Dach und Fassade zählen zu den Hauptarbeitsgebieten bei der Sanierung. Kein Wunder, denn hier verbirgt sich in der Regel das größte Energiesparpotenzial. Das Problem: Gerade an diesen Teilen des Hauses finden auch Wildtiere Unterschlupf. Vögel wie Schwalben und Mauersegler, aber auch Fledermäuse richten hier gerne ihre Nester ein, oft versteckt in Ritzen und Nischen. Durch Sanierungsmaßnahmen wie zum Beispiel eine Wärmedämmung werden Nester zerstört oder verschlossen, der Lebensraum der Tiere wird immer weiter beschnitten.
Wärmeschutz geht nicht vor Artenschutz
Mauersegler, Fledermäuse und Schwalben, die gerne Gebäude bewohnen, stehen unter Schutz. In diesem Interessenkonflikt bleibt es deshalb keinesfalls dem Hausbesitzer überlassen, welche Priorität er bei der Sanierung setzt. Der Naturschutz ist bei der Sanierung mindestens genauso wichtig wie der Wärmeschutz und muss entsprechend beachtet werden. Leiden Tiere unter den Maßnahmen, kann das sogar einen Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz darstellen. Das Bundesnaturschutzgesetzt schreibt zum Beispiel vor, dass Nester oder Quartiere nur mit einer Ausnahmegenehmigung der Unteren Naturschutzbehörde versiegelt werden dürfen. In der Brutzeit gelten sogar noch verschärfte Bedingungen: Weder das Nest mit Eiern oder Jungvögeln darf entfernt werden, noch die Brutvögel am Ein- und Ausflug gehindert werden.
Sanierung geht auch mit Rücksicht auf den Artenschutz
Kann ich dann überhaupt sanieren, fragt sich sicher der eine oder andere Hausbesitzer. Keine Sorge, Wärmeschutz und Artenschutz lassen sich durchaus gut vereinbaren. Mit einfachen Mitteln lassen sich bei der Sanierung Ersatz-Niststätten für Vögel und Fledermäuse schaffen. Dafür gibt es spezielle Einbausteine, die in die Dämmung integriert werden können. Verschmutzungen an der Fassade kann man mit der Montage von Brettern unter den Einflugöffnungen vorbeugen. Außerdem sollte die Sanierung zeitlich so gelegt werden, dass sie den Jahreszyklus der Tiere nicht stört.
Hausbesitzer erweisen damit nicht nur dem Artenschutz einen Dienst, sondern tuen sich auch selbst einen Gefallen. Die tierischen Untermieter sind nämlich der beste Insektenschutz - völlig kostenlos und ökologisch unbedenklich.
Hier empfehlen wir Ihnen den Kontakt zum Hersteller. Dieser gibt Ihnen eine verbindliche Auskunft darüber, welche Fassadenverkleidungen für ...
Antwort lesen »Die Installation einer Split-Klimaanlage findet in aller Regel auch am Gemeinschaftseigentum (z.B. Fassade) statt. Dafür benötigen Sie die ...
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Antwort lesen »Die DIN EN 1264-4 "Raumflächenintegrierte Heiz- und Kühlsysteme mit Wasserdurchströmung - Teil 4: Installation" empfiehlt einen R-Wert von ...
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Antwort lesen »Als neutrale Onlineplattform bieten wir selbst keine Baustoffe an. Diese bekommen Sie aber von einem Baustofffachhandel aus Ihrer Region. ...
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Antwort lesen »Handelt es sich um eine Zentralheizung (keine Etagenheizung), gibt es den Geschwindigkeits-Bonus zur Förderung der Wärmepumpe erst, wenn ...
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Antwort lesen »Gehört das Haus Ihrem Vater, muss dieser die Förderung für die Wärmepumpe als Eigentümer beantragen. Bewohnt er eine Wohnung selbst, ...
Antwort lesen »Ja, das gilt nach wie vor. Sie können im Laufe des Fördervorhabens zur schlechteren Stufe wechseln. Andersherum funktioniert das jedoch ...
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Antwort lesen »Die GEG-Vorgaben zur Dachsanierung betreffen immer nur die tatsächlich behandelten Bauteile. Sanieren Sie das erste Dach, müssen Sie durch ...
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