Beispiel 1: Auch einzelne Sanierungsmaßnahmen rechnen sich
Das Beispiel eines unsanierten, freistehenden Einfamilienhauses, gebaut 1957 und mit 130 m² Wohnfläche zeigt schnell: Schon Einzelmaßnahmen rentieren sich. Die monatlichen Kosten für die alte gasbetriebene Heizung von 233 Euro werden sich vor dem Hintergrund steigender Energiepreise in den kommenden Jahren vervielfachen. Tauschen die Hauseigentümer jetzt die in die Jahre gekommene alte Gas-Heizung durch ein effizientes Brennwertsystem mit solarer Unterstützung für Warmwasser und Heizung aus und stellen im gleichen Zug alle Komponenten optimal aufeinander ein, ist eine Reduzierung der Heizkosten um bis zu 40 Prozent möglich. Damit verringern sich die derzeitigen Heizkosten von 233 Euro auf nur noch 140 Euro monatlich.
Beispiel 2: Altbau nach Komplettsanierung auf Neubauniveau
Mit den richtigen und optimal aufeinander abgestimmten Maßnahmen kann man ein Haus im Rahmen einer kompletten Sanierung soweit aufbessern, dass es den Anforderungen eines Neubaus entspricht oder diese gar noch unterbietet. In unserem Beispielhaus werden gleichzeitig Außenwände und Dachschrägen sowie die Kellerdecke gedämmt und energieeffiziente Wärmeschutzfenster eingebaut. So bleibt die Wärme im Haus, die neue Gas-Brennwertheizung mit Solar kann gleich kleiner ausgelegt werden. In Summe sparen die Hauseigentümer ab dem Tag der Fertigstellung bis zu 80 Prozent der Heizkosten, Monat für Monat 186 Euro. Die anfallenden Heizkosten minimieren von 233 Euro auf nur noch 47 Euro monatlich.
Zehn geldwerte Tipps zu Fördermöglichkeiten, die jeder Hausbesitzer nutzen kann
1. BAFA-Zuschuss für Vor-Ort-Beratung: Eine Vor-Ort-Energieberatung wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle mit 360 Euro für ein Einfamilienhaus gefördert.
2. KfW-Zuschuss für qualifizierte Baubegleitung: Die KfW unterstützt die energetische Fachplanung und Baubegleitung für Sanierungsvorhaben zum KfW-Effizienzhaus. Ein Energieberater wird mit 50 Prozent der Kosten, maximal 4.000 Euro je Vorhaben bezuschusst. Auch energieeffizienten Einzelmaßnahmen werden gefördert.
3. BAFA-Zuschuss für Solar: Eine Solaranlage zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung wird derzeit mit 90 Euro je m² Kollektorfläche bezuschusst. Für eine energieeffiziente Solarpumpe gibt es 50 Euro. Wird gleichzeitig eine neue, energieeffiziente Brennwertheizung installiert, zahlt das BAFA einen Kesseltauschbonus von 500 Euro.
4. BAFA-Zuschuss für Wärmepumpen: Eine bei der BAFA-gelistete Wasser/Wasser-Wärmepumpe, mit einer Leistung bis 10 kW wird beispielsweise mit 2.400 Euro bezuschusst. Für eine elektrisch betriebene Luft/Wasser-Wärmepumpe mit einer Nennwärmeleistung bis 20 kW kann ein Zuschuss von 900 Euro beantragt werden. Gefördert werden Anlagen im Gebäudebestand. Wer gleichzeitig eine Solaranlage zur Heizungsunterstützung installiert, erhält einen Kombinationsbonus von 500 Euro.
5. BAFA-Zuschuss für Mini-BHKW (Mini-Blockheizkraftwerke): Ab 1. April 2012 werden KWK-Anlagen bis 20 kW bezuschusst. Bei der Kraft-Wärme-Kopplung wird die bei der Stromerzeugung entstehende Abwärme zum Heizen des Gebäudes genutzt. Je nach der elektrischen Leistung der Anlagen gestaffelt, erhalten z.B. sehr kleine, für Ein- und Zweifamilienhäuser geeignete Mikro- und Mini BHKW mit einer Leistung von 1 kW 1.500 Euro, große Anlagen mit 19 kW hingegen 3.450 Euro.
6. Einspeisevergütung für Solarstrom: Je nach Standort und Größe einer Photovoltaik-Anlage wird derzeit jede in das Netz eingespeiste Kilowattstunde Strom zwischen 17,94 Cent und 24,43 Cent vergütet. Die nächste, gesetzlich festgelegte Senkung wird Anlagen betreffen, die ab dem 1. Juli 2012 in Betrieb gehen.
7. KfW-Zuschuss für Einzelmaßnahmen: Für besonders energieeffiziente Einzelmaßnahmen beispielsweise im Bereich der Dämmung oder neuer Fenster, gibt es bundesweit einen Investitionszuschuss von 7,5 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 3.750 Euro je Wohneinheit. Ab April 2012 wird die Optimierung der Wärmeverteilung bei bestehenden Heizungsanlagen ebenfalls als Einzelmaßnahme gefördert. Das umfasst u.a. die richtige Einstellung der Heizungsregelung, die Abstimmung der einzelnen Teile der Heizungsanlage oder den Ersatz bestehender Pumpen durch Hocheffizienzpumpen.
8. KfW-Darlehen zum energieeffizienten Sanieren: Zur Förderung umfangreicher Sanierungsmaßnahmen hat die KfW als Förderstufen die KfW-Effizienzhaus-Standards eingeführt. Derzeit gibt es fünf Typen Effizienzhäuser, die unterschiedlich stark gefördert werden. Die Zahl nach dem Begriff KfW-Effizienzhaus gibt dabei an, wie hoch der Jahresprimärenergiebedarf im Vergleich zu einem Neubau nach den Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV) sein darf. Je kleiner die Zahl, desto niedriger und besser das Energieniveau und umso vorteilhafter die Konditionen zur Förderung. Sanierungen zum KfW-EH 115, KfW-EH 100 und KfW-EH 85, sind erreichbare Ziele im Gebäudebestand. Aktuell werden über das KfW-Programm "Energieeffizient Sanieren“ Finanzierungsmöglichkeiten zum vorteilhaften Effektivzinssatz ab 1,0 Prozent in Verbindung mit Tilgungszuschüssen von bis zu 12,5 Prozent angeboten (Stand 01/20112).
9. KfW-Zuschuss oder Darlehen für Denkmäler: Zum 1. April plant die KfW zudem ihr Förderprogramm um das Effizienzhaus-Niveau Denkmal zu erweitern. Zukünftig wird es bei Baudenkmälern hauptsächlich darauf ankommen, dass durch die Sanierung der jährliche Primärenergiebedarf sinkt, ohne am Haus eine komplette Fassadendämmung durchführen zu müssen. Nach derzeitiger Planung sind denkmalgeschützte Objekte sowie für das Stadtbild bedeutende Altbauten förderfähig, auch wenn sie den EnEV-Standard für Neubauten um bis zu 60 Prozent überschreiten. Die KfW plant sowohl ein zinsgünstiges Förderdarlehen von 1,0 Prozent effektiv zzgl. einem Tilgungszuschuss von 2,5 Prozent, als auch einen Investitionszuschuss in Höhe von zehn Prozent der förderfähigen Kosten.
10. KfW-Zuschuss für Einzelmaßnahmen: Je nach erreichtem Effizienzhaus-Standard kann alternativ zum Darlehen auch der Investitionszuschuss genutzt werden. Auch hier gilt: Je energieeffizienter der Wohnraum nach der Sanierung, desto mehr Geld gibt es vom Staat. Bei Erreichen eines KfW-Effizienzhaus 115 gibt es bis zu 7.500 Euro pro Wohneinheit (10 % der förderfähigen Kosten). Ein KfW-Effizienzhaus 55 wird mit bis zu 15.000 Euro pro Wohneinheit (20,0 % der förderfähigen Kosten) bezuschusst.
Attraktive Zuschüsse von Städten, Gemeinden und Energieversorgern
Neben dem Bund treten Bundesländer, Landkreise, Kommunen und Energieversorger als Fördergeber immer weiter in den Vordergrund. 90 Prozent der Förderungen sind kommunale, meist leicht zu beantragende Bargeld-Zuschüsse von Städten und Gemeinden. Hier werden mitunter zu 20-30 Prozent der Investitionskosten, insbesondere für energieeffiziente Sanierungsmaßnahmen gefördert. Oft ist sogar eine Kombination der KfW-Zuschüsse mit weiteren regionalen Fördermitteln möglich. In diesem Fall gilt die "Zehn-Prozent-Regel": Die Summe der Zuschüsse und Zulagen Dritter darf zusätzlich zum KfW-Anteil nochmals bis zu zehn Prozent der förderfähigen Kosten betragen.
Über ihre Fördermöglichkeiten können sich Hausbesitzer ausführlich in der Fördermittel-Suche informieren.












