Die Devise lautet: Schluss mit düsteren, klammen Kellern! Mit Feuchtigkeit und Schimmel im Keller ist ohnehin nicht zu spaßen – eine gründliche Kellersanierung ist hier ein Muss. Die Mühe lohnt sich doppelt. Gerade im Altbau, wo der Wohnraum begrenzt ist, bietet der Keller jede Menge Platz, der sich zum Beispiel für ein Hobby- oder Gästezimmer, ein Homeoffice oder den eigenen Wellness-Bereich nutzen lässt. Mit einer Kellersanierung holen Hausbesitzer das Beste aus ihrem Untergeschoss heraus.
Rechtzeitige Kellersanierung beugt Bauschäden vor
Feuchtigkeit im Keller kann neben kosmetischen Makeln auch Bauschäden verursachen. Das Raumklima und der Wärmeschutz des Hauses leiden ebenfalls unter nassen Bauteilen. Deshalb sollte die Feuchtigkeitsquelle schnell behoben werden. Ursachen für nasse Keller gibt es viele: Oft begünstigt falsches Lüften die Ansammlung von Feuchtigkeit im Keller. Hausbesitzer sollten deshalb ihr Lüftungsverhalten hinterfragen. Auch schadhafte Rohrleitungen sind eine Feuchtigkeitsquelle, die sich gut ausräumen lässt. Äußere Ursachen wie eindringende Feuchtigkeit durch Schlagregen oder Spritzwasser lassen sich hingegen nicht abstellen - dafür aber das Problem dahinter: Ein Großteil der Altbau-Keller ist nicht ausreichend oder gar nicht abgedichtet.
So bleiben Feuchtigkeit und Schimmel draußen
Für die Kellersanierung kommen je nach Schadensfall oder Nutzungswunsch unterschiedliche Maßnahmen und Produkte in Frage. Zuerst müssen Ursache und Herkunft der Feuchtigkeit ermittelt werden. Danach steht die Abdichtung der Kellerwände und bei Bedarf des Kellerbodens an. Mit speziellen Sanierputzen lässt sich feuchtes Mauerwerk trocknen.
Und für das perfekte Finish sorgt eine Kellerdämmung. Auf sie sollten Hausbesitzer bei der Kellersanierung auf keinen Fall verzichten. Denn die Kellerdämmung schützt das Haus vor der Kälte des Erdreichs, spart Energiekosten und verbessert zudem das Wohnklima.
Kellersanierung sorgfältig planen
Wichtig für ein zufrieden stellendes Ergebnis ist eine detaillierte Planung der Kellersanierung. Der erste Schritt ist eine Analyse des Ist-Zustands des Hauses. Mit einer umfassenden Bauwerksdiagnostik wird das Haus genau unter die Lupe genommen. In einem zweiten Zustand muss der Soll-Zustand geklärt werden. Schon bevor die eigentliche Sanierung beginnt, sollte sich der Hausbesitzer darüber im Klaren sein, wie er den Keller in Zukunft nutzen will. Auf der Basis dieser Analysen kann dann das Sanierungskonzept erstellt werden. Oberstes Gebot: Bei der Kellersanierung muss der Fachmann ran, sonst drohen weitere Schäden durch unsachgemäße Sanierungsarbeiten.
In diesem Fall bekommen Sie eine Basisförderung in Höhe von 30 Prozent. Anrechenbar sind dabei die Kosten der Biomasseheizung und die ...
Antwort lesen »Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit, eine Ausnahme zu beantragen, wenn die Anforderungen im Einzelfall wegen besonderer Umstände durch ...
Antwort lesen »Das ist kein Problem. Sie können die BAFA-Förderung und den Steuerbonus (§ 35c) parallel in Anspruch nehmen, wenn Sie die Kosten eindeutig ...
Antwort lesen »Möchten Sie die geförderte Maßnahme in Eigenleistung erbringen, können Sie auf die aufschiebende Bedingung verzichten (siehe 1.7 BEG ...
Antwort lesen »Generell ist es möglich, die Anlage mit Frostschutzmittel zu betreiben, um Frostschäden im Winter zu verhindern. Üblich ist das allerdings ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie die Förderung der Solarthermieanlage. Diese gibt es auch unabhängig von der Heizung. Wichtig ist, dass Sie die ...
