, E-Mail solar@bafa.bund.de.










