x
31.07.2014

Baden-Württemberg: Neues Erneuerbare-Wärme-Gesetz wird konkret

Ministerrat gibt Novelle des EWärmeG zur Anhörung frei

Nach rund fünf Jahren Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) in Baden-Württemberg wird das Gesetz überarbeitet. Erneuerbare Energien sollen einen höheren Stellenwert bei Heizung und Warmwasserbereitung erhalten. Das EWärmeG gilt für alle Gebäude, die vor dem 1. Januar 2009 errichtet wurden und greift immer dann, wenn die zentrale Heizungsanlage erneuert wird.

Montage von Solarthermie-Kollektoren
Solarthermie ist im neuen Erneuerbare-Wärme-Gesetz zwar nicht mehr Ankertechnologie, wird aber weiter wichtig bleiben, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllenFoto: BSW-Solar

Der Ministerrat hat in seiner Sitzung am 29.07.2014 dem Entwurf zur Novelle des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes (EWärmeG) zugestimmt und ihn zur Anhörung freigegeben. Das EWärmeG soll in Baden-Württemberg erneuerbare Energien zur Wärmeerzeugung in Altbauten bringen und durch geeignete Maßnahmen die Energieeffizienz steiergn. Mit der jetzigen Novelle soll das fünf Jahre alte Gesetz überarbeitet und teilweise verschärft werden. Parallel zur jetzt anstehenden Anhörung wird der Gesetzesentwurf auch im Beteiligungsportal des Landes zur Kommentierung eingestellt, wo sich Hausbesitzer an der Diskussion über das Gesetz beteiligen können.

Das sind die wesentlichen Inhalte der EWärmeG-Novelle

  • Das neue EWärmeG erhöht den Pflichtanteil Erneuerbarer Energien bei der Heizung und Warmwasserbereitung von 10 auf 15 Prozent. Das Gesetz greift in dem Moment, in dem die alte Heizung eines Gebäudes erneuert werden muss und zwar für alle Gebäude, die vor dem 1. Januar 2009 errichtet wurden.
  • Die Palette der Erfüllungsoptionen (Solarthermie, Holzheizung, Wärmepumpe, Kraft-Wärme-Kopplung) wird ausgeweitet und die Kombination verschiedener Möglichkeiten zum Einsatz erneuerbarer Energien und ersatzweiser Erfüllungsoptionen zugelassen. So kann der Wärmeenergiebedarf des Gebäudes durch entsprechende Maßnahmen des baulichen Wärmeschutzes (Dachdämmung, Fassadendämmung, Kellerdeckendämmung) verringert werden oder durch ersatzweise Erfüllungsmaßnahmen die benötigte Energie effizienter genutzt werden. Bereits in der Vergangenheit ergriffene Maßnahmen können anteilig Anrechnung finden.
  • Mit der Erweiterung der Erfüllungsoptionen soll verhindert werden, dass das EWärmeG einzelne Hausbesitzer in wirtschaftliche Bedrängnis bringt. So gibt es zum Beispiel neben dem Bezug von Bioöl oder Biomethan (je 10 %- Anteil) beispielsweise auch die Möglichkeit, bei bestimmten Gebäudetypen die Dämmung der Kellerdecke als ersatzweise Erfüllungsoption anteilig anzurechnen oder einen so genannten Sanierungsfahrplan erstellen zu lassen.
  • Sanierungsfahrplan ist neu im EWärmeG: Neu ist die kostengünstige Möglichkeit, einen Teil der gesetzlichen Verpflichtung durch einen Sanierungsfahrplan zu erfüllen. Damit ist eine energetische Gesamtbetrachtung des Gebäudes verbunden, deren Ziel es ist, den Hauseigentümern aufzuzeigen, wie und mit welchen Mitteln und Kosten ihr Haus energetisch saniert werden kann.
  • Ausnahmen: Im Einzelfall gibt es die Möglichkeit, sich von der Verpflichtung des EWärmeG befreien zu lassen, wenn alle zur Erfüllung zugelassenen Maßnahmen technisch unmöglich sind oder sie denkmalschutzrechtlichen oder anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften widersprechen. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Befreiung zu stellen, wenn die Nutzungspflicht im Einzelfall wegen besonderer Umstände zu einer unzumutbaren Belastung führen würde.

Hier sehen Sie, mit welchen Maßnahmen die Vorgaben des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes genau erfüllt werden können.

 
 
 
Quelle: Umweltministerium Baden-Württemberg
 
 

Sanierungsforum

Stellen Sie Ihre Fragen an unsere Experten

Zu allen Fragen/Antworten im Sanierungsforum »

Handwerker-Suche

Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort

 

Beitrag in die Kaffeekasse der Redaktion

 

eBook Neue Heizung

 

eBook Heizkosten sparen

 

eBook Förderung Energieberatung und Baubegleitung

 

eBook Förderung Wärmepumpe

 

eBook Förderung Holz-/Pelletheizung

 

eBook Förderung Heizungsoptimierung

 

Förder-Service für die neue Heizung

 

Sanierungsforum

hochrunter

Unsere Portalpartner

 

Handwerker-Suche

Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort

 

Newsletter-Abo