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11.04.2016
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Sanierungsmaßnahmen und Förderung clever kombinieren

Beim energetischen Sanieren auch an Stolperfallen denken

Barrierefreiheit ermöglicht älteren Menschen einen langen Verbleib im eigenen Heim, kommt Familien mit Kindern zugute und macht das Leben insgesamt komfortabler. Deshalb sollten Hausbesitzer bei einer energetischen Sanierung prüfen, ob sie im gleichen Zuge auch Stolperfallen beseitigen können. Maßnahmen zur Barrierefreiheit und energetischen Sanierung zu koppeln vermeidet Zusatzkosten und die Förderung der KfW kann kombiniert werden.

Mutter mit Kind in Bad mit barrierefreier Dusche
Wer Sanierungsmaßnahmen clever kombiniert, wird mit mehr Förderung und Wohnkomfort belohntFoto: KfW-Bildarchiv/Fotoagentur: photothek.net

Finanzielle Unterstützung für Maßnahmen zum Barriereabbau und Einbruchschutz
Die Förderung barrierereduzierender Maßnahmen ist seit November 2015 attraktiver. Zu diesem Zweck wurde das KfW-Förderprogramm „Altersgerecht sanieren“ erweitert. Die Zuschusssätze für Einzelmaßnahmen sind von 8 auf 10 Prozent und für den Förderstandard "Altersgerechtes Haus" von 10 auf 12,5 Prozent der förderfähigen Investitionskosten gestiegen. Die Zuschüsse können 200 bis 6.250 Euro betragen. Die Mindestinvestitionskosten wurden von 3.750 Euro auf 2.000 Euro gesenkt.

Neben dem Komfort steht auch die Sicherheit in den eigenen vier Wänden bei Mietern und Hauseigentümern hoch im Kurs. Maßnahmen gegen Einbrüche lohnen sich, denn fast jeder zweite Einbruch scheitert, wenn technischer Schutz das Eindringen behindert. Im Rahmen des Programms "Altersgerecht Umbauen" fördert die KfW diese Schutzmaßnahmen seit November 2015. Wer seine Wohnung oder sein Haus gegen Einbruch sichern möchte, erhält je nach Höhe der Investitionskosten Zuschüsse von mindestens 200 Euro bis maximal 1.500 Euro. Seit April 2016 gibt es auch Kredite. Gefördert werden etwa der Einbau von Alarmanlagen, Gegensprechanlagen, Gitterstäben, die Nachrüstung von einbruchhemmenden Türen sowie Beleuchtungssysteme. Die Maßnahmen können mit barrierereduzierenden Schritten kombiniert werden – es gilt jedoch die Zuschusshöchstgrenze von 6.250 Euro.

Wer also eine energetische Sanierung plant und dafür Förderung beantragt, sollte gleich mit prüfen, wo im Haus gleichzeitig Stolperfallen abgebaut werden können und wo sich der Einbruchschutz verbessern lässt. Eine Kombination verschiedener Maßnahmen spart Kosten und die Sanierungsarbeiten fallen nur einmal an. Zusätzlich lassen sich die Fördermittel der KfW kombinieren, so dass Hausbesitzer maximale finanzielle Unterstützung erhalten.

Bei der Sanierung schon an die Zukunft denken
Wer seine Sanierung richtig plant und gleichzeitig altersgerecht umbaut, kann darauf vertrauen, dass seine Immobilie zu allen Lebenssituationen passt, egal ob die Familiengründung ansteht, man im Alter so lange wie möglich unabhängig leben will oder einfach nur den Wohnkomfort oder die Sicherheit erhöhen möchte. Wenn eine Sanierung der Gebäudehülle oder der Heiztechnik ohnehin ansteht, reichen wenige, intelligent geplante Maßnahmen aus, um ein Haus fit für die Zukunft zu machen. So könnten beispielsweise Schwellen entfernt, Wände und Durchgänge versetzt, die Küche und das Bad umgebaut oder Terrassen und Balkone umgestaltet werden. Hausbesitzer sind auf der sicheren Seite, wenn sie sich ein Konzept erstellen lassen, das sowohl die energetische Sanierung, als auch die barrierereduzierenden Schritte abdeckt. Die Kopplung vermeidet Zusatzkosten, da Handwerker und Planer bereits beauftragt und vor Ort sind. Weiterer Vorteil: Baulärm und Schmutz stören nur einmal. Als Planer stehen energetisch spezialisierte Architekten, Ingenieure und Energieberater zur Verfügung. Geht es um Barrierefreiheit, sind auch Innenarchitekten gute Ansprechpartner. 

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Quelle: Energie-Fachberater.de
 
 

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