Dämmung der Fassade: Problemfall Grundstücksgrenze
Nicht über die Grenze dämmen!
Steht das Haus auf der Grundstücksgrenze, kann es möglicherweise nicht gedämmt werden. Ein Fassadenüberstand von rund 15 Zentimetern ist dem Nachbarn unter Umständen nicht zuzumuten.
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Die Fassadendämmung sollte nicht über die Grundstücksgrenze ragen Foto: KfW-Bildarchiv
Ist beim Nachbar aber ausreichend Platz auf dem Grundstück, sollte der Sanierungswillige versuchen, eine Grenzregelung mit einem Nachbarn auszuhandeln. Entweder bezahlt er ihm eine so genannte Überbaurente, die in der Regel aber recht gering ist, oder er bietet ihm für die überbaute Fläche eine Abfindung in Höhe des ortsüblichen Grundstückspreises an. Wie auch immer die Vereinbarung aussieht, sie sollte schriftlich festgehalten und ins Grundbuch eingetragen werden, damit sie auch für spätere Grundstückseigentümer noch bindend ist. Erst wenige Bundesländer haben das Problem gesetzlich geregelt.