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22.02.2016

Ab März wieder Förderung für Solarstromspeicher

KfW-Förderprogramm für Batteriespeicher bis Ende 2018

Die Bundesregierung hat Details zur Förderung von Solarstromspeichern bekannt gegeben: Am 1. März 2016 startet das neue Programm zur Förderung der Batteriespeicher. Die Laufzeit des Förderprogramms ist bis Ende 2018 vorgesehen. Die Förderung erfolgt über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mit Tilgungszuschüssen für Kredite und sinkt in Halbjahresschritten.

Solarstromspeicher
Ab März fördert die KfW wieder SolarstromspeicherFoto: BSW-Solar/Maurer

Vom 1.3.2016 bis zum 31.12.2018 unterstützt der Staat den Kauf eines Solarstromspeichers mit zuerst 500 Euro je kWp Photovoltaik-Leistung und damit 25 Prozent der förderfähigen Kosten. In Halbjahresschritten sinkt dieser Wert bis Ende 2018 bis auf 10 Prozent und wird damit an die sinkenden Kosten der Batteriespeicher angepasst.

Schnell sein lohnt sich für Hausbesitzer - die Höhe der Förderung im Detail

  • Antragszeitraum ab 1.3.2016 (Programmbeginn) bis 30.6.2016 --> Förderung 25 % der förderfähigen Kosten
  • ab 01.07.2016 bis 31.12 2016 --> Förderung 22 % der förderfähigen Kosten
  • ab 01.01.2017 bis 30.06.2017 --> Förderung 19 % der förderfähigen Kosten
  • ab 01.07.2017 bis 31.12 2017 --> Förderung 16 % der förderfähigen Kosten
  • ab 01.01.2018 bis 30.06.2018 --> Förderung 13 % der förderfähigen Kosten
  • ab 1.7.2018 bis zum 31.12 2018 (Programmende) --> Förderung 10 % der förderfähigen Kosten

Antragstellung bei der KfW ab März 2016 und vor der Installation des Soalrstromspeichers
Die Antragstellung erfolgt bei der KfW im Rahmen des KfW-Programms Erneuerbare Energien – Speicher. Anträge können mit Beginn des Programms ab dem 1.3.2016 über die örtlichen Kreditinstitute bei der KfW eingereicht werden. Förderfähig ist nur die Installation von Solarstromspeichern, mit der vor Antragstellung auf Förderung noch nicht begonnen worden ist.

Diese Unterlagen benötigen Hausbesitzer für die Batteriespeicher-Förderung

  1. vollständig ausgefülltes Antragsformular,
  2. Nachweis über die installierte Leistung der Photovoltaik-Anlage, für die die Nutzung eines Solarstromspeichers geplant ist,
  3. Angebot für das kombinierte Batteriespeicher-Photovoltaik-Anlagensystem oder bei Nachrüstung das Angebot für den Solarstromspeicher inklusive der jeweiligen Installationskosten,
  4. Unterlagen, die die Einhaltung der Fördervoraussetzungen bestätigen


Voraussetzungen für die Förderung
Solarstromspeicher werden dann von der KfW gefördert, wenn die dazugehörige Photovoltaik-Anlage nach dem 31.12.2012 im Sinne des EEG in Betrieb genommen wurde und eine installierte Leistung von 30 kWp nicht überschreitet. Geförderte Anlagen dürfen künftig nur die Hälfte der Spitzenleistung einer Photovoltaik-Anlage ins Netz speisen. Der Rest kann im Solarstromspeicher gespeichert werden. Für die Batterien des Batteriespeichers sollte eine Zeitwertersatzgarantie für einen Zeitraum von 10 Jahren vorliegen und die Wechselrichter müssen über eine offen gelegte Schnittstelle zur Fernsteuerung verfügen. 

 
 
 
Quelle: BMWi / BSW-Solar
 
 

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