Beim Neubau ist die Kellerdämmung inzwischen Standard, anders sieht es in vielen Altbauten aus. Hier lohnt sich eine nachträgliche Dämmung. Denn ein gut gedämmter Keller sorgt für angenehme Temperaturen im Erdgeschoss. Bevor sich Hausbesitzer an die Kellerdämmung machen, sollten sie sich jedoch über die gewünschte Nutzung im Klaren sein. Dann kann entschieden werden, ob die Kellerdecke, die Kellerwand oder der Kellerboden gedämmt werden soll.
Wohlfühlklima im Erdgeschoss: Kellerdeckendämmung
Soll der Keller als Lagerraum dienen, reicht eine Kellerdeckendämmung aus. Ein reiner Nutzkeller wird in der Regel nicht beheizt. Die Dämmung der Kellerdecke verhindert, dass Heizwärme aus dem Erdgeschoss über den Keller verloren geht. Ein weiterer Vorteil: Der Boden im Erdgeschoss kühlt nicht mehr so stark aus, unangenehme Fußkälte gehört der Vergangenheit an. Im Normalfall kann eine Kellerdeckendämmung vom Hausbesitzer selbst angebracht werden. Eine Ausnahme bilden Gewölbekeller. Hier kommen spezielle Dämmsysteme zum Einsatz, die genau auf die Wölbung der Kellerdecke angepasst werden.
Unterirdische Wohnreserve: Kellerwand und Kellerboden dämmen
Anders sieht es aus, wenn der Keller beheizt und zu Wohnzwecken genutzt werden soll. Dann gilt es, die Kellerräume gegen das kalte Erdreich abzuschirmen und die Kellerwände sowie den Kellerboden zu dämmen - entweder von außen als so genannte Perimeterdämmung oder als Innendämmung. Eine Perimeterdämmung bietet einen zusätzlichen Feuchtigkeitsschutz und ist sinnvoll, wenn das Mauerwerk gleichzeitig abgedichtet werden muss. Deshalb muss das Dämm-Material hochwertig, vor allem aber wasserundurchlässig und druckbeständig sein. Weniger aufwendig ist es, die Kellerwände von innen zu dämmen. Dank moderner, hochwirksamer und gleichzeitig schlanker Dämmsysteme geht bei der Innendämmung des Kellers nur wenig Wohnraum verloren.
Für Selbermacher: Warmwasserleitungen & Heizungsrohre dämmen
Selbst Hand anlegen können Hausbesitzer bei der Dämmung der Heizungsrohre und Warmwasserleitungen. Die Tage von Gipsbinden und Schaumstoffhüllen sind allerdings lange gezählt. Viel praktischer sind vorkonfektionierte Dämmschalen, die sich im Handumdrehen anbringen lassen und vor allem eins aushalten müssen: große Hitze. Dann zahlt sich die Bastelstunde aus. Fleißige Heimwerker werden mit geringeren Heizkosten und deutlich wärmerem Wasser belohnt.
Hier empfehlen wir Ihnen den Kontakt zum Hersteller. Dieser gibt Ihnen eine verbindliche Auskunft darüber, welche Fassadenverkleidungen für ...
Antwort lesen »Die Installation einer Split-Klimaanlage findet in aller Regel auch am Gemeinschaftseigentum (z.B. Fassade) statt. Dafür benötigen Sie die ...
Antwort lesen »Auch in diesem Fall kommen Wärmepumpen infrage. Sie können sich zum Beispiel für eine Großwärmepumpe oder eine Kaskadenlösung entscheiden. ...
Antwort lesen »Die DIN EN 1264-4 "Raumflächenintegrierte Heiz- und Kühlsysteme mit Wasserdurchströmung - Teil 4: Installation" empfiehlt einen R-Wert von ...
Antwort lesen »Die Ausnahmen von den Nachrüstpflichten des GEG gelten nur für Ein- und Zweifamilienhäuser, die ein Eigentümer am 01. Februar 2002 selbst ...
Antwort lesen »Aus der Liste förderbarer Wärmepumpen geht hervor, dass es die Förderung für Wärmepumpen auch für Geräte von Kermi gibt. Das gilt auch für ...
Antwort lesen »Als neutrale Onlineplattform bieten wir selbst keine Baustoffe an. Diese bekommen Sie aber von einem Baustofffachhandel aus Ihrer Region. ...
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Antwort lesen »Handelt es sich um eine Zentralheizung (keine Etagenheizung), gibt es den Geschwindigkeits-Bonus zur Förderung der Wärmepumpe erst, wenn ...
Antwort lesen »Aktuell können Sie hier leider noch keine Anträge stellen, da das entsprechende KfW-Portal noch nicht fertig gestellt wurde. ...
Antwort lesen »In diesem Fall handelt es sich nicht um ein Gebäude, das in den Geltungsbereich des Gebäudeenergiegesetzes fällt (siehe Ausnahmen § 2 GEG ...
Antwort lesen »Gehört das Haus Ihrem Vater, muss dieser die Förderung für die Wärmepumpe als Eigentümer beantragen. Bewohnt er eine Wohnung selbst, ...
Antwort lesen »Ja, das gilt nach wie vor. Sie können im Laufe des Fördervorhabens zur schlechteren Stufe wechseln. Andersherum funktioniert das jedoch ...
Antwort lesen »Bei fachgerechter Ausführung ist die geplante Konstruktion möglich. Als Dampfbremse könnten Sie sich allerdings für eine feuchtevariable ...
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Antwort lesen »Handelt es sich um eine Niedertemperatur- oder Brennwerttherme, wovon man bei dem Baujahr ausgehen kann, ist erst einmal nichts zu ...
Antwort lesen »Sofern Sie die Mindest-Investitionskosten (300 Euro seit 2024) übersteigen, bekommen Sie die Förderung auch für einzelne Fenster. ...
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Antwort lesen »Beantragen Sie einen BEG-EM-Zuschuss für neue Fenster, liegt die Förderrate bei 15 Prozent. Bezogen auf die anrechenbaren Kosten von 82.000 ...
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