Seit dem 1. Januar 2016 müssen oberste Geschossdecken zu unbeheizten Dachräumen ausreichend gedämmt sein. Ob Handlungsbedarf besteht, können Hausbesitzer so herausfinden: Wer sein Haus schon lange selbst bewohnt, muss nicht tätig werden, es sei denn, das Haus hat mehr als zwei Wohnungen. Dann ist die Dachbodendämmung Pflicht. Ebenso nichts tun müssen Hausbesitzer, die entweder die oberste Geschossdecke oder das Dach schon gedämmt haben oder bei denen das Dach oder die oberste Geschossdecke dem Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2: 2013-02 entsprechen. Wer da unsicher ist, sollte einen Energieberater hinzuziehen. Übrigens: Wer die Nachrüstverpflichtungen aus der EnEV 2014 nicht erfüllt, kann theoretisch sogar mit einem Bußgeld belegt werden.
Ohne Mindestwärmeschutz muss oberste Geschossdecke gedämmt werden
Existiert bereits ein ausreichender Mindestwärmeschutz, gibt sich der Gesetzgeber damit zufrieden. Der Mindestwärmeschutz, entsprechend der DIN-Norm 4108-2, ist eine Maßnahme, um die Bausubstanz zu erhalten, nicht um Energie zu sparen. Er soll den Wärmedurchgang durch die Bauteile begrenzen und eine Anreicherung von Feuchte verhindern. Das vermeidet Bauschäden durch Schimmel und Wasser. Die meist dünne Trittschalldämmung genügt den Mindestwärmeschutzanforderungen übrigens nicht. Fehlt der Mindestwärmeschutz, reicht es übrigens nicht, diesen nachträglich aufzubringen! Dann muss der Dachboden richtig gedämmt werden, bis der von der EnEV geforderte U-Wert erreicht ist. Ungedämmt kann der U-Wert bis zu zwei Watt pro Quadratmeter und Kelvin betragen. Damit die Wärmeverluste bei einer Nachrüstung der Dachbodendämmung auf einen U-Wert von 0,24 fallen können, wird eine Dämmdicke von 12 bis 18 Zentimetern benötigt, je nachdem, welcher Dämmstoff eingesetzt wird.
Versäumte Dachbodendämmung jetzt schnell nachholen
Wer bisher noch nicht der gesetzlichen Anforderung nachgekommen ist, sollte die Dachbodendämmung jetzt zeitnah umsetzen! Alternativ ist auch eine Dachdämmung möglich. Das macht immer dann Sinn, wenn der Dachboden später noch zu Wohnraum ausgebaut werden soll. Die Umsetzung der gesetzlichen Pflicht lohnt sich für Hausbesitzer: Die Dämmung der obersten Geschossdecke reduziert die Schimmelgefahr, denn an den gedämmten Stellen erhöht sich die Oberflächentemperatur. Besonders wenn die oberste Geschossdecke aus Beton besteht, kommt Schimmel immer wieder vor. Auch die Sommerhitze in den obersten Wohnräumen wird durch eine Dämmung merklich reduziert und trägt zu einem behaglichen Wohnen bei. In vielen Fällen ist die Dämmung zudem profitabel: Sie hat eine Lebensdauer von mehr als 30 Jahren, rechnet sich in den meisten Fällen durch eingesparte Heizkosten aber schon nach sieben bis 13 Jahren.
Übrigens: Wer besser als die EnEV-Vorgaben dämmen möchte (0,14 W/m²K statt 0,24 W/m²K), kann für die Dachbodendämmung auch eine KfW-Förderung beantragen.
In diesem Fall bekommen Sie eine Basisförderung in Höhe von 30 Prozent. Anrechenbar sind dabei die Kosten der Biomasseheizung und die ...
Antwort lesen »Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit, eine Ausnahme zu beantragen, wenn die Anforderungen im Einzelfall wegen besonderer Umstände durch ...
Antwort lesen »Das ist kein Problem. Sie können die BAFA-Förderung und den Steuerbonus (§ 35c) parallel in Anspruch nehmen, wenn Sie die Kosten eindeutig ...
Antwort lesen »Möchten Sie die geförderte Maßnahme in Eigenleistung erbringen, können Sie auf die aufschiebende Bedingung verzichten (siehe 1.7 BEG ...
Antwort lesen »Generell ist es möglich, die Anlage mit Frostschutzmittel zu betreiben, um Frostschäden im Winter zu verhindern. Üblich ist das allerdings ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie die Förderung der Solarthermieanlage. Diese gibt es auch unabhängig von der Heizung. Wichtig ist, dass Sie die ...
Antwort lesen »Die Kosten für die Erstellung der technischen Projektbeschreibung und des technischen Projektnachweises (TPB und TPN) sind im Zuge der ...
Antwort lesen »In diesem Fall verweist die BEG-EM-Richtlinie auf Anlage 7 des GEG. Unter der Fußnote 4 sind Sonderverglasungen dabei wie folgt ...
Antwort lesen »Eine Übersicht über förderbare Heizsysteme finden Sie in der Liste der förderfähigen Wärmepumpen mit Prüf-/Effizienznachweis. Ab Seite 20 ...
Antwort lesen »In diesem Fall ist kein Energieberater nötig. Das gilt auch für die Förderung der Wärmepumpe. Wir empfehlen Ihnen aber, einen ...
Antwort lesen »Da es sich in diesem Fall um eine Brandschutzvorgabe handelt, ist eine Entscheidung nicht von der Zustimmung des Nachbarn abhängig. ...
Antwort lesen »In diesem Fall handelt es sich vermutlich nicht um Schimmel, sondern um Schmutz/Staub, der sich beim Lüften an der Wand absetzt. Experten ...
Antwort lesen »Ohne die Antragsunterlagen zu kennen, lässt sich das nicht beurteilen. In der Regel können und konnten Sie die Förderung für mehrere ...
Antwort lesen »Den Geschwindigkeitsbonus bekommen Sie nur dann, wenn Sie eine eigene Immobilie als Haupt- oder Alleinwohnsitz selbst nutzen. Das müssen ...
Antwort lesen »Geht es um Denkmalschutz, dürfen die zuständigen Ämter auf Ihre Vorgaben bestehen. Fordert das Amt eine typische Ausfüllung mit ...
Antwort lesen »Nach Angaben der KfW wird der Kreditbetrag auf Basis der förderfähigen Kosten der zugrunde liegenden KfW-Zuschusszusage beziehungsweise der ...
Antwort lesen »Generell können Sie die Förderung gemeinsam mit einem Antrag beantragen. Das muss der Eigentümer der Immobilie erledigen. Handelt es sich ...
Antwort lesen »Das ist in der Regel möglich. In diesem Fall wirkt die Decke als zusätzlicher Wärmespeicher. Das ist vor allem bei Betondecken der Fall und ...
Antwort lesen »Günstig und vergleichsweise sicher ist hier eine kappilaraktive Dämmung mit Calciumsilikat-Platten oder Ähnlichem. Diese kleben Sie von ...
Antwort lesen »Ohne genaue Kenntnis von der Anlage ist eine Aussage aus der Ferne leider nicht möglich. Wir raten aber Folgendes: Lassen Sie sich von ...
Antwort lesen »Üblich ist es, Rechnungen nach erbrachter Leistung zu stellen. In der Regel können Sie hier aber nach individueller Absprache verfahren. So ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass Sie den Bonus nicht bekommen. Denn nach Aussage der KfW kommt der Ergänzungskredit nur zusätzlich zu einer ...
Antwort lesen »Handelt es sich generell um eine förderbare Maßnahme und haben Sie dafür keine anderen Fördermittel in Anspruch genommen bzw. bekommen, ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass das nicht der Fall ist. Denn beide Maßnahmen sind nicht miteinander verbunden. Würden Sie das im Zuge der ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent zur Förderung des Fernwärmeanschlusses. Diesen beantragen Sie vor ...
Antwort lesen »Zur Förderung für Scheitholzkessel bekommen Sie aktuell Zuschüsse in Höhe von 30 Prozent. Zudem können Sie einen pauschalen ...
Antwort lesen »Geht es um die Umwidmung zu Wohnraum, können Energieberater für Wohngebäude, die erforderlichen Bestätigungen erstellen. Infrage kommt ...
Antwort lesen »Aktuell gibt es hier keine Einschränkungen. Sie können die Anlagen nach gültigem Recht so lange nutzen und betreiben, bis es zu einem ...
Antwort lesen »Das ist möglich. Sie bekommen auch in diesem Fall die Förderung der Energieberatung und profitieren vom iSFP-Bonus, wenn Sie eine ...
Antwort lesen »Nach Angaben der KfW gilt die Möglichkeit zur Kombination rückwirkend für alle Anträge, die ab 01.01.2024 bei der KfW eingegangen sind und ...
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