Das Smarthome lässt seine Bewohner im Urlaub ruhig schlafen. Dank Hausautomation können Hausbesitzer ihr Haus guten Gewissens für zwei oder auch drei Wochen alleine lassen. Der Trick: Durch Systeme zur Hausautomation können die Bewohner Anwesenheit vortäuschen, auch wenn sie gar nicht zu Hause sind. Wechselnde Beleuchtung, sich bewegende Rollläden oder ein morgendlich dudelndes Radio schrecken Einbrecher ab.
Urlaubszeit ist Hochsaison für Einbrecher
Einbrecher fiebern der Urlaubszeit entgegen. Wenn ganze Häuserzeilen von den Bewohnern verlassen werden, wittern sie ihre große Chance. Auch statistisch wächst die Gefahr, zum Einbruchsopfer zu werden. Gegen technisch immer besser ausgerüstete Kriminelle ist nur mit smarten Lösungen etwas auszurichten. Hausautomation ist deshalb beim Einbruchschutz nicht mehr wegzudenken.
Hausautomation schreckt Einbrecher ab
Das Smarthome macht es Einbrechern erdenklich schwer: Mit moderner, intelligenter Haustechnik lässt sich praktisch das ganze Haus auf Fingertipp steuern: Bewegung der Fenster und Rollläden, die Beleuchtung, sogar die Unterhaltungselektronik lässt sich so dazu nutzen, Anwesenheit zu simulieren. Wagen sich doch einmal Eindringlinge in den Garten vor, lässt eine mit Bewegungssensoren gesteuerte Gartenbeleuchtung sie schnell den Rückwärtsgang einlegen. Öffnungsmelder an Türen und Fenstern, die an eine Alarmanlage gekoppelt sind, setzen jedem Einbruch-Versuch ein jähes Ende. Die Palette an Möglichkeiten zum Einbruchschutz ist riesengroß und lässt keine Schwachstelle offen. Auch andere Gefahrenquellen wie Steckdosen bei der Arbeitsplatte oder der Elektroherd können so ausgeschaltet werden.
Smarthome: Mehr Komfort, weniger Energiekosten
Die Vorteile der Hausautomation machen sich aber auch weit über den Urlaub hinaus bemerkbar. Das Plus an Komfort ist gewaltig und auch die Energieeinsparung macht das Smarthome attraktiv, vor allem im Hinblick auf steigende Strompreise: 54 Prozent der Deutschen machen sich Sorgen, dass Strom und Wasser eines Tages unbezahlbar werden könnten. Smarthome-Funktionen tragen zur effizienten Energienutzung bei und steigern dabei sogar noch den Komfort: Während sich Fenster allein zum Lüften öffnen, fährt die automatische Regelung der Heizung die Leistung runter. Heizung oder Klimatisierung lassen sich über Apps auch von unterwegs steuern – gesundes Wohlfühlklima garantiert! Ein Licht, das beim Betreten des Raumes aufleuchtet und beim Verlassen erlischt, spart Strom. Die Hausautomation hält für jedes Problem eine smarte Lösung bereit. Auch die Bedienung ist kinderleicht. Vorbei sind die Zeiten, in denen man für jedes Gerät eine eigene Fernbedienung brauchte. Inzwischen lässt sich das ganze Haus übersichtlich, klar und intuitiv über ein einziges Display steuern. Sogar der Stromverbrauch einzelner Geräte lässt sich so zentral erfassen - Stromfresser adé!
Aus der Liste förderbarer Wärmepumpen geht hervor, dass es die Förderung für Wärmepumpen auch für Geräte von Kermi gibt. Das gilt auch für ...
Antwort lesen »Die Heizung darf auch nach der Übertragung des Eigentums bestehen bleiben. Es gelten aber bereits jetzt die Vorgaben des ...
Antwort lesen »Handelt es sich um eine Zentralheizung (keine Etagenheizung), gibt es den Geschwindigkeits-Bonus zur Förderung der Wärmepumpe erst, wenn ...
Antwort lesen »Aktuell können Sie hier leider noch keine Anträge stellen, da das entsprechende KfW-Portal noch nicht fertig gestellt wurde. ...
Antwort lesen »In diesem Fall handelt es sich nicht um ein Gebäude, das in den Geltungsbereich des Gebäudeenergiegesetzes fällt (siehe Ausnahmen § 2 GEG ...
Antwort lesen »Gehört das Haus Ihrem Vater, muss dieser die Förderung für die Wärmepumpe als Eigentümer beantragen. Bewohnt er eine Wohnung selbst, ...
Antwort lesen »Ja, das gilt nach wie vor. Sie können im Laufe des Fördervorhabens zur schlechteren Stufe wechseln. Andersherum funktioniert das jedoch ...
Antwort lesen »Bei fachgerechter Ausführung ist die geplante Konstruktion möglich. Als Dampfbremse könnten Sie sich allerdings für eine feuchtevariable ...
Antwort lesen »Hier ist erst einmal mit keinen Auflagen zu rechnen. Möglicherweise muss die oberste Geschossdecke gedämmt werden, wenn diese frei ...
Antwort lesen »Handelt es sich um eine Niedertemperatur- oder Brennwerttherme, wovon man bei dem Baujahr ausgehen kann, ist erst einmal nichts zu ...
Antwort lesen »Sofern Sie die Mindest-Investitionskosten (300 Euro seit 2024) übersteigen, bekommen Sie die Förderung auch für einzelne Fenster. ...
Antwort lesen »Die Förderung der Fassadendämmung bekommen Sie auch ohne die Dämmung der einen Orientierung. Denn diese gibt es für die tatsächlich ...
Antwort lesen »Bei zwei Wohneinheiten können Sie insgesamt Kosten in Höhe von 45.000 Euro anrechnen. 30.000 Euro für die erste und 15.000 Euro für die ...
Antwort lesen »Der bereits beauftragte Energieberater kann die vorhandene Berechnung mit einem vergleichsweise geringen Aufwand anpassen und einen neuen ...
Antwort lesen »Die BEG-EM-Förderung für neue Fenster bekamen Sie letztes Jahr leider nur, wenn Sie noch keine Maßnahme begonnen hatten. Auch in diesem ...
Antwort lesen »Die GEG-Vorgaben zur Dachsanierung betreffen immer nur die tatsächlich behandelten Bauteile. Sanieren Sie das erste Dach, müssen Sie durch ...
Antwort lesen »Beantragen Sie die Förderung der Dachdämmung, können Sie alle anfallenden Umfeldmaßnahmen ebenfalls mit angeben. Das heißt: Die Förderung ...
Antwort lesen »Beantragen Sie einen BEG-EM-Zuschuss für neue Fenster, liegt die Förderrate bei 15 Prozent. Bezogen auf die anrechenbaren Kosten von 82.000 ...
Antwort lesen »Geht es um die Heizkosten, entscheidet der messbare Verbrauch. Bei allen anderen Kosten kommt es auf den Gemeinschaftsvertrag und die ...
Antwort lesen »Nach Anlage 7 GEG ist die Dämmung der Fassade Pflicht, wenn Sie Bekleidungen (Platten oder plattenartige Bauteile), Verschalungen, ...
Antwort lesen »Soll die Garage weiterhin größtenteils unbeheizt bleiben, ist eine Dämmung der Außenwände nicht nötig. Sinnvoll ist allerdings eine Dämmung ...
Antwort lesen »Relevant für den Einkommensbonus zur Heizungsförderung ist das Einkommen des selbst nutzenden Eigentümers. Außerdem ist das Einkommen eines ...
Antwort lesen »Das ist generell nicht erforderlich. Eine Pflicht zur Dämmung des Daches gibt es nur, wenn Sie auch Maßnahmen am Dach ausführen. Welche das ...
Antwort lesen »Sie können die Förderung der neuen Heizung auch beantragen, wenn Sie die Öltanks verkaufen. Möchten Sie den Bonus zum Heizungstausch ...
Antwort lesen »Das hängt von der Förderung der Wärmepumpe ab. Haben Sie keine Fördermittel oder nur die Basis-Förderung beantragt, können Sie die ...
Antwort lesen »Die Ausnahmen von der Austauschpflicht für Heizungen im GEG für Niedertemperatur- und Brennwertheizungen gelten sowohl für Öl- als auch für ...
Antwort lesen »Bei einem geförderten Heizungstausch kann auch die Fachfirma die Arbeiten planen und überwachen. Zudem sind Fachunternehmer in diesem Fall ...
Antwort lesen »Ist der Keller unbeheizt, geht weniger Wärme aus dem Erdgeschoss an diesen verloren. Das reduziert zum einen die Energiekosten. Zum anderen ...
Antwort lesen »Das ist möglich. Relevant ist nicht, wann Sie die Arbeiten umsetzen, sondern in welchem Kalenderjahr Sie diese beantragen. Beachten Sie ...
Antwort lesen »Wenn Ihnen der Strom der PV-Anlage zur Verfügung steht (Mietanlage) und der Ertrag ausreicht, um den Energiebedarf der Warmwasserbereitung ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort