x
02.01.2014

Das ändert sich 2014 für Hausbesitzer

EnEV 2014, Kaminöfen, Photovoltaik - alle Änderungen im Überblick

Neues Jahr, neue Regelungen - auch 2014 bleiben Hausbesitzer davon nicht verschont. Bei EnEV 2014, Emissionswerten alter Kaminöfen und dem Marktintegrationsmodell für Photovoltaik-Anlagen gibt es einiges zu beachten. Wir haben die wichtigsten Änderungen für 2014 zusammengestellt.

Neue Energieeinsparverordnung: EnEV 2014 tritt am 1. Mai in Kraft
Ab Anfang Mai ist nicht mehr die EnEV 2009 für Hausbesitzer gesetzliche Grundlage bei einer Sanierung, sondern die EnEV 2014. Und das heißt im Einzelnen:

  • Ölheizungen und Gasheizungen, die älter als 30 Jahre sind, müssen erneuert werden.  Ausnahmen gibt es nur für Heizungen mit Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik und Hausbesitzer, die schon Anfang 2002 in ihrem Haus mindestens eine Wohnung selbst genutzt haben.
  • Oberste Geschossdecken, die nicht die Anforderungen an den Mindestwärmeschutz erfüllen, müssen bis Ende 2015 eine Dachbodendämmung erhalten. Ausnahme: Die Hausbesitzer haben zum Stichtag 1. Februar 2002 in ihrem Haus mindestens eine Wohnung selbst genutzt.
  • Neue Energieausweise enthalten ab Mai 2014 Effizienzklassen. Der Energieausweis muss Mietern und Käufern übergeben werden. Die Vorlage des Energieausweises bei einer Besichtigung ist Pflicht, genauso wie die Angabe der Energiekennwerte in Immobilienanzeigen.

Photovoltaik-Anlagen: Nur noch 90 Prozent des Solarstroms wird vergütet
Bei Photovoltaik-Anlagen greift ab 2014 das Marktintegrationsmodell aus der EEG-Novelle. Wenn Ihre Photovoltaik-Anlage der mittleren Leistungsklasse angehört (größer 10 bis einschließlich 1.000 Kilowattpeak) müssen Sie nun zehn Prozent des Solarstroms selbst verbrauchen oder an andere vermarkten. Die Einspeisevergütung wird nur noch für 90 Prozent des Solarstroms gezahlt.

Filter-Nachrüstpflicht für alte Kamin- und Kachelöfen
Schon bis Ende 2013 mussten Hausbesitzer mit Kaminofen oder Kachelofen ihrem Schornsteinfeger nachweisen, dass ihr Ofen die neuen Emissionsgrenzwerte aus dem Bundesimmissionsschutzgesetz einhält. Hält der Kamin- oder Kachelofen die Grenzwerte nicht ein, muss er mit einem neuen Filter nachgerüstet werden. Für Öfen mit Baujahr vor 1975 läuft diese Nachrüstpflicht schon Ende 2014 ab, Öfen, die zwischen 1975 und 1984 gebaut wurden, müssen bis Ende 2017 mit einem Filter nachgerüstet werden.

 
 
 
Quelle: Energie-Fachberater.de
 
 

Sanierungsforum

Stellen Sie Ihre Fragen an unsere Experten

Zu allen Fragen/Antworten im Sanierungsforum »

Energieberater-Suche

Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort

 

Beitrag in die Kaffeekasse der Redaktion

 

eBook Neue Heizung

 

eBook Heizkosten sparen

 

Sanierungsforum

hochrunter

Unsere Portalpartner

 

Handwerker-Suche

Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort

 

Newsletter-Abo