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06.12.2016

KfW-Zuschuss für Einbruchschutz: Förderung geht 2017 weiter

Hausbesitzer können weiter Antrag stellen

Die KfW-Förderung für mehr Einbruchschutz geht 2017 weiter. Im Bundeshaushalt 2017 sind erneut Mittel für den Zuschuss veranschlagt. Die Zuschüsse für 2016 sind aufgrund der hohen Nachfrage zwar ausgeschöpft, Anträge können bei der KfW aber weiter gestellt werden. Auch die Kreditförderung steht nach wie vor zur Verfügung.

Haus aus Fünfzig-Euro-Scheinen
Mit Zuschüssen von der KfW für mehr Einbruchschutz machen Hausbesitzer ihre vier Wände sichererFoto: KfW-Bildarchiv / Fotograf: Thomas Klewar

Wer seinen Zuschuss-Antrag für mehr Einbruchschutz im KfW-Programm 455 bis zum 31.12.2016 stellt, erhält eine Zusage unter der Bedingung des Inkrafttretens des Bundeshaushalts 2017. Die Zuschüsse dann werden nach dem Inkrafttreten des Bundeshaushalts 2017 ausgezahlt. Bei Antragstellung im Zuschussportal erfolgt die Auszahlung des Zuschusses ab April 2017. Hausbesitzer können aber nach Erhalt der Förderzusage schon mit dem geplanten Vorhaben beginnen, die Voraussetzung zum Vorhabensbeginn gemäß Merkblattbedingungen gilt als eingehalten.

Mindestinvestitionssumme und Mindestzuschuss
Für den Antrag auf Förderung von Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz gilt weiterhin eine Mindestinvestitionssumme von 2.000 Euro. Zuschussbeträge werden demnach erst ab 200 Euro ausgezahlt. Über eine Absenkung dieses Betrags wird diskutiert, sollte es zu entsprechenden Änderungen bei der KfW-Förderung kommen, geben KfW und Umweltministerium das rechtzeitig bekannt.

Hausbesitzer können auch Förderung über Kredite nutzen
Alternativ zur Zuschussförderung steht Hausbesitzern auch die Kreditförderung im Programm Altersgerecht Umbauen 159 für die Förderung von Maßnahmen zum Einbruchschutz zur Verfügung. Diese Förderung wird über die Hausbank beantragt. Hier lesen Sie, wie Sie KfW-Förderung richtig beantragen. 

 
 
 
 
 

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