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21.03.2017

KfW-Förderung für Einbruchschutz jetzt schon ab 500 Euro

Fördergrenze ab sofort gesenkt

Jede Investition in mehr Einbruchschutz ist eine gute Investition. Das honoriert jetzt auch die KfW und senkt die Fördergrenze. Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz werden ab sofort schon ab 500 Euro bezuschusst. Bis konnte erst ab einer Investition von 2.000 Euro der Zuschuss beantragt werden.

Einbruchmethode Lockpicking
Abgesenkte Fördergrenze: Die KfW belohnt jetzt schon geringere Investitionen in den Einbruchschutz mit einem ZuschussFoto: "Nicht bei mir!"

Schon im vergangenen Jahr war das KfW-Programm "Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss" (Programmnummer 455) der Renner und die Förderung für den Einbruchschutz überraschend schnell ausgeschöpft. Seit Anfang 2017 steht der Zuschuss nun wieder zur Verfügung, das Förderprogramm wurde mit deutlich mehr Mitteln ausgestattet. Nun senkt die KfW auch die Fördergrenze, damit noch mehr Hausbesitzer den Zuschuss beantragen können: Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz werden ab sofort bereits ab einer Investition von 500 Euro gefördert. Bisher konnte der Zuschuss erst ab einer Mindestinvestition von 2.000 Euro beantragt werden.

Wer mehr als 500 Euro in die Hand nimmt, kann KfW-Zuschuss beantragen
Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz werden mit 10 Prozent der förderfähigen Kosten bezuschusst. Mindestens 50 Euro und bis maximal 1.500 Euro gibt es so beispielsweise für den Einbau einer einbruchhemmenden Haustür, für die Nachrüstung von Türspion oder Zusatzschloss, eine Gegensprechanlage und Bewegungsmelder oder für einbruchhemmende Gitter, Rollläden und drehgehemmte Griffe bei Fenstern, Balkon- und Terrassentüren.

Diese Punkte sollten Hausbesitzer für die Förderung beachten
Damit der Zuschuss für den Einbruchschutz auch ausgezahlt wird, sollten Hausbesitzer den Antrag unbedingt vor Beginn der Arbeiten stellen! Die Online-Antragstellung im KfW-Zuschussportal geht einfach und bequem von zu Hause aus. Sobald die Zusage für die Förderung vorliegt, kann der Startschuss für die Arbeiten fallen. Ebenfalls im KfW-Zuschussportal werden nach Fertigstellung die Gesamtkosten erfasst, durch Hochladen der Rechnung belegt und damit die Auszahlung veranlasst. Ebenso wichtig: Eine gute Qualität und die korrekte Ausführung, denn gefördert wird nur der Einbau durch einen Fachbetrieb unter Einhaltung der technische Mindestanforderungen. 

 
 
 
Quelle: Energie-Fachberater.de / foerderdata.de
 
 

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