Sind im Keller schon Spuren von Feuchtigkeit oder sogar Bauschäden sichtbar, ist es höchste Zeit für eine Sanierung. Sichtbare Anzeichen für Schäden sind Schimmel-Bildung an den Wänden oder der Decke oder auch Salzausblühungen am Mauerwerk. Aber auch ein muffiger Geruch kann ein Hinweis auf einen feuchten Keller sein. Durch länger andauernde Feuchtigkeit können sich im Altbau auch statische Probleme ergeben (durch Korrosion der Deckenträger). Feuchtigkeit kann zudem im Mauerwerk aufsteigen und auch die anderen Stockwerke gefährden, weil sie die Bausubstanz angreift. Spätestens dann ist eine Kellersanierung notwendig. Denn ein feuchtes Haus verliert schnell an Wert.
Kellersanierung dem Fachmann überlassen
In jedem Fall ist hier der Einsatz eines Fachmanns gefragt. Denn eine unsachgemäße Reparatur kann eine ohnehin meist recht teure Kellersanierung noch kostspieliger machen. Beginnen sollte die Kellersanierung deshalb mit einer gründlichen Ursachenforschung: Erst wenn die Feuchtigkeitsquelle ausgemacht wurde, kann der Keller trockengelegt und abgedichtet werden. Auf Nummer sicher gehen Hausbesitzer dabei mit einer Außenabdichtung der Kellerwand. Diese ist jedoch aufwändig, teuer und in dicht bebauten Gebieten auch nicht immer möglich. Alternativ kann eine Innenabdichtung des Kellers die Lösung sein. Spezielle Sanierputze für salzbelastetes Mauerwerk helfen beim Trocknen der Wände und auch für die Schimmel-Sanierung stehen viele Spezialmittel bereit.
Mit Kellerdämmung Wohnraum schaffen
Wie aufwändig die Kellersanierung wird, hängt vom Schaden, aber auch vom Sollziel ab. Doch hier sollten Hausbesitzer nicht am falschen Ende sparen. Es kann sich lohnen, nicht nur die Feuchtigkeitslecks zu stopfen, sondern im Zug der Sanierung auch in eine bessere Kellerdämmung zu investieren. Denn ein ungedämmter Keller bildet ein großes Wärmeschlupfloch, dass sich auf der Heizkostenabrechnung niederschlägt. Im günstigsten Fall reicht eine nachträgliche Kellerdeckendämmung aus, um unnötige Wärmeverluste zum Erdreich hin zu unterbinden. Mit einer Innendämmung der Wände und des Bodens oder einer nachträglichen Perimeterdämmung können Hausbesitzer aus einem reinen Lagerraum einen gemütlichen Wohnkeller machen. So zahlt sich die Kellersanierung mehrfach aus: durch ein gesundes, schimmelfreies Wohnklima, weniger Heizkosten und mehr Platz im Haus. Wichtig ist, dass Hausbesitzer hier die Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV) für die Kellerdämmung beachten.
Übrigens: Es muss nicht immer die Bausubstanz sein. Auch durch falsches Lüften kann Feuchtigkeit in den Keller gelangen, besonders im Sommer. Schlägt sich der in der warmen Luft enthaltene Wasserdampf an den kalten Kellerwänden nieder, kann das zu Schimmel führen. Im Sommer sollten Hausbesitzer den Keller daher besser weniger und nur in den kühlen Nachstunden lüften. Besser fürs Lüften geeignet ist die trockene Winterluft.
Ja, das gilt nach wie vor. Sie können die im Laufe des Fördervorhabens zur schlechteren Stufe wechseln. Andersherum funktioniert das jedoch ...
Antwort lesen »Bei fachgerechter Ausführung ist die geplante Konstruktion möglich. Als Dampfbremse könnten Sie sich allerdings für eine feuchtevariable ...
Antwort lesen »Hier ist erst einmal mit keinen Auflagen zu rechnen. Möglicherweise muss die oberste Geschossdecke gedämmt werden, wenn diese frei ...
Antwort lesen »Handelt es sich um eine Niedertemperatur- oder Brennwerttherme, wovon man bei dem Baujahr ausgehen kann, ist erst einmal nichts zu ...
Antwort lesen »Sofern Sie die Mindest-Investitionskosten (300 Euro seit 2024) übersteigen, bekommen Sie die Förderung auch für einzelne Fenster. ...
Antwort lesen »Die Förderung der Fassadendämmung bekommen Sie auch ohne die Dämmung der einen Orientierung. Denn diese gibt es nur für die tatsächlich ...
Antwort lesen »Bei zwei Wohneinheiten können Sie insgesamt Kosten in Höhe von 45.000 Euro anrechnen. 30.000 Euro für die erste und 15.000 Euro für die ...
Antwort lesen »Der bereits beauftragte Energieberatung kann die vorhandene Berechnung mit einem vergleichsweise geringen Aufwand anpassen und einen neuen ...
Antwort lesen »Die BEG-EM-Förderung für neue Fenster bekamen Sie letztes Jahr leider nur, wenn Sie noch keine Maßnahme begonnen hatten. Auch in diesem ...
Antwort lesen »Die GEG-Vorgaben zur Dachsanierung betreffen immer nur die tatsächlich behandelten Bauteile. Sanieren Sie das erste Dach, müssen Sie durch ...
Antwort lesen »Beantragen Sie die Förderung der Dachdämmung, können Sie alle anfallenden Umfeldmaßnahmen ebenfalls mit angeben. Das heißt: Die Förderung ...
Antwort lesen »Beantragen Sie einen BEG-EM-Zuschuss für neue Fenster, liegt die Förderrate bei 15 Prozent. Bezogen auf die anrechenbaren Kosten von 82.000 ...
Antwort lesen »Geht es um die Heizkosten, entscheidet der messbare Verbrauch. Bei allen anderen Kosten kommt es auf den Gemeinschaftsvertrag und die ...
Antwort lesen »Nach Anlage 7 GEG ist die Dämmung der Fassade Pflicht, wenn Sie Bekleidungen (Platten oder plattenartige Bauteile), Verschalungen, ...
Antwort lesen »Soll die Garage weiterhin größtenteils unbeheizt bleiben, ist eine Dämmung der Außenwände nicht nötig. Sinnvoll ist allerdings eine Dämmung ...
Antwort lesen »Relevant für den Einkommensbonus zur Heizungsförderung ist das Einkommen des selbst nutzenden Eigentümers. Außerdem ist das Einkommen eines ...
Antwort lesen »Das ist generell nicht erforderlich. Eine Pflicht zur Dämmung des Daches gibt es nur, wenn Sie auch Maßnahmen am Dach ausführen. Welche das ...
Antwort lesen »Das hängt von der Förderung der Wärmepumpe ab. Haben Sie keine Fördermittel oder nur die Basis-Förderung beantragt, können Sie die ...
Antwort lesen »Die Ausnahmen von der Austauschpflicht für Heizungen im GEG für Niedertemperatur- und Brennwertheizungen gelten sowohl für Öl- als auch für ...
Antwort lesen »Bei einem geförderten Heizungstausch kann auch die Fachfirma die Arbeiten planen und überwachen. Zudem sind Fachunternehmer in diesem Fall ...
Antwort lesen »Ist der Keller unbeheizt, geht weniger Wärme aus dem Erdgeschoss an diesen verloren. Das reduziert zum einen die Energiekosten. Zum anderen ...
Antwort lesen »Das ist möglich. Relevant ist nicht, wann Sie die Arbeiten umsetzen, sondern in welchem Kalenderjahr Sie diese beantragen. Beachten Sie ...
Antwort lesen »Wenn Ihnen der Strom der PV-Anlage zur Verfügung steht (Mietanlage) und der Ertrag ausreicht, um den Energiebedarf der Warmwasserbereitung ...
Antwort lesen »Eine Förderung für die Dachsanierung erhalten Sie über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), den Steuerbonus für die Sanierung ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie zwar die Förderung der neuen Heizung. Den Geschwindigkeitsbonus erhalten Sie jedoch nicht. Denn dieser setzt ...
Antwort lesen »Hier gelten die Ableitbedingungen für Schornsteine aus der 1. BImSchV (Absatz 2 aus § 19 der 1. BImSchV). Die Austrittsöffnung muss demnach ...
Antwort lesen »Während Alteigentümer in vielen Fällen von der Austauschpflicht im GEG befreit sind, greift diese nach einem Eigentumsübergang. Die neuen ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Denn das GEG fordert hier einen bestimmten U-Wert. Diesen erreichen Sie immer mit dem gesamten Bauteilaufbau (neu und ...
Antwort lesen »Sie können die Heizungsförderung generell so oft beantragen, wie Sie möchten. Wichtig ist, dass Sie die förderbaren Kosten nicht ...
Antwort lesen »Die Solaranlage muss nicht neu installiert werden. Sie muss aber ausreichend groß dimensioniert sein, um den Bedarf der Warmwasserbereitung ...
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