Der Energiesparrechner für Bauherren
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Förderung durch das BAFA

Es werden Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien für die Wärmeerzeugung gefördert

Eine ökonomisch und ökologisch ausgewogene sowie langfristig sichere Energieversorgung ist für jede Volkswirtschaft von herausragender Bedeutung. Deshalb fördert die Bundesregierung Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien für die Wärmeerzeugung.
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Nutzung erneuerbarer Energien dient
Die Nutzung erneuerbarer Energien dient dem Klimaschutz. Der Einsatz von Solaranlagen lohnt sich für Hauseigentümer doppelt: Sie können dafür staatliche Fördermittel in Anspruch nehmen und profitieren zugleich von deutlichen Energiekosteneinsparungen
Foto: BSW-Solar
Dies geschieht im Rahmen des Marktanreizprogramms des Bundesumweltministeriums, zuständig für die Abwicklung ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Das Ziel der Förderung ist es, den Absatz entsprechender Technologien durch Investitionsanreize zu stärken und deren Wirtschaftlichkeit zu verbessern. Dafür erhalten Hausbesitzer Zuschüsse und gegebenenfalls Bonuszahlungen.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bezuschusst unter anderem Solarkollektoren, Biomasse, Wärmepumpen, Bonusförderung und Innovationsförderung.

 

Mit einer Basisförderung belohnt das BAFA die Errichtung und Erweiterung von Solarkollektoranlagen, Anlagen zur Verbrennung von fester Biomasse und effiziente Wärmepumpen, außerdem besonders innovative Technologien zur Wärme- und Kälteerzeugung aus erneuerbaren Energien, große Solarkollektoranlagen und besonders effiziente Wärmepumpen.

 

Zusätzlich gibt es ein Bonussystem, das für deutlich höhere Förderbeträge sorgen kann. Wer zum Beispiel Solarkollektoren und Biomassekessel besonders energieeffizient einsetzt oder erneuerbare Energien miteinander kombiniert oder seinen alten Heizkessel gegen ein Gerät mit Brennwerttechnik tauscht und gleichzeitig Solarkollektoren zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung installiert, wird zusätzlich mit einem Bonus belohnt.

 

Die genaue Höhe von Basis- und Bonusförderung, die Kombinationsmöglichkeiten und die Fördervoraussetzung sind dem jeweiligen Programm zu entnehmen.

 

Nachdem am 1. Januar 2009 das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) in Kraft getreten ist, hat das BAFA seine Förderrichtlinien angepasst. Für die Förderung von Bestandsgebäuden ergeben sich allerdings nur geringfügige Abweichungen gegenüber der alten Richtlinie.

 

Auskünfte erhalten Sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, Referate 433-437, Tel. 06196/908-625, E-Mail solar@bafa.bund.de.



 
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