Der Wechsel zu einer Heizung auf Basis Erneuerbarer Energien wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert. Die hohen Zuschüsse werden von Hausbesitzern gern in Anspruch genommen und konnten bisher bis zu 9 Monate nach Inbetriebnahme der neuen Heizung beantragt werden. Ab 2018 geht das nicht mehr - das Antragsverfahren für die Förderung wird vereinheitlicht. Deshalb gilt ab sofort diese Übergangsregelung:
Übergangsregelung für alle, die die neue Heizung 2017 noch in Auftrag geben
Alle Hausbesitzer, die noch in diesem Jahr eine neue Heizung in Auftrag geben und in Betrieb nehmen, können bis zu neun Monate nach der Inbetriebnahme eine Basisförderung beim BAFA beantragen, soweit die technischen Anforderungen erfüllt sind.
Das gilt auch, wenn die Anlage in diesem Jahr in Auftrag gegeben, aber erst 2018 im Betrieb genommen wird. Antragsteller müssen dann jedoch mit ihrem Antrag ein zusätzliches Formular einreichen. Die Anlage muss bis spätestens 30.09.2018 in Betrieb genommen und der Förderantrag bis dahin eingereicht werden.
Neuregelung für den BAFA-Zuschuss für neue Heizungen ab 2018
Für Anlagen, die ab dem 1. Januar 2018 beauftragt werden, ist die Möglichkeit der nachträglichen Antragstellung generell abgeschafft. Für diese Projekte muss zwingend vor der Beauftragung der Antrag beim BAFA eingereicht werden. Die neuen Formulare für die Basisförderung stehen ab Dezember auf der BAFA-Homepage zur Verfügung.
An der Höhe der Fördergelder ändert sich nichts, der Zuschuss für Solarthermie, Wärmepumpe, Pelletheizung und Holzheizung bleibt gleich hoch!
DEUTSCHE ROCKWOOL GmbH & Co. KG / Viessmann Werke GmbH & Co
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