Weniger Kosten durch Erneuerung der Gasheizung
Wer auf ein neueres Heizungsmodell umrüstet und auf die sparsamere Technik einer Gasbrennwertheizung oder Gas-Hybridheizung setzt, kann den Kostenanstieg deutlich abbremsen. Durch einen merklich geringeren Gasverbrauch bleiben auch die Kosten für die CO2-Abgabe niedriger und Eigentümer schonen gleichzeitig die Umwelt. Allerdings schlägt die Anfangsinvestition für einen neuen Gas-Brennwertkessel mit Preisen von 4.500 Euro bis 7.000 Euro zu Buche, so dass sich die Einsparungen erst im Laufe der folgenden Jahre rechnen. Da die CO2-Abgabe aber weiter steigt, sind die Kosten für eine neue Heizung gut investiert. Berücksichtigen sollten Eigentümer dabei auch die Möglichkeiten zur Förderung der Gasheizung durch die Bundesregierung, bei denen attraktive Zuschüsse möglich sind.
Energieverbrauch durch bessere Wärmedämmung senken
Eine zweite Möglichkeit für Einsparungen ist Wärmeverluste möglichst niedrig zu halten. Denn bei einem schlecht gedämmten Haus geht viel Energie verloren und die Heizkosten sind gleichbleibend hoch. Wer das Dach und die Fassade professionell dämmen lässt, spart deutlich Heizkosten bei einem spürbar verbesserten Wohnkomfort. Die Kosten für die Dämmung sind jedoch vor allem bei Häusern mit großer Grundfläche deutlich höher als die Kosten für den Austausch der Gasheizung. Idealerweise kombinieren Eigentümer Heizungsumrüstung und Dämmung, wodurch CO2-Ausstoß und Heizkosten maximal gesenkt werden können. Die hohen Investitionskosten für eine solche Komplettsanierung können durch staatliche Förderprogramme abgefedert werden. In unserem Ratgeber Dämmung finden Hausbesitzer alle wichtigen Informationen, worauf bei den Maßnahmen geachtet werden sollte und wann sich eine Wärmedämmung rechnet.
Auch Wechsel des Gastarifs kann viel Geld sparen
Wenn eine Sanierung von Haus oder Wohnung nicht möglich ist, sollten Eigentümer als erste Maßnahme den Blick auf ihren Gastarif richten. Denn für fast jede Gasheizung stehen zahlreiche Versorger zur Auswahl, die sich bei den Preisen deutlich unterscheiden können. Ein 50 m² Haushalt spart bei einem Gastarifwechsel schnell 150 Euro jährlich, wenn zu einem günstigeren Energieversorger gewechselt wird. Wichtige Punkte dabei:
Mietern bleiben nur wenige Optionen zur Kostensenkung
Während es für Eigentümer einige Möglichkeiten gibt, den Kostenanstieg für Gasheizungen durch die CO2-Abgabe zu dämpfen, haben Mieter nur eine geringe Auswahl. Denn die Gasheizung gehört dem Vermieter und auch eine Verbesserung der Wärmedämmung darf im gemieteten Wohnsitz nicht einfach durchgeführt werden. Vorrangig bleibt hier der Wechsel des Gasanbieters, um Kosten zu sparen und die Heizkosten deutlich senken. Außerdem können Mieter eine Bitte an den Vermieter zur Umrüstung der Gasheizung oder Verbesserung der Dämmung richten, die den Energieverbrauch langfristig verringert. Dies kommt auch dem Vermieter zu Gute, der durch Förderprogramme für die Dachdämmung, Fassadendämmung oder Erneuerung der Heizung einen Teil der Kosten wieder zurückbekommt und im Gegenzug eine Immobilie mit modernen Baustandards erhält.
Fazit: Aufgrund der CO2-Abgabe ab Januar 2021 müssen Wohnungen und Häuser, die mit Gas heizen, mit steigenden Kosten rechnen. Dämpfen lässt sich der Kostenanstieg für Eigentümer mit einer neuen Gasheizung oder einer Dämmung, die aber hohe Anfangsinvestitionen erfordern. Mietern bleibt vor allem der Wechsel des Gasversorgers als Möglichkeit zur Kosteneinsparung.
Ja, das gilt nach wie vor. Sie können die im Laufe des Fördervorhabens zur schlechteren Stufe wechseln. Andersherum funktioniert das jedoch ...
Antwort lesen »Bei fachgerechter Ausführung ist die geplante Konstruktion möglich. Als Dampfbremse könnten Sie sich allerdings für eine feuchtevariable ...
Antwort lesen »Hier ist erst einmal mit keinen Auflagen zu rechnen. Möglicherweise muss die oberste Geschossdecke gedämmt werden, wenn diese frei ...
Antwort lesen »Handelt es sich um eine Niedertemperatur- oder Brennwerttherme, wovon man bei dem Baujahr ausgehen kann, ist erst einmal nichts zu ...
Antwort lesen »Sofern Sie die Mindest-Investitionskosten (300 Euro seit 2024) übersteigen, bekommen Sie die Förderung auch für einzelne Fenster. ...
Antwort lesen »Die Förderung der Fassadendämmung bekommen Sie auch ohne die Dämmung der einen Orientierung. Denn diese gibt es nur für die tatsächlich ...
Antwort lesen »Bei zwei Wohneinheiten können Sie insgesamt Kosten in Höhe von 45.000 Euro anrechnen. 30.000 Euro für die erste und 15.000 Euro für die ...
Antwort lesen »Der bereits beauftragte Energieberatung kann die vorhandene Berechnung mit einem vergleichsweise geringen Aufwand anpassen und einen neuen ...
Antwort lesen »Die BEG-EM-Förderung für neue Fenster bekamen Sie letztes Jahr leider nur, wenn Sie noch keine Maßnahme begonnen hatten. Auch in diesem ...
Antwort lesen »Die GEG-Vorgaben zur Dachsanierung betreffen immer nur die tatsächlich behandelten Bauteile. Sanieren Sie das erste Dach, müssen Sie durch ...
Antwort lesen »Beantragen Sie die Förderung der Dachdämmung, können Sie alle anfallenden Umfeldmaßnahmen ebenfalls mit angeben. Das heißt: Die Förderung ...
Antwort lesen »Beantragen Sie einen BEG-EM-Zuschuss für neue Fenster, liegt die Förderrate bei 15 Prozent. Bezogen auf die anrechenbaren Kosten von 82.000 ...
Antwort lesen »Geht es um die Heizkosten, entscheidet der messbare Verbrauch. Bei allen anderen Kosten kommt es auf den Gemeinschaftsvertrag und die ...
Antwort lesen »Nach Anlage 7 GEG ist die Dämmung der Fassade Pflicht, wenn Sie Bekleidungen (Platten oder plattenartige Bauteile), Verschalungen, ...
Antwort lesen »Soll die Garage weiterhin größtenteils unbeheizt bleiben, ist eine Dämmung der Außenwände nicht nötig. Sinnvoll ist allerdings eine Dämmung ...
Antwort lesen »Relevant für den Einkommensbonus zur Heizungsförderung ist das Einkommen des selbst nutzenden Eigentümers. Außerdem ist das Einkommen eines ...
Antwort lesen »Das ist generell nicht erforderlich. Eine Pflicht zur Dämmung des Daches gibt es nur, wenn Sie auch Maßnahmen am Dach ausführen. Welche das ...
Antwort lesen »Das hängt von der Förderung der Wärmepumpe ab. Haben Sie keine Fördermittel oder nur die Basis-Förderung beantragt, können Sie die ...
Antwort lesen »Die Ausnahmen von der Austauschpflicht für Heizungen im GEG für Niedertemperatur- und Brennwertheizungen gelten sowohl für Öl- als auch für ...
Antwort lesen »Bei einem geförderten Heizungstausch kann auch die Fachfirma die Arbeiten planen und überwachen. Zudem sind Fachunternehmer in diesem Fall ...
Antwort lesen »Ist der Keller unbeheizt, geht weniger Wärme aus dem Erdgeschoss an diesen verloren. Das reduziert zum einen die Energiekosten. Zum anderen ...
Antwort lesen »Das ist möglich. Relevant ist nicht, wann Sie die Arbeiten umsetzen, sondern in welchem Kalenderjahr Sie diese beantragen. Beachten Sie ...
Antwort lesen »Wenn Ihnen der Strom der PV-Anlage zur Verfügung steht (Mietanlage) und der Ertrag ausreicht, um den Energiebedarf der Warmwasserbereitung ...
Antwort lesen »Eine Förderung für die Dachsanierung erhalten Sie über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), den Steuerbonus für die Sanierung ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie zwar die Förderung der neuen Heizung. Den Geschwindigkeitsbonus erhalten Sie jedoch nicht. Denn dieser setzt ...
Antwort lesen »Hier gelten die Ableitbedingungen für Schornsteine aus der 1. BImSchV (Absatz 2 aus § 19 der 1. BImSchV). Die Austrittsöffnung muss demnach ...
Antwort lesen »Während Alteigentümer in vielen Fällen von der Austauschpflicht im GEG befreit sind, greift diese nach einem Eigentumsübergang. Die neuen ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Denn das GEG fordert hier einen bestimmten U-Wert. Diesen erreichen Sie immer mit dem gesamten Bauteilaufbau (neu und ...
Antwort lesen »Sie können die Heizungsförderung generell so oft beantragen, wie Sie möchten. Wichtig ist, dass Sie die förderbaren Kosten nicht ...
Antwort lesen »Die Solaranlage muss nicht neu installiert werden. Sie muss aber ausreichend groß dimensioniert sein, um den Bedarf der Warmwasserbereitung ...
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