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Kürzung der Einspeisevergütung für Solarstrom in zwei Schritten

Vermittlungsausschuss einigt sich bei Solarförderung

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat sich am 5. Juli darauf verständigt, die vorgesehene Kürzung der Einspeisevergütung für Solarstrom in zwei Schritten vorzunehmen. 
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Kürzung Solarförderung
Die Einspeisevergütung für Solarstrom wird in zwei Schritten gekürzt
Foto: Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)
Es bleibt bei vorgesehenen Absenkung ab 1. Juli 2010, aber zunächst nur um 13 Prozent für Dachflächenanlagen, um acht Prozent für Freiflächenanlagen auf sogenannten Konversionsflächen sowie um zwölf Prozent für Anlagen auf sonstigen Freiflächen, also beispielsweise in Gewerbegebieten. Ursprünglich war eine Absenkung zum 1. Juli 2010 bei Dachanlagen um 16 Prozent und bei Freiflächenanlagen um 15 Prozent vorgesehen. Im Übrigen bleibt der Gesetzesentwurf unverändert. Dies betrifft auch die Streichung der Vergütung für Ackerflächen. Der jeweils gegenüber dem ursprünglichen Entwurf fehlende Absenkungsschritt von drei Prozent erfolgt zum 1. Oktober dieses Jahres. Bundestag und Bundesrat müssen den Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses noch bestätigen.

Quelle: BMU, Bundesrat
 
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