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09.08.2022
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Förderstopp: KfW-Zuschüsse für Barrierefreiheit 2022 ausgeschöpft

Förderanträge bei der KfW können nicht mehr gestellt werden

Antragstopp: Die KfW-Zuschüsse für Barrierefreiheit im Programm "Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (455-B)" sind bereits ausgeschöpft, es können keine Förderanträge mehr gestellt werden! Bereits zugesagte Anträge sind vom Förderstopp aber nicht betroffen. Die Nachfrage bei der beliebten Förderung war auch 2022 enorm. Wer jetzt noch einen barrierefreien Umbau plant, kann die Kreditförderung in Anspruch nehmen.

Barrierfreiheit: Waschtisch und WC
Für den barrierefreien Umbau des Bades sind keine Zuschüsse mehr verfügbarFoto: energie-fachberater.de

Update 9.8.2022: Die Fördermittel im Programm "Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (455-B)" sind ausgeschöpft. Es können keine Anträge bei der KfW mehr gestellt werden. Bereits zugesagte Anträge sind von dem Förderstopp nicht betroffen. Noch verfügbar sind die günstigen Förderkredite im Programm "Altersgerecht Umbauen – Kredit (159)".

Update 3.8.2022: Schon einen Monat nach Start der Förderung werden die Fördermittel knapp! Die KfW schreibt auf der Programmseite: "Aktuell können Sie als privater Eigentümer oder Mieter wieder Zu­schüsse für Maß­nahmen zur Barriere­reduzierung bei der KfW beantragen. Aufgrund der hohen Nach­frage werden die Förder­mittel in wenigen Wochen ausgeschöpft sein. Wir empfehlen eine zeit­nahe Antrag­stellung, wenn Sie die Um­setzung barriere­reduzierender Maß­nahmen planen. Wichtig: Stellen Sie Ihren Antrag im KfW-Zuschuss­portal un­bedingt, bevor Sie mit den Ar­beiten be­ginnen. Wie bei jeder Förderung gilt: Eine Antrag­stellung im KfW-Zuschuss­portal ist möglich, solange die Förder­mittel nicht auf­ge­braucht sind."

Wer die KfW-Zuschüsse für Barrierefreiheit im Programm 455-B beantragen möchte, sollte seinen Förderantrag zügig stellen. Das ist online im KfW-Zuschussportal möglich. Antragsberechtigt sind private Eigentümer:innen und Mieter:innen.

Zehn Prozent Zuschuss für Barrierefreiheit
Die Förderung der KfW für Barrierefreiheit umfasst für einzelne Maßnahmen (wie Einbau einer bodengleichen Dusche, ein barrierefreies Bad, den Einbau eines Homelifts oder Treppenlifts) einen Zuschuss in Höhe von 10 Prozent der förderfähigen Kosten (max. 5.000 Euro). Wer mit einem Komplett-Umbau den Standard "Altersgerechtes Haus" erfüllt, erhält sogar 12,5 Prozent der förderfähigen Kosten (max. 6.250 Euro) von der KfW erstattet.

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Förderkredit ist Alternative zum Zuschuss
Alternativ kann die Kreditförderung der KfW genutzt werden: Dafür stehen im KfW-Programm Altersgerecht Umbauen – Kredit (159) zinsgünstige Darlehen zur Verfügung. Die Antragstellung erfolgt in diesem Fall vor dem Start der Sanierung bei einem Finanzierungsinstitut (Banken, Sparkassen und Versicherungen).

Alle weitere Informationen finden Sie unter: Barrierefrei Umbauen mit KfW-Förderung und Förderung für die barrierefreie Badsanierung sowie Förderung für ein barriefreies Grundstück.

Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: "In seinem vertrauten Umfeld so lange wie möglich leben zu können, ist insbesondere für ältere und mobilitätseingeschränkte Menschen wichtig. Deshalb freue ich mich, dass die Förderung Barrierearmes Wohnen in Kürze wieder fortgeführt werden kann. Für 2022 wird der Bund Fördermittel in Höhe von 75 Mio. Euro für das KfW-Programm Altersgerecht Umbauen/ Barrierereduzierung zur Verfügung stellen. Mit diesem Programm unterstützen wir die dringend erforderlichen baulichen Anpassungen im Wohnungsbestand. Der Bedarf wird in den kommenden Jahren angesichts des fortschreitenden demografischen Wandels nochmals deutlich anwachsen."

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Quelle: BMWSB / energie-fachberater.de / KfW
 
 

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