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14.12.2015

Hausbesitzer müssen Rauchmelder nachrüsten

Frist läuft in vielen Bundesländern zum Jahresende ab

Fast alle Bundesländer schreiben inzwischen den Einbau von Rauchmeldern vor. In vielen Altbauten müssen Hausbesitzer entsprechend nachrüsten. Deadline für Bestandsbauten in Bremen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt ist der 31. Dezember 2015, also in wenigen Wochen. In vielen anderen Bundesländern sind Rauchmelder schon länger Pflicht.

Rauchmelder
Fast alle Bundesländer schreiben inzwischen Rauchmelder vorFoto: Hekatron Vertriebs GmbH

Auch wenn kein Amt den Einbau der Melder kontrolliert, sollten Hausbesitzern die nützlichen Helfer doch nachrüsten: Denn Rauchmelder retten Leben. Sie sind leicht zu installieren, können sogar geklebt werden. Rauchmelder sollten mit dem Qualitätszeichen "Q" gekennzeichnet sein sowie mit der Angabe "EN 14604". Das "Q" ist ein unabhängiges Qualitätszeichen für hochwertige Rauchmelder, die sich für den Langzeiteinsatz eignen. Auch solche Modelle sind inzwischen preisgünstig auf dem Markt. Die DIN 14676 regelt die Montage von Rauchmeldern in allen Schlaf- und Kinderzimmern sowie in Fluren, die als Rettungswege gedacht sind. DIN-Normen sind aber keine Vorschriften, sondern Empfehlungen. Experten raten aber sogar zu noch mehr Sicherheit: Alle Räume sollten mit Brandmeldern ausgestattet sein, außer Bad und Küche, denn dort lösen wabernde Dunstwolken regelmäßige Fehlalarme aus. 

 
 
 
Quelle: Verband privater Bauherren (VPB)
 
 

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