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23.03.2022
mehr zu Förderung
 

Zuschüsse in NRW für Einsatz Erneuerbarer Energien

Förderung zusätzlich zu BEG-Förderung (KfW und BAFA)

Eigentümer:innen in NRW werden für den Einsatz Erneuerbarer Energien belohnt! Denn im Förderprogramm "progres.nrw Klimaschutztechnik" vergibt das Land Zuschüsse zum Beispiel für Solarthermie, Pelletheizung, Grundwasser- und Erdwärmepumpen, die sogar zusätzlich zur Förderung von KfW und BAFA beantragt werden können. Da lohnen sich ehrgeizige Ziele bei der Sanierung!

Erdwärmebohrung
Bohrung für eine Erdwärmepumpe - diese und den Einsatz vieler anderer Erneuerbarer Energien fördert NRW mit einem ZuschussFoto: Bundesverband Wärmepumpe e.V. (BWP)

Update 1.4.2022: Seit April 2022 werden Solarstromspeicher in NRW nicht mehr gefördert. Nach 23.000 Anträgen 2021 und 14.000 Anträgen 2022 sieht das Bundesland den Marktanschub geglückt.

Wer jetzt gerade seine neue Heizung plant, sollte unbedingt auch einen Blick in die Liste der Förderungen werfen! Für Eigentümer:innen in NRW sind nicht nur die Förderungen von KfW und BAFA relevant, sie können zusätzlich sogar noch Zuschüsse vom Bundesland bekommen, wenn sie Erneuerbare Energien einsetzen.

Diese Zuschüsse gibt es im Förderprogramm progres.nrw:

  • Zentrale Lüftungsanlage bei Sanierung von Altbauten: 2.000 Euro Zuschuss
  • dezentrale Lüftungsgeräte: 200 Euro pro Gerät und Wohnraum, insgesamt maximal 1.000 Euro je Wohneinheit
  • Solarthermie-Anlage: 90 Euro pro m² bei mindestens 4 m² Bruttokollektorfläche
  • Erdwärmesonden für Erdwärmepumpe (bis 400 Meter Tiefe): 10 Euro pro Meter
  • Erdwärmekollektoren für Erdwärmepumpe: 6,00 Euro pro Quadratmeter
  • Austausch bestehender elektrischer Speicherheizungen (Nachtspeicherheizung) in Verbindung mit der Installation einer Erneuerbaren-Energien-Heizungsanlage: 100 Euro je Einzelgerät, maximal 5.000 Euro je Gebäude
  • Pelletkessel mit Brennwerttechnik (nur in Verbindung mit Solarthermie oder Photovoltaik): 2.000 Euro
  • Pelletkessel mit Heizwerttechnik (nur in Verbindung mit Solarthermie oder Photovoltaik): 1.750 Euro
  • Kombikessel (Hybridkessel), Holzhackschnitzelkessel, Scheitholzvergaserkessel (nur in Verbindung mit Solarthermie oder Photovoltaik): 1.000 Euro
  • Wassergeführte Pelletöfen, wassergeführte Holzvergaseröfen (nur in Verbindung mit Solarthermie oder Photovoltaik): 750 Euro
  • Der Eisspeicher für eine Eisheizung wird mit maximal 25 Prozent der Kosten gefördert
  • Sanierung zum 3-Liter-Haus Förderung des Gebäudestandards nur noch innerhalb des Landesprojekts "100 Klimaschutzsiedlungen"
  • Wärmeübergabestation: 25 Prozent der förderfähigen Kosten, max. 1.000 Euro je Anlage

So wird der Zuschuss in NRW beantragt
Die Förderung muss unbedingt vor Beginn der Maßnahme beantragt werden! Alle Informationen, Voraussetzungen und Antragsformulare finden Eigentümer:innen hier.

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Quelle: Bezirksregierung Arnsberg / energie-fachberater.de



 
 

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