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Baubegleitung häufig vorgeschrieben und förderfähig

Förderung durch Zuschüsse der KfW

Seit dem 01. Juli 2010 führt die KfW in ihrem Förderangebot für 'Energieeffizientes Bauen und Sanieren' die neuen anspruchsvollen Standards KfW-Effizienzhaus 70 und 55 in der Sanierung sowie KfW-Effizienzhaus 55 und 40 im Neubau ein. Mit den zunehmenden Anforderungen an den Effizienzstandard der Gebäude gewinnt auch die Qualität der Bauausführung an Bedeutung. Deshalb gelten für das KfW-Effizienzhaus 55 und 40 zusätzliche Anforderungen an die Baubegleitung durch Sachverständige. 
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Effizienzhaus 40

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Effizienzhaus 55
Bei den anspruchsvollen Standards der Effizienzhäuser 40 und 55 ist eine Baubegleitung Vorschrift
Fotos: KfW-Bankengruppe
Bauherren sollen damit die Sicherheit erhalten, dass der gewünschte Effizienzhausstandard in der Praxis auch tatsächlich erreicht wird. Bei einigen Programmen gibt es inzwischen Zuschüsse für die Baubegleitung durch einen Sachverständigen, in anderen ist die unabhängige Baubegleitung sogar vorgeschrieben. Bei den anspruchsvollen Standards der Effizienzhäuser 40 und 55 ist die Baubegleitung Vorschrift. Der Sachverständige muss mindestens folgende Leistungen erbringen:
  • spezielle Detailplanungen, insbesondere Luftdichtigkeitskonzept und Lüftungskonzept bei Einbau einer Lüftungsanlage, bzw. Vorgabe von Parametern aus der Energiebedarfsrechnung an den Heizungsplaner,
  • Prüfung des Leistungsverzeichnisses,
  • mindestens eine Baustellenbegehung vor Ausführung der Putzarbeiten bzw. vor Verschließen eventueller Bekleidungen, einschließlich der Überprüfung der Ausführung von Wärmebrücken sowie der Umsetzung von Luftdichtigkeits- und Lüftungskonzept inklusive Blower Door Test,
  • Kontrolle und Begleitung bei der Übergabe der Haustechnik, gegebenenfalls mit ergänzender technischer Einweisung in die Haustechnik sowie ggf. Prüfung des Nachweises des hydraulischen Abgleichs und der Einregulierung der Anlage.
Wer ist als Sachverständiger zugelassen?
Ein Sachverständiger im Sinne der Förderrichtlinien ist ein im Bundesprogramm "Vor-Ort-Beratung" oder vom Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. zugelassener Energieberater oder eine nach § 21 EnEV 2009 ausstellungsberechtigte Person.

In diesen KfW-Programmen sind Sachverständigenleistungen erforderlich
Im Programm Energieeffizient Bauen (153) wird der Sachverständige benötigt

Im Programm Energieeffizient Sanieren - Kredit (151) wird der Sachverständige benötigt

Im Programm Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss (430) wird der Sachverständige benötigt

Im Programm Energieeffizient Sanieren - Sonderförderung (431) sind Sachverständigenleistungen förderfähig, wenn Maßnahmen vorliegen, die nach den Programmen 151, 152, 430 gefördert werden. Diese Maßnahmen müssen durch einen externen Sachverständigen begleitet werden. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der Sachverständigenkosten, maximal 2.000 Euro. Übersteigen die Sachverständigenkosten 4.000 Euro, können die überschießenden Kosten gegebenenfalls durch die Programme 151, 152, 430 gefördert werden.

In den Programmen 152, 155 und 455 empfiehlt die KfW die Hinzuziehung von sachverständigen Baubegleitern, fördert sie aber nicht.

Quelle: KfW, VPB
 
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