Was in Deutschland noch Zukunftsmusik ist, ist in den Metropolen Südostasiens bereits Realität. Die Begrünung von Dächern und Fassaden ist dort ein fester Bestandteil der Stadtplanung und -entwicklung. Der Trend zu mehr Grün könnte auch auf Deutschland übergreifen - Gründächer und begrünte Fassaden lohnen sich, denn sie bedeuten einen Mehrwert für den Hausherrn, das Klima und das Wohngebiet.
Mit Dachbegrünung wertvolle Naturräume zurückgewinnen
Beim Wohnen will sich heute niemand mehr zwischen einem städtischen Umwelt und viel Grün entscheiden. Doch in der Realität sieht das leider oft anders aus: Die Versiegelung von Bodenflächen schreitet nicht nur in der Stadt immer weiter voran, auch in ländlichen Kommunen sind Grünflächen innerorts oft nur noch selten anzutreffen. In Anbetracht des Mangels an "grüner Infrastruktur" bei generell beschränktem Raumangebot sind heute kreative Lösungen gefragt. Gründächer und begrünte Fassaden eröffnen einen Ausweg aus dem Betondschungel und machen als qualitätsvoll gestaltete Vegetationsflächen endlich wieder Platz für mehr Biodiversität.
Gründächer sind multifunktional
Neben dem ökologischen und ökonomischen Nutzen schafft das Grün auch einen sozialen Gewinn. Für Hausbesitzer bietet die Begrünung vielfältige Möglichkeiten: Wo heute auf Flachdächern, auch Garagendächern, steinige Mondlandschaften vorherrschen, kann mit einer Begrünung zusätzlicher naturnaher Wohnraum gewonnen werden - mit Heckenelementen, Rasenflächen, Teichanlagen, ebenerdigen Blumengärten oder auch Obst- und Gemüsebeeten - "urban farming" heißt das dann in der Stadt. Als Naherholungsgebiet für Mensch und Tier, Sickerfläche und natürliche Vorratskammer wird das Gründach zum multifunktional nutzbaren Raum.
Schön grün - schön gesund
Wenn auch in luftiger Höhe - solche Grünflächen verbessern das (Stadt-)Klima erheblich und steigern die Lebensqualität spürbar. Weil sich mit der Begrünung die Flächenversiegelung kompensieren lässt, leisten begrünte Dächer- und Fassaden einen wirksamen Beitrag zum Regenwassermanagement in Siedlungsräumen. Sie speichern bzw. verdunsten die Niederschläge einfach und entlasten so die Kanalisation. Darüber hinaus reinigt die Bepflanzung das Regenwasser, reduziert die Luftverschmutzung und mildert den Hitzeeffekt. Außerdem sind Menschen, die in einem grünen Umfeld leben weniger anfällig für Stressbelastungen und gleichzeitig offener für soziale Kontakte, was zusätzlich zum Wohlbefinden beiträgt. Grün ist eben gesund in jeder Hinsicht!
KfW, Städte und Gemeinden fördern Dachbegrünung
Die wichtige Funktion von Grünflächen haben auch Städte und Gemeinden unlängst erkannt. Viele Kommunen fördern die Dachbegrünung und die Fassadenbegrünung, dabei gibt es unterschiedliche Subventionsmodelle: In vielen Regionen müssen Besitzer von begrünten Dächern zum Beispiel deutlich weniger Niederschlagswassergebühren zahlen. Und auch vom Staat gibt es Förderung fürs Gründach: Die KfW-Bank nimmt die Förderung der Dachbegrünung zum 1. Juni 2014 in ihr Förderprogramm "Energieeffizient Sanieren" auf: Wer eine Dachdämmung einbaut, erhält im Zuge der Sanierung auch Förderung für die Dachbegrünung.
Hier empfehlen wir Ihnen den Kontakt zum Hersteller. Dieser gibt Ihnen eine verbindliche Auskunft darüber, welche Fassadenverkleidungen für ...
Antwort lesen »Die Installation einer Split-Klimaanlage findet in aller Regel auch am Gemeinschaftseigentum (z.B. Fassade) statt. Dafür benötigen Sie die ...
Antwort lesen »Auch in diesem Fall kommen Wärmepumpen infrage. Sie können sich zum Beispiel für eine Großwärmepumpe oder eine Kaskadenlösung entscheiden. ...
Antwort lesen »Die DIN EN 1264-4 "Raumflächenintegrierte Heiz- und Kühlsysteme mit Wasserdurchströmung - Teil 4: Installation" empfiehlt einen R-Wert von ...
Antwort lesen »Die Ausnahmen von den Nachrüstpflichten des GEG gelten nur für Ein- und Zweifamilienhäuser, die ein Eigentümer am 01. Februar 2002 selbst ...
Antwort lesen »Aus der Liste förderbarer Wärmepumpen geht hervor, dass es die Förderung für Wärmepumpen auch für Geräte von Kermi gibt. Das gilt auch für ...
Antwort lesen »Als neutrale Onlineplattform bieten wir selbst keine Baustoffe an. Diese bekommen Sie aber von einem Baustofffachhandel aus Ihrer Region. ...
Antwort lesen »Die Heizung darf auch nach der Übertragung des Eigentums bestehen bleiben. Es gelten aber bereits jetzt die Vorgaben des ...
Antwort lesen »Handelt es sich um eine Zentralheizung (keine Etagenheizung), gibt es den Geschwindigkeits-Bonus zur Förderung der Wärmepumpe erst, wenn ...
Antwort lesen »Aktuell können Sie hier leider noch keine Anträge stellen, da das entsprechende KfW-Portal noch nicht fertig gestellt wurde. ...
Antwort lesen »In diesem Fall handelt es sich nicht um ein Gebäude, das in den Geltungsbereich des Gebäudeenergiegesetzes fällt (siehe Ausnahmen § 2 GEG ...
Antwort lesen »Gehört das Haus Ihrem Vater, muss dieser die Förderung für die Wärmepumpe als Eigentümer beantragen. Bewohnt er eine Wohnung selbst, ...
Antwort lesen »Ja, das gilt nach wie vor. Sie können im Laufe des Fördervorhabens zur schlechteren Stufe wechseln. Andersherum funktioniert das jedoch ...
Antwort lesen »Bei fachgerechter Ausführung ist die geplante Konstruktion möglich. Als Dampfbremse könnten Sie sich allerdings für eine feuchtevariable ...
Antwort lesen »Hier ist erst einmal mit keinen Auflagen zu rechnen. Möglicherweise muss die oberste Geschossdecke gedämmt werden, wenn diese frei ...
Antwort lesen »Handelt es sich um eine Niedertemperatur- oder Brennwerttherme, wovon man bei dem Baujahr ausgehen kann, ist erst einmal nichts zu ...
Antwort lesen »Sofern Sie die Mindest-Investitionskosten (300 Euro seit 2024) übersteigen, bekommen Sie die Förderung auch für einzelne Fenster. ...
Antwort lesen »Die Förderung der Fassadendämmung bekommen Sie auch ohne die Dämmung der einen Orientierung. Denn diese gibt es für die tatsächlich ...
Antwort lesen »Bei zwei Wohneinheiten können Sie insgesamt Kosten in Höhe von 45.000 Euro anrechnen. 30.000 Euro für die erste und 15.000 Euro für die ...
Antwort lesen »Der bereits beauftragte Energieberater kann die vorhandene Berechnung mit einem vergleichsweise geringen Aufwand anpassen und einen neuen ...
Antwort lesen »Die BEG-EM-Förderung für neue Fenster bekamen Sie letztes Jahr leider nur, wenn Sie noch keine Maßnahme begonnen hatten. Auch in diesem ...
Antwort lesen »Die GEG-Vorgaben zur Dachsanierung betreffen immer nur die tatsächlich behandelten Bauteile. Sanieren Sie das erste Dach, müssen Sie durch ...
Antwort lesen »Beantragen Sie die Förderung der Dachdämmung, können Sie alle anfallenden Umfeldmaßnahmen ebenfalls mit angeben. Das heißt: Die Förderung ...
Antwort lesen »Beantragen Sie einen BEG-EM-Zuschuss für neue Fenster, liegt die Förderrate bei 15 Prozent. Bezogen auf die anrechenbaren Kosten von 82.000 ...
Antwort lesen »Geht es um die Heizkosten, entscheidet der messbare Verbrauch. Bei allen anderen Kosten kommt es auf den Gemeinschaftsvertrag und die ...
Antwort lesen »Nach Anlage 7 GEG ist die Dämmung der Fassade Pflicht, wenn Sie Bekleidungen (Platten oder plattenartige Bauteile), Verschalungen, ...
Antwort lesen »Soll die Garage weiterhin größtenteils unbeheizt bleiben, ist eine Dämmung der Außenwände nicht nötig. Sinnvoll ist allerdings eine Dämmung ...
Antwort lesen »Relevant für den Einkommensbonus zur Heizungsförderung ist das Einkommen des selbst nutzenden Eigentümers. Außerdem ist das Einkommen eines ...
Antwort lesen »Das ist generell nicht erforderlich. Eine Pflicht zur Dämmung des Daches gibt es nur, wenn Sie auch Maßnahmen am Dach ausführen. Welche das ...
Antwort lesen »Sie können die Förderung der neuen Heizung auch beantragen, wenn Sie die Öltanks verkaufen. Möchten Sie den Bonus zum Heizungstausch ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort