Förderprogramme und gesetzliche Regelungen für energieeffiziente Sanierungen haben bei Hausbesitzern oft den Ruf, kompliziert und schwer durchschaubar zu sein. Viele Hauseigentümer sind verunsichert, welche gesetzlichen Regelungen in ihrem speziellen Fall überhaupt gelten, weiß auch der Energieberater aus Erfahrung.
Und auch, wenn Hausbesitzer die geeigneten Sanierungsmaßnahmen beauftragt haben, bleiben noch Fragen offen. Viele fragen sich, wie sie die Einhaltung der Vorschriften, beispielsweise der
Energieeinsparverordnung (EnEV), überprüfen sollen. Doch zumindest hier brauchen sich Hausbesitzer keine Sorgen machen, so der Energieberater. Denn um Hauseigentümern bei der
Sanierung Sicherheit über die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben zu geben, schreibt der Gesetzgeber in der EnEV auch die so genannte "Unternehmererklärung“ verbindlich vor. Das ausführende Unternehmen muss dem Hausbesitzer zum Abschluss der Sanierungsarbeiten darin schriftlich bestätigen, dass das Ergebnis den Vorgaben aus der EnEV entspricht.
Qualität der Sanierung steigt mit UnternehmererklärungDamit hat der Gesetzgeber ein wirksames Instrument geschaffen, falsche oder unzulängliche Sanierungen möglichst weitgehend zu verhindern. Denn: Fehlende oder falsche Unternehmererklärungen können mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Hausbesitzer profitierten davon doppelt, so der
Energieberater, da die Ausführungsqualität steigt und gleichzeitig teure Nachbesserungen vermieden werden. Denn der Aufwand zur nachträglichen Verbesserung einer falschen oder unzureichenden Sanierungsmaßnahme ist nämlich meist deutlich teurer als die eigentliche Sanierung.
Wer neben seinem Geldbeutel auch seine Nerven schonen möchte, sollte sich jedoch niemals ausschließlich auf sein Recht auf Nachforderungen verlassen, empfiehlt der Energieberater. Um schon im Vorfeld geeignete Anbieter auszuwählen, sollten Hausbesitzer deshalb für jede Sanierungsmaßnahme mindestens drei Angebote einholen und am besten mit einem unabhängigen Energieberater prüfen.
Quelle: Verbraucherzentrale Energieberatung