Energieeffizienz im Heizungskeller per Gesetz
Die erste Frist aus der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) ist bereits abgelaufen: Öl- und Gasheizungen, die vor 1985 eingebaut wurden, dürfen jetzt nicht mehr betrieben werden. Für Öl- und Gasheizungen mit Baujahr 1985 ist Ende 2015 Schluss. Das gilt allerdings nur für Standard- und Konstanttemperaturkessel, nicht für Brennwert- oder Niedertemperaturkessel. Und Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, die seit mindestens 1. Februar 2002 selbst darin wohnen, sind davon ausgenommen.
Auch für Kamine und Kachelöfen gibt es ab 2015 strengere Regeln. Neue Öfen müssen jetzt schärfere Anforderungen beim Ausstoß von Staub und Kohlenmonoxid erfüllen. Wer einen neuen Kamin- oder Kachelofen kauft muss darauf achten, dass ein Nachweis gemäß zweiter Stufe der Bundesimmissionsschutzverordnung vorliegt. Alte Öfen, die vor 1975 eingebaut wurden, müssen seit Anfang des Jahres ebenfalls Grenzwerte einhalten. Tun sie das nicht, muss der Ofen stillgelegt oder mit einem Feinstaubfilter nachgerüstet werden.
Ab dem 26. September 2015 soll der Heizungskauf leichter werden: Dann gibt es auch für Heizungen und Warmwasserbereiter das bekannte EU-Effizienzlabel. Heizungen werden dann mit den Effizienzklassen A++ bis G und Mindestanforderungen zum Energieverbrauch gekennzeichnet.
Höhere Zuschüsse für Energieberatungen ab 1. März 2015
Ab März 2015 steigt BAFA-Zuschuss für Energieberatungen: Statt maximal 400 Euro gibt es dann bis zu 800 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser und maximal 1.100 Euro (vorher 500 Euro) bei Häusern mit mindestens drei Wohneinheiten. Förderfähig sind ab März 60 Prozent der Kosten für die Energieberatung (vorher 50 Prozent).
Wärmeschutz für oberste Geschossdecke bis Ende 2015 Pflicht
Noch eine Frist aus der EnEV, die Ende des Jahres abläuft: Bis Ende 2015 müssen Hausbesitzer mit einem unbeheizten Dachraum die oberste Geschossdecke oder das Dach dämmen, wenn der Mindestwärmeschutz nicht gegeben ist. Ausgenommen sind Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, die seit mindestens 1. Februar 2002 selbst darin wohnen.
Achtung bei Immobilienanzeigen: Bei fehlenden Energiekennwerten droht ab Mai Bußgeld
Seit Anfang Mai 2014 ist die Angabe der Energiekennwerte aus dem Energieausweis in Immobilienanzeigen (Vermietung und Verkauf) Pflicht