Der ist auch schwer nötig, damit das Haus nach der Sanierung nicht zur muffigen Stube wird. Denn ein frisch saniertes Haus ist vor allem eins: Möglichst luftdicht - dank fest schließenden Fenstern mit Zwei- oder sogar Dreifachverglasung und einer guten Dämmung, die Hausbesitzern eine Menge Heizkosten ersparen. Anders als auf dem Haushaltskonto sieht es auf dem Frischluftkonto dann schnell schlecht aus: Wer sein Lüftungsverhalten nicht anpasst und zu wenig lüftet, riskiert nicht nur dicke Luft und schlechte Stimmung, sondern auch Feuchtigkeitsschäden bis hin zu Schimmel.
Nach Sanierung Fenster häufiger zum Lüften öffnen
Wer das vermeiden will, sollte die Lüftung des Hauses ernst nehmen und regelmäßig Hand an die Fenster legen: Um ausreichend Frischluft ins Haus zu lassen, ist mehrmals am Tag kurzes Stoßlüften bei weit geöffnetem Fenster zu empfehlen. Komfortabler sind Fenster mit elektronischer Steuerung, die sich automatisch öffnen und schließen. Doch nicht jeder will derzeit ganz so viel Frühling ins Haus lassen. Denn mit der Frischluft strömen auch Pollen und Blütenstaub ins Innere des Hauses – ein Graus für alle Allergiker!
Lüftungsanlage und Luftreiniger sorgen für pollenfreie Luft
Akute Abhilfe in der Allergiezeit schaffen Luftreiniger, die Pollen, Staub und Schadstoffe aus der Luft filtern und so für ein konstant gesundes Raumklima sorgen. Sie lassen sich in flexibel und unauffällig in nahezu jedem Raum aufstellen. Auch eine Lüftungsanlage zur kontrollierten Wohnraumlüftung lässt sich im Altbau problemlos nachrüsten. Innovative, platzsparende Lüftungssysteme finden sogar auf kleinster (Wohn-)Fläche ihren Platz. Der Vorteil der kontrollierten Wohnraumlüftung: Die Fenster müssen nicht mehr zum Lüften geöffnet werden, so dass erst gar keine Pollen ins Haus gelangen. Auch unbeliebte Insekten wie Fliegen oder Stechmücken müssen draußen bleiben, dafür bleibt die Heizwärme im nächsten Winter garantiert drinnen.
KfW-Förderung für neue Fenster und Lüftungsanlage
Wer das Frühjahr für eine Sanierung nutzen möchte, sollte sich vorher unbedingt über die KfW-Förderung informieren. Sowohl für neue Fenster als auch eine Lüftungsanlage gibt es je nach Bedarf Zuschüsse oder einen zinsgünstigen Sanierungskredit, die vor Beginn der Arbeiten beantragt werde müssen.
Handelt es sich um Ein- oder Zweifamilienhäuser und bewohnten Sie diese am 01. Februar 2002 selbst als Eigentümerin, gilt die Ausnahme von ...
Antwort lesen »Sinnvoll ist es, die umfassende Energieberatung nach dem Hauskauf zu beauftragen. Denn dann bekommen Sie auch eine BAFA-Förderung für die ...
Antwort lesen »Bei der Reparatur handelt es sich um eine Instandsetzung. Für diese können Sie leider keine Förderung er Wärmepumpe in Anspruch nehmen. Sie ...
Antwort lesen »Planen Sie, die Dämmung im Dachboden neu aufzubauen, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Zum einen können Sie die Dämmung nach unten und ...
Antwort lesen »Einen Entsorgungsnachweis benötigen Sie, wenn Sie eine Förderung für die Pelletheizung beantragt haben und den Heizungs-Austausch- oder ...
Antwort lesen »Nein. Hier hat sich nichts Wesentliches geändert. Die oberste Geschossecke muss nach § 47 GEG nur gedämmt werden, wenn Sie oder das Dach ...
Antwort lesen »Ob hier eine zusätzliche Dampfbremse erforderlich ist, hängt vom Aufbau der Dachdämmung ab. Bei der Kombination aus Beton, Dämmung und ...
Antwort lesen »Eine Antwort auf Ihre Frage hängt von der Wirtschaftlichkeit der Maßnahme ab. Günstig ist der Austausch, wenn Sie mit der Wärmepumpe ...
Antwort lesen »Hier empfehlen wir Ihnen den Kontakt zum Hersteller. Dieser gibt Ihnen eine verbindliche Auskunft darüber, welche Fassadenverkleidungen für ...
Antwort lesen »Die Installation einer Split-Klimaanlage findet in aller Regel auch am Gemeinschaftseigentum (z.B. Fassade) statt. Dafür benötigen Sie die ...
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Antwort lesen »Die DIN EN 1264-4 "Raumflächenintegrierte Heiz- und Kühlsysteme mit Wasserdurchströmung - Teil 4: Installation" empfiehlt einen R-Wert von ...
Antwort lesen »Die Ausnahmen von den Nachrüstpflichten des GEG gelten nur für Ein- und Zweifamilienhäuser, die ein Eigentümer am 01. Februar 2002 selbst ...
Antwort lesen »Aus der Liste förderbarer Wärmepumpen geht hervor, dass es die Förderung für Wärmepumpen auch für Geräte von Kermi gibt. Das gilt auch für ...
Antwort lesen »Als neutrale Onlineplattform bieten wir selbst keine Baustoffe an. Diese bekommen Sie aber von einem Baustofffachhandel aus Ihrer Region. ...
Antwort lesen »Die Heizung darf auch nach der Übertragung des Eigentums bestehen bleiben. Es gelten aber bereits jetzt die Vorgaben des ...
Antwort lesen »Handelt es sich um eine Zentralheizung (keine Etagenheizung), gibt es den Geschwindigkeits-Bonus zur Förderung der Wärmepumpe erst, wenn ...
Antwort lesen »Aktuell können Sie hier leider noch keine Anträge stellen, da das entsprechende KfW-Portal noch nicht fertig gestellt wurde. ...
Antwort lesen »In diesem Fall handelt es sich nicht um ein Gebäude, das in den Geltungsbereich des Gebäudeenergiegesetzes fällt (siehe Ausnahmen § 2 GEG ...
Antwort lesen »Gehört das Haus Ihrem Vater, muss dieser die Förderung für die Wärmepumpe als Eigentümer beantragen. Bewohnt er eine Wohnung selbst, ...
Antwort lesen »Ja, das gilt nach wie vor. Sie können im Laufe des Fördervorhabens zur schlechteren Stufe wechseln. Andersherum funktioniert das jedoch ...
Antwort lesen »Bei fachgerechter Ausführung ist die geplante Konstruktion möglich. Als Dampfbremse könnten Sie sich allerdings für eine feuchtevariable ...
Antwort lesen »Hier ist erst einmal mit keinen Auflagen zu rechnen. Möglicherweise muss die oberste Geschossdecke gedämmt werden, wenn diese frei ...
Antwort lesen »Handelt es sich um eine Niedertemperatur- oder Brennwerttherme, wovon man bei dem Baujahr ausgehen kann, ist erst einmal nichts zu ...
Antwort lesen »Sofern Sie die Mindest-Investitionskosten (300 Euro seit 2024) übersteigen, bekommen Sie die Förderung auch für einzelne Fenster. ...
Antwort lesen »Die Förderung der Fassadendämmung bekommen Sie auch ohne die Dämmung der einen Orientierung. Denn diese gibt es für die tatsächlich ...
Antwort lesen »Bei zwei Wohneinheiten können Sie insgesamt Kosten in Höhe von 45.000 Euro anrechnen. 30.000 Euro für die erste und 15.000 Euro für die ...
Antwort lesen »Der bereits beauftragte Energieberater kann die vorhandene Berechnung mit einem vergleichsweise geringen Aufwand anpassen und einen neuen ...
Antwort lesen »Die BEG-EM-Förderung für neue Fenster bekamen Sie letztes Jahr leider nur, wenn Sie noch keine Maßnahme begonnen hatten. Auch in diesem ...
Antwort lesen »Die GEG-Vorgaben zur Dachsanierung betreffen immer nur die tatsächlich behandelten Bauteile. Sanieren Sie das erste Dach, müssen Sie durch ...
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