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06.02.2013

Bundeskabinett beschließt Entwurf zur Energieeinsparverordnung

Keine strengeren Energievorschriften für den Gebäudebestand

Die Bundesregierung hat den Entwurf für die Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV) beschlossen. Strengere Auflagen bezüglich der Energieeffizienz wird es beim Neubau, nicht aber beim Gebäudebestand geben. Der Energieausweis muss Käufern und Mietern künftig übergeben werden. Mit Inkrafttreten der novellierten EnEV ist 2014 zu rechnen.

Altbauten von oben
Besitzer von Altbauten können aufatmen. Die Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV) bringt keine verschärften Energievorschriften für den Gebäudebestand mit sich, aber Änderungen beim Energieausweis Foto: www.Energie-Fachberater.de

Während die Energievorgaben für den Neubau deutlich verschärft werden sollen, haben Altbau-Besitzer weder verschärfte Einsparregeln noch neue Nachrüstpflichten zu befürchten.

Der Entwurf sieht im Wesentlichen folgende Maßnahmen vor:

  • In den Jahren 2014 und 2016 soll der zulässige Jahres-Primärenergiebedarfs um durchschnittlich etwa 12,5 Prozent bei Neubauten und der zulässige mittlere  Wärmedurchgangskoeffizient (Wärmedämmung) der Gebäudehülle um durchschnittlich zehn Prozent reduziert werden
  • Bei Verkauf oder Vermietung soll der Energieausweis dem Interessenten bei der Besichtigung unaufgefordert vorgelegt werden müssen.
  • Verkäufer und Vermieter sollen verpflichtet werden, den Energieausweis an den Käufer beziehungsweise neuen Mieter zu übergeben.
  • Die energetischen Kennwerte eines Gebäudes sollen zudem in Immobilienanzeigen angegeben werden, und zwar in Bezug auf die Wohnfläche und nicht wie bisher auf die Gebäudenutzungsfläche.
  • Ein unabhängiges Stichprobenkontrollsystem für Energieausweise und Berichte über die Inspektion von Klimaanlagen soll eingeführt werden.

Bevor die novellierte EnEV in Kraft treten kann, muss sie aber erst noch das nationale Gesetzgebungsverfahren (Bundesrat) sowie die Notifizierung in Brüssel durchlaufen. Mit einem Inkrafttreten ist deshalb nicht vor 2014 zu rechnen.

 
 
 
Quelle: Bundesregierung / BMVBS
 
 

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