Mineralwolle erhöht den Wärmeschutz am Haus
bookmark
merken
empfehlen
drucken
zurück
Twittern
Facebook
drucken
empfehlen
merken
bestellen
zurück
bookmark
 

Sicherheit bei der Sanierung für Hauseigentümer

Unternehmererklärung bestätigt Einhaltung der EnEV

Förderprogramme und gesetzliche Regelungen für energieeffiziente Sanierungen haben bei Hausbesitzern oft den Ruf, kompliziert und schwer durchschaubar zu sein. Viele Hauseigentümer sind verunsichert, welche gesetzlichen Regelungen in ihrem speziellen Fall überhaupt gelten, weiß auch der Energieberater aus Erfahrung.
Subdomain eintragen für die dieses Element angezeigt werden soll:

Sanierung und Dämmung eines Hauses
Nach dem Einbau neuer Fenster ist die Dämmung eine wichtige Maßnahme der Sanierung, um die angestrebten energetischen Ziele zu erreichen. Nach Abschluss der Sanierungsarbeiten bestätigt das Handwerksunternehmen in der Unternehmererklärung schriftlich, dass das Ergebnis den Vorgaben der EnEV entspricht
Foto: Bauherren-Schutzbund e.V.
Und auch, wenn Hausbesitzer die geeigneten Sanierungsmaßnahmen beauftragt haben, bleiben noch Fragen offen. Viele fragen sich, wie sie die Einhaltung der Vorschriften, beispielsweise der Energieeinsparverordnung (EnEV), überprüfen sollen. Doch zumindest hier brauchen sich Hausbesitzer keine Sorgen machen, so der Energieberater. Denn um  Hauseigentümern bei der Sanierung Sicherheit über die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben zu geben, schreibt der Gesetzgeber in der EnEV auch die so genannte "Unternehmererklärung“ verbindlich vor. Das ausführende Unternehmen muss dem Hausbesitzer zum Abschluss der Sanierungsarbeiten darin schriftlich bestätigen, dass das Ergebnis den Vorgaben aus der EnEV entspricht.

Qualität der Sanierung steigt mit Unternehmererklärung
Damit hat der Gesetzgeber ein wirksames Instrument geschaffen, falsche oder unzulängliche Sanierungen möglichst weitgehend zu verhindern. Denn: Fehlende oder falsche Unternehmererklärungen können mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Hausbesitzer profitierten davon doppelt, so der Energieberater, da die Ausführungsqualität steigt und gleichzeitig teure Nachbesserungen vermieden werden. Denn der Aufwand zur nachträglichen Verbesserung einer falschen oder unzureichenden Sanierungsmaßnahme ist nämlich meist deutlich teurer als die eigentliche Sanierung.

Wer neben seinem Geldbeutel auch seine Nerven schonen möchte, sollte sich jedoch niemals ausschließlich auf sein Recht auf Nachforderungen verlassen, empfiehlt der Energieberater. Um schon im Vorfeld geeignete Anbieter auszuwählen, sollten Hausbesitzer deshalb für jede Sanierungsmaßnahme mindestens drei Angebote einholen und am besten mit einem unabhängigen Energieberater prüfen.

Quelle: Verbraucherzentrale Energieberatung
 
STICHWORT-SUCHE
 
ENERGIEBERATER-SUCHE
 
Newsletter abonnieren
 
Renovierungsdachfenster von Roto
Neu: Kostenfreie Fördermittelberatung
 
Geprüfter Energie-Fachberater im Baustoff-Fachhandel · www.energie-fachberater.de