Energieeffizienz im Heizungskeller per Gesetz
Die erste Frist aus der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) ist bereits abgelaufen: Öl- und Gasheizungen, die vor 1985 eingebaut wurden, dürfen jetzt nicht mehr betrieben werden. Für Öl- und Gasheizungen mit Baujahr 1985 ist Ende 2015 Schluss. Das gilt allerdings nur für Standard- und Konstanttemperaturkessel, nicht für Brennwert- oder Niedertemperaturkessel. Und Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, die seit mindestens 1. Februar 2002 selbst darin wohnen, sind davon ausgenommen.
Auch für Kamine und Kachelöfen gibt es ab 2015 strengere Regeln. Neue Öfen müssen jetzt schärfere Anforderungen beim Ausstoß von Staub und Kohlenmonoxid erfüllen. Wer einen neuen Kamin- oder Kachelofen kauft muss darauf achten, dass ein Nachweis gemäß zweiter Stufe der Bundesimmissionsschutzverordnung vorliegt. Alte Öfen, die vor 1975 eingebaut wurden, müssen seit Anfang des Jahres ebenfalls Grenzwerte einhalten. Tun sie das nicht, muss der Ofen stillgelegt oder mit einem Feinstaubfilter nachgerüstet werden.
Ab dem 26. September 2015 soll der Heizungskauf leichter werden: Dann gibt es auch für Heizungen und Warmwasserbereiter das bekannte EU-Effizienzlabel. Heizungen werden dann mit den Effizienzklassen A++ bis G und Mindestanforderungen zum Energieverbrauch gekennzeichnet.
Höhere Zuschüsse für Energieberatungen ab 1. März 2015
Ab März 2015 steigt BAFA-Zuschuss für Energieberatungen: Statt maximal 400 Euro gibt es dann bis zu 800 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser und maximal 1.100 Euro (vorher 500 Euro) bei Häusern mit mindestens drei Wohneinheiten. Förderfähig sind ab März 60 Prozent der Kosten für die Energieberatung (vorher 50 Prozent).
Wärmeschutz für oberste Geschossdecke bis Ende 2015 Pflicht
Noch eine Frist aus der EnEV, die Ende des Jahres abläuft: Bis Ende 2015 müssen Hausbesitzer mit einem unbeheizten Dachraum die oberste Geschossdecke oder das Dach dämmen, wenn der Mindestwärmeschutz nicht gegeben ist. Ausgenommen sind Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, die seit mindestens 1. Februar 2002 selbst darin wohnen.
Achtung bei Immobilienanzeigen: Bei fehlenden Energiekennwerten droht ab Mai Bußgeld
Seit Anfang Mai 2014 ist die Angabe der Energiekennwerte aus dem Energieausweis in Immobilienanzeigen (Vermietung und Verkauf) Pflicht. Damit sich alle Beteiligten auf diese Neuregelung einstellen konnten, gibt es eine Bußgeld-Übergangsregelung für die Pflichtangaben in Immobilienanzeigen: Die Bußgeldregelung hierfür tritt erst am 1. Mai 2015 in Kraft. Wer aber ab Mai 2015 die Angaben aus dem Energieausweis in der Immobilienanzeige nicht veröffentlicht, obwohl er dazu verpflichtet wäre, der begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert ein Bußgeld in Höhe von 15.000 Euro.
Neuregelungen auch beim Energielabel
Das bekannte EU-Energielabel mit den Energieeffizienzklassen wird Hausbesitzern seit Anfang 2015 auch im Online-Handel begegnen. Neu ist das Energielabel für Dunstabzugshauben in Küchen. Die Effizienzklassen reichen von A bis G, bessere Geräte können bereits ein Label mit A+ bis F tragen. Ab Februar 2015 dürfen Dunstabzugshauben der Klasse G nicht mehr verkauft werden. Für Backöfen gelten ab Januar 2015 die neuen Energieeffizienzklassen von A+++ bis D. Ab dem 20. Februar 2015 dürfen dann neue Backöfen der Klasse D und die schlechtesten der Klasse C nicht mehr verkauft werden.
Bei einer Konstruktion mit Unterdeckplatten (Holzfaser auf den Sparren) und dem Verzicht einer zusätzlichen Unterdeckbahn ist eine ...
Antwort lesen »Im Falle der Fenster geht es in der Regel um Gemeinschaftseigentum. Aus diesem Grund ist die Maßnahme in der Eigentümerversammlung ...
Antwort lesen »Da für Holzöfen bzw. Biomasse keine CO₂-Abgabe zu entrichten ist, gibt es hier nichts zu beachten. Der Ofen wird bei der Ermittlung der ...
Antwort lesen »Der individuelle Sanierungsfahrplan gilt immer für das gesamte Gebäude. Geht es um das Mehrfamilienhaus einer WEG, muss diese die Anträge ...
