1. Stichwort Gaspreisbremse
Statt der Gasumlage kommt jetzt die Gaspreisbremse. Wie genau die Gaspreisbremse gestaltet wird, hat das Bundeskabinett Anfang November bekannt gegeben: Die Gasabschläge der Haushalte werden im Dezember übernommen und die Preise von März an gedeckelt.
--> Was bedeutet die Gaspreisbremse für Haushalte? Die Gaspreisbremse dämpft die hohen Preise und gibt Sparanreize.
2. Stichwort Mehrwertsteuersenkung auf Gas und Fernwärme
Die Mehrwertsteuer auf Gas und Fernwärme sinkt ab dem 1. Oktober 2022. Damit leistet die Bundesregierung einen Beitrag zur Senkung des Gaspreises. Statt einer Mehrwertsteuer von 19 Prozent sinkt diese auf 7 Prozent – die Regelung soll bis Ende März 2024 gelten. Die Bundesregierung hat die Energielieferanten aufgefordert, diese Mehrwertsteuersenkung in vollem Umfang an die Verbraucher:innen weiterzugeben, garantieren kann das der Staat leider nicht.
--> Was sparen Haushalte durch die Senkung der Mehrwertsteuer ein? Eine Familie mit einem Gasverbrauch von 20.000 Kilowattstunden wird um ca. 366 Euro im Jahr entlastet - vorausgesetzt die Entlastung kommt bei den Haushalten auch an.
3. Stichwort Pflicht zum Heizungscheck für Gasheizungen ab 1. Oktober 2022
Falsch eingestellte oder ungenügend gewartete Gasheizungen verschwenden unnötig Energie. Das können wir uns in der aktuellen Energiekrise nicht leisten. Deshalb sagt die Bundesregierung zu Beginn der kalten Jahreszeit energiefressenden Heizungen den Kampf an. Vom 1. Oktober 2022 an gilt die Pflicht zu einer regelmäßigen technischen Überprüfung von Gasheizungen. Eigentümer:innen von Gebäuden mit Gasheizungen müssen innerhalb der kommenden zwei Jahre einen Heizungscheck durchführen lassen. Ein hydraulischer Abgleich wird Pflicht für Eigentümer von Wohngebäuden ab sechs Wohnungen mit Gasheizung.
--> Was bedeutet das für Eigentümer mit Gasheizung? Sie sollten den Termin für den Heizungscheck möglichst zügig vereinbaren, damit sie in der aktuellen Heizsaison schon von Einsparungen profitieren. Am besten wird der Heizungscheck mit einem Termin kombiniert, der ohnehin ansteht, wie zum Beispiel eine Heizungswartung oder eine Feuerstättenschau des Schornsteinfegers. Dann fallen keine zusätzlichen Anfahrtskosten an. Durchführen können den Check zum Beispiel Heizungsinstallateure oder Schornsteinfeger. Die Kosten für die Heizungsprüfung liegen ungefähr in einer Größenordnung von 50 bis 150 Euro. Diese Kosten machen sich durch Einsparungen schnell wieder bezahlt. Nach der Inspektion erhalten Eigentümer:innen eine schriftliche Bestätigung, die aufbewahrt werden muss.
Hier empfehlen wir Ihnen den Kontakt zum Hersteller. Dieser gibt Ihnen eine verbindliche Auskunft darüber, welche Fassadenverkleidungen für ...
Antwort lesen »Die Installation einer Split-Klimaanlage findet in aller Regel auch am Gemeinschaftseigentum (z.B. Fassade) statt. Dafür benötigen Sie die ...
Antwort lesen »Auch in diesem Fall kommen Wärmepumpen infrage. Sie können sich zum Beispiel für eine Großwärmepumpe oder eine Kaskadenlösung entscheiden. ...
Antwort lesen »Die DIN EN 1264-4 "Raumflächenintegrierte Heiz- und Kühlsysteme mit Wasserdurchströmung - Teil 4: Installation" empfiehlt einen R-Wert von ...
Antwort lesen »Die Ausnahmen von den Nachrüstpflichten des GEG gelten nur für Ein- und Zweifamilienhäuser, die ein Eigentümer am 01. Februar 2002 selbst ...
Antwort lesen »Aus der Liste förderbarer Wärmepumpen geht hervor, dass es die Förderung für Wärmepumpen auch für Geräte von Kermi gibt. Das gilt auch für ...
Antwort lesen »Als neutrale Onlineplattform bieten wir selbst keine Baustoffe an. Diese bekommen Sie aber von einem Baustofffachhandel aus Ihrer Region. ...
Antwort lesen »Die Heizung darf auch nach der Übertragung des Eigentums bestehen bleiben. Es gelten aber bereits jetzt die Vorgaben des ...
Antwort lesen »Handelt es sich um eine Zentralheizung (keine Etagenheizung), gibt es den Geschwindigkeits-Bonus zur Förderung der Wärmepumpe erst, wenn ...
Antwort lesen »Aktuell können Sie hier leider noch keine Anträge stellen, da das entsprechende KfW-Portal noch nicht fertig gestellt wurde. ...
Antwort lesen »In diesem Fall handelt es sich nicht um ein Gebäude, das in den Geltungsbereich des Gebäudeenergiegesetzes fällt (siehe Ausnahmen § 2 GEG ...
Antwort lesen »Gehört das Haus Ihrem Vater, muss dieser die Förderung für die Wärmepumpe als Eigentümer beantragen. Bewohnt er eine Wohnung selbst, ...
Antwort lesen »Ja, das gilt nach wie vor. Sie können im Laufe des Fördervorhabens zur schlechteren Stufe wechseln. Andersherum funktioniert das jedoch ...
Antwort lesen »Bei fachgerechter Ausführung ist die geplante Konstruktion möglich. Als Dampfbremse könnten Sie sich allerdings für eine feuchtevariable ...
Antwort lesen »Hier ist erst einmal mit keinen Auflagen zu rechnen. Möglicherweise muss die oberste Geschossdecke gedämmt werden, wenn diese frei ...
Antwort lesen »Handelt es sich um eine Niedertemperatur- oder Brennwerttherme, wovon man bei dem Baujahr ausgehen kann, ist erst einmal nichts zu ...
Antwort lesen »Sofern Sie die Mindest-Investitionskosten (300 Euro seit 2024) übersteigen, bekommen Sie die Förderung auch für einzelne Fenster. ...
Antwort lesen »Die Förderung der Fassadendämmung bekommen Sie auch ohne die Dämmung der einen Orientierung. Denn diese gibt es für die tatsächlich ...
Antwort lesen »Bei zwei Wohneinheiten können Sie insgesamt Kosten in Höhe von 45.000 Euro anrechnen. 30.000 Euro für die erste und 15.000 Euro für die ...
Antwort lesen »Der bereits beauftragte Energieberater kann die vorhandene Berechnung mit einem vergleichsweise geringen Aufwand anpassen und einen neuen ...
Antwort lesen »Die BEG-EM-Förderung für neue Fenster bekamen Sie letztes Jahr leider nur, wenn Sie noch keine Maßnahme begonnen hatten. Auch in diesem ...
Antwort lesen »Die GEG-Vorgaben zur Dachsanierung betreffen immer nur die tatsächlich behandelten Bauteile. Sanieren Sie das erste Dach, müssen Sie durch ...
Antwort lesen »Beantragen Sie die Förderung der Dachdämmung, können Sie alle anfallenden Umfeldmaßnahmen ebenfalls mit angeben. Das heißt: Die Förderung ...
Antwort lesen »Beantragen Sie einen BEG-EM-Zuschuss für neue Fenster, liegt die Förderrate bei 15 Prozent. Bezogen auf die anrechenbaren Kosten von 82.000 ...
Antwort lesen »Geht es um die Heizkosten, entscheidet der messbare Verbrauch. Bei allen anderen Kosten kommt es auf den Gemeinschaftsvertrag und die ...
Antwort lesen »Nach Anlage 7 GEG ist die Dämmung der Fassade Pflicht, wenn Sie Bekleidungen (Platten oder plattenartige Bauteile), Verschalungen, ...
Antwort lesen »Soll die Garage weiterhin größtenteils unbeheizt bleiben, ist eine Dämmung der Außenwände nicht nötig. Sinnvoll ist allerdings eine Dämmung ...
Antwort lesen »Relevant für den Einkommensbonus zur Heizungsförderung ist das Einkommen des selbst nutzenden Eigentümers. Außerdem ist das Einkommen eines ...
Antwort lesen »Das ist generell nicht erforderlich. Eine Pflicht zur Dämmung des Daches gibt es nur, wenn Sie auch Maßnahmen am Dach ausführen. Welche das ...
Antwort lesen »Sie können die Förderung der neuen Heizung auch beantragen, wenn Sie die Öltanks verkaufen. Möchten Sie den Bonus zum Heizungstausch ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort