So kompliziert es klingt, der hydraulische Abgleich der Heizung folgt einem einfachen Prinzip. Mit ihm wird der Durchfluss des Heizwassers im Heizsystem reguliert. Ziel ist eine gleichmäßige Verteilung der Wärme im gesamten Haus. Der hydraulische Abgleich sorgt dafür, dass die einzelnen Komponenten des Heizsystems optimal zusammenspielen. Jeder Heizkörper wird mit der richtigen Wärmemenge versorgt - also mit genau der Wärmemenge, die benötigt wird, um im jeweiligen Raum die gewünschte Raumtemperatur zu erreichen. So wird verhindert, dass die nah am Heizkessel angesiedelten Heizkörper zu heiß werden, während sich die Heizkörper, die sich weiter weg (zum Beispiel im Dachgeschoss) befinden, nicht ausreichend erwärmen.
Optimierung des Heizsystems senkt die Energiekosten
Der hydraulische Abgleich wirkt sich positiv auf den Wohnkomfort aus, senkt aber auch den Brennstoffverbrauch, da die Heizung nicht mehr unnötig hoch gedreht wird. Das Heizsystem läuft deutlich effizienter. Auch die lästigen Fließgeräusche entfallen. Werden Räume im Haus ungleichmäßig warm oder rauschen die Heizkörper stark? Dann wird es Zeit für einen hydraulischen Abgleich. Das gilt auch nach einer Modernisierung der Heizung. Wer KfW-Fördermittel für eine Heizungsmodernisierung in Anspruch nehmen möchte, muss ihn sogar durchführen lassen.
Bei Modernisierung nicht auf hydraulischen Abgleich verzichten
Bei neuen Heizungsanlagen mit moderner Brennwerttechnik kann es sogar sein, dass die Heizung ohne hydraulischen Abgleich überhaupt nicht im Brennwertbereich läuft. Der Brennwerteffekt bei Brennwertgeräten tritt erst ein, wenn die Rücklauftemperatur des Heizkreises optimal eingestellt ist. Die Folge: Die Heizung verbraucht mehr Brennstoff als notwendig und die Heizkosten werden in die Höhe getrieben. Auch hier hilft ein hydraulischer Abgleich.
So funktioniert der hydraulische Abgleich
Der hydraulische Abgleich wird durch den Heizungsfachmann durchgeführt. Er berechnet die Heizlast für jeden Raum und bestimmt dann die passende Heizwassermenge und den optimalen Druck der Heizungspumpe. Die Werte, die bei den Berechnungen herauskommen, werden am Ende an den Thermostatventilen jedes Heizkörpers eingestellt.
Ja, das gilt nach wie vor. Sie können die im Laufe des Fördervorhabens zur schlechteren Stufe wechseln. Andersherum funktioniert das jedoch ...
Antwort lesen »Bei fachgerechter Ausführung ist die geplante Konstruktion möglich. Als Dampfbremse könnten Sie sich allerdings für eine feuchtevariable ...
Antwort lesen »Hier ist erst einmal mit keinen Auflagen zu rechnen. Möglicherweise muss die oberste Geschossdecke gedämmt werden, wenn diese frei ...
Antwort lesen »Handelt es sich um eine Niedertemperatur- oder Brennwerttherme, wovon man bei dem Baujahr ausgehen kann, ist erst einmal nichts zu ...
Antwort lesen »Sofern Sie die Mindest-Investitionskosten (300 Euro seit 2024) übersteigen, bekommen Sie die Förderung auch für einzelne Fenster. ...
Antwort lesen »Die Förderung der Fassadendämmung bekommen Sie auch ohne die Dämmung der einen Orientierung. Denn diese gibt es nur für die tatsächlich ...
Antwort lesen »Bei zwei Wohneinheiten können Sie insgesamt Kosten in Höhe von 45.000 Euro anrechnen. 30.000 Euro für die erste und 15.000 Euro für die ...
Antwort lesen »Der bereits beauftragte Energieberatung kann die vorhandene Berechnung mit einem vergleichsweise geringen Aufwand anpassen und einen neuen ...
Antwort lesen »Die BEG-EM-Förderung für neue Fenster bekamen Sie letztes Jahr leider nur, wenn Sie noch keine Maßnahme begonnen hatten. Auch in diesem ...
Antwort lesen »Die GEG-Vorgaben zur Dachsanierung betreffen immer nur die tatsächlich behandelten Bauteile. Sanieren Sie das erste Dach, müssen Sie durch ...
Antwort lesen »Beantragen Sie die Förderung der Dachdämmung, können Sie alle anfallenden Umfeldmaßnahmen ebenfalls mit angeben. Das heißt: Die Förderung ...
Antwort lesen »Beantragen Sie einen BEG-EM-Zuschuss für neue Fenster, liegt die Förderrate bei 15 Prozent. Bezogen auf die anrechenbaren Kosten von 82.000 ...
Antwort lesen »Geht es um die Heizkosten, entscheidet der messbare Verbrauch. Bei allen anderen Kosten kommt es auf den Gemeinschaftsvertrag und die ...
Antwort lesen »Nach Anlage 7 GEG ist die Dämmung der Fassade Pflicht, wenn Sie Bekleidungen (Platten oder plattenartige Bauteile), Verschalungen, ...
Antwort lesen »Soll die Garage weiterhin größtenteils unbeheizt bleiben, ist eine Dämmung der Außenwände nicht nötig. Sinnvoll ist allerdings eine Dämmung ...
Antwort lesen »Relevant für den Einkommensbonus zur Heizungsförderung ist das Einkommen des selbst nutzenden Eigentümers. Außerdem ist das Einkommen eines ...
Antwort lesen »Das ist generell nicht erforderlich. Eine Pflicht zur Dämmung des Daches gibt es nur, wenn Sie auch Maßnahmen am Dach ausführen. Welche das ...
Antwort lesen »Das hängt von der Förderung der Wärmepumpe ab. Haben Sie keine Fördermittel oder nur die Basis-Förderung beantragt, können Sie die ...
Antwort lesen »Die Ausnahmen von der Austauschpflicht für Heizungen im GEG für Niedertemperatur- und Brennwertheizungen gelten sowohl für Öl- als auch für ...
Antwort lesen »Bei einem geförderten Heizungstausch kann auch die Fachfirma die Arbeiten planen und überwachen. Zudem sind Fachunternehmer in diesem Fall ...
Antwort lesen »Ist der Keller unbeheizt, geht weniger Wärme aus dem Erdgeschoss an diesen verloren. Das reduziert zum einen die Energiekosten. Zum anderen ...
Antwort lesen »Das ist möglich. Relevant ist nicht, wann Sie die Arbeiten umsetzen, sondern in welchem Kalenderjahr Sie diese beantragen. Beachten Sie ...
Antwort lesen »Wenn Ihnen der Strom der PV-Anlage zur Verfügung steht (Mietanlage) und der Ertrag ausreicht, um den Energiebedarf der Warmwasserbereitung ...
Antwort lesen »Eine Förderung für die Dachsanierung erhalten Sie über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), den Steuerbonus für die Sanierung ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie zwar die Förderung der neuen Heizung. Den Geschwindigkeitsbonus erhalten Sie jedoch nicht. Denn dieser setzt ...
Antwort lesen »Hier gelten die Ableitbedingungen für Schornsteine aus der 1. BImSchV (Absatz 2 aus § 19 der 1. BImSchV). Die Austrittsöffnung muss demnach ...
Antwort lesen »Während Alteigentümer in vielen Fällen von der Austauschpflicht im GEG befreit sind, greift diese nach einem Eigentumsübergang. Die neuen ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Denn das GEG fordert hier einen bestimmten U-Wert. Diesen erreichen Sie immer mit dem gesamten Bauteilaufbau (neu und ...
Antwort lesen »Sie können die Heizungsförderung generell so oft beantragen, wie Sie möchten. Wichtig ist, dass Sie die förderbaren Kosten nicht ...
Antwort lesen »Die Solaranlage muss nicht neu installiert werden. Sie muss aber ausreichend groß dimensioniert sein, um den Bedarf der Warmwasserbereitung ...
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