Antwort lesen »Die entsprechenden Informationen finden Sie im Infoblatt über förderbare Maßnahmen und Leistungen. Hier ist als Umfeldmaßnahme der ...
Antwort lesen »In diesem Fall können Sie leider keine Heizungsförderung beantragen. Denn das ist seit 2024 nur noch Eigentümern von Gebäuden gestattet. ...
Antwort lesen »Der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz wird von der KfW gefördert. Erfüllen Sie alle technischen Voraussetzungen, bekommen Sie einen ...
Antwort lesen »Auch wenn Sie die Anlage in Eigenregie installieren, bekommen Sie eine Förderung für die Solaranlage. Wichtig ist, dass die gewählte Anlage ...
Antwort lesen »Seit 2024 benötigen Sie in diesem Fall eine TPB-ID von Ihrem Fachhandwerker, der die Maßnahme ausführt. Dieser muss sich dazu einmal im ...
Antwort lesen »Eine Förderung für den Pufferspeicher bekommen Sie im Zuge der geförderten Heizungsoptimierung zur Steigerung der Anlageneffizienz. Lassen ...
Antwort lesen »Generell fördert der Staat Maßnahmen wie die Dämmung nur an der thermischen Gebäudehülle. Dabei handelt es sich um die Umschließungsflächen ...
Antwort lesen »Sie können problemlos einen anderen Kessel einbauen. Wichtig ist, dass das neue Modell die Anforderungen des Fördergebers erfüllt. Das ist ...
Antwort lesen »Generell ist der Ergänzungskredit vor dem Beginn von Bauarbeiten und spätestens 12 Monaten nach der Zusage zur Zuschussförderung zu ...
Antwort lesen »Bei der Antragstellung im Jahr 2023 gab es die Förderung für die Errichtung oder Erweiterung von Solarkollektoranlage zur thermischen ...
Antwort lesen »Das Einfräsen in den Betonboden ist eine Möglichkeit, die ohne zusätzliche Aufbauhöhe funktioniert. Nachteilig ist aber, dass hier ...
Antwort lesen »Für den Trittschallschutz kommt es auf eine schwimmende Verlegung des Oberbodens an. Dazu bringen Sie zunächst geeignete Dämmplatten auf ...
Antwort lesen »Sie bekommen den Geschwindigkeitsbonus anteilig für die anrechenbaren Kosten der ersten Wohneinheit. Bei zwei Wohneinheiten betragen diese ...
Antwort lesen »Eine Auskunft zu den Mehrkosten können wir Ihnen im Moment nicht geben. Diese bekommen Sie von den Herstellern der Heizsysteme, die aktuell ...
Antwort lesen »Den SerSan-Bonus bekommen Sie für die gesamte Fördersumme der KfW-261-Förderung. Wichtig ist, dass Sie die technischen Voraussetzungen ...
Antwort lesen »Nein. Das ist leider nicht möglich. Da Sie keine Eigentümer sind, können Sie die Förderung der Heizung leider nicht beantragen. Möglich ist ...
Antwort lesen »Die vom BAFA geförderte Energieberatung ist genau geregelt, um eine hohe Qualität sicherstellen zu können. Gleiches gilt für die ...
Antwort lesen »Die Heizungsförderung der KfW (458) können Sie nur beantragen, wenn Sie Eigentümer des Gebäudes sind. Nachzuweisen ist das mit einem ...
Antwort lesen »Befindet sich die Dämmung zwischen zwei beheizten Räumen, ist eine Dampfbremse nicht erforderlich. Da die Temperaturen ähnlich hoch sind, ...
Antwort lesen »Ja, das ist korrekt. Aus Anlage 8 der EnSanMV ergeben sich hier keine Einschränkungen. Das Haus muss mindestens 10 Jahre und die Heizung ...
Antwort lesen »Das hängt von der geplanten Maßnahme ab. Geht es um Arbeiten an der Gebäudehülle und der Anlagentechnik (Smart Home, Lüftung, Wärmeschutz ...
Antwort lesen »In diesem Fall gelten die Anforderungen des § 19 der 1. BImSchV. Dieser fordert generell, dass bei einer Feuerungsanlage für feste ...
Antwort lesen »Den Steuerbonus für die Sanierung können Sie auch bei Glastausch im Bestand in Anspruch nehmen. Geregelt ist das in der Energetische ...
Antwort lesen »Fördermittel gibt es für die Sanierung beheizter Gebäude und Gebäudeteile. Förderbar sind dabei die in der BEG EM Richtlinie aufgeführten ...
Antwort lesen »Nein. Die Förderung müssen Sie nicht zurückzahlen. Das Dach darf allerdings 10 Jahre lang nicht verschlechtert oder abgerissen werden. ...
Antwort lesen »Lassen sich die Fenster nicht öffnen, handelt es sich nicht um Gebäudeöffnungen. In diesem Fall ist unserer Auffassung nach genauso zu ...
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