Antwort lesen »Die Kosten für die Erstellung der technischen Projektbeschreibung und des technischen Projektnachweises (TPB und TPN) sind im Zuge der ...
Antwort lesen »In diesem Fall verweist die BEG-EM-Richtlinie auf Anlage 7 des GEG. Unter der Fußnote 4 sind Sonderverglasungen dabei wie folgt ...
Antwort lesen »Eine Übersicht über förderbare Heizsysteme finden Sie in der Liste der förderfähigen Wärmepumpen mit Prüf-/Effizienznachweis. Ab Seite 20 ...
Antwort lesen »In diesem Fall ist kein Energieberater nötig. Das gilt auch für die Förderung der Wärmepumpe. Wir empfehlen Ihnen aber, einen ...
Antwort lesen »Da es sich in diesem Fall um eine Brandschutzvorgabe handelt, ist eine Entscheidung nicht von der Zustimmung des Nachbarn abhängig. ...
Antwort lesen »In diesem Fall handelt es sich vermutlich nicht um Schimmel, sondern um Schmutz/Staub, der sich beim Lüften an der Wand absetzt. Experten ...
Antwort lesen »Ohne die Antragsunterlagen zu kennen, lässt sich das nicht beurteilen. In der Regel können und konnten Sie die Förderung für mehrere ...
Antwort lesen »Den Geschwindigkeitsbonus bekommen Sie nur dann, wenn Sie eine eigene Immobilie als Haupt- oder Alleinwohnsitz selbst nutzen. Das müssen ...
Antwort lesen »Geht es um Denkmalschutz, dürfen die zuständigen Ämter auf Ihre Vorgaben bestehen. Fordert das Amt eine typische Ausfüllung mit ...
Antwort lesen »Nach Angaben der KfW wird der Kreditbetrag auf Basis der förderfähigen Kosten der zugrunde liegenden KfW-Zuschusszusage beziehungsweise der ...
Antwort lesen »Generell können Sie die Förderung gemeinsam mit einem Antrag beantragen. Das muss der Eigentümer der Immobilie erledigen. Handelt es sich ...
Antwort lesen »Das ist in der Regel möglich. In diesem Fall wirkt die Decke als zusätzlicher Wärmespeicher. Das ist vor allem bei Betondecken der Fall und ...
Antwort lesen »Günstig und vergleichsweise sicher ist hier eine kappilaraktive Dämmung mit Calciumsilikat-Platten oder Ähnlichem. Diese kleben Sie von ...
Antwort lesen »Ohne genaue Kenntnis von der Anlage ist eine Aussage aus der Ferne leider nicht möglich. Wir raten aber Folgendes: Lassen Sie sich von ...
Antwort lesen »Üblich ist es, Rechnungen nach erbrachter Leistung zu stellen. In der Regel können Sie hier aber nach individueller Absprache verfahren. So ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass Sie den Bonus nicht bekommen. Denn nach Aussage der KfW kommt der Ergänzungskredit nur zusätzlich zu einer ...
Antwort lesen »Handelt es sich generell um eine förderbare Maßnahme und haben Sie dafür keine anderen Fördermittel in Anspruch genommen bzw. bekommen, ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass das nicht der Fall ist. Denn beide Maßnahmen sind nicht miteinander verbunden. Würden Sie das im Zuge der ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent zur Förderung des Fernwärmeanschlusses. Diesen beantragen Sie vor ...
Antwort lesen »Zur Förderung für Scheitholzkessel bekommen Sie aktuell Zuschüsse in Höhe von 30 Prozent. Zudem können Sie einen pauschalen ...
Antwort lesen »Geht es um die Umwidmung zu Wohnraum, können Energieberater für Wohngebäude, die erforderlichen Bestätigungen erstellen. Infrage kommt ...
Antwort lesen »Aktuell gibt es hier keine Einschränkungen. Sie können die Anlagen nach gültigem Recht so lange nutzen und betreiben, bis es zu einem ...
Antwort lesen »Das ist möglich. Sie bekommen auch in diesem Fall die Förderung der Energieberatung und profitieren vom iSFP-Bonus, wenn Sie eine ...
Antwort lesen »Nach Angaben der KfW gilt die Möglichkeit zur Kombination rückwirkend für alle Anträge, die ab 01.01.2024 bei der KfW eingegangen sind und ...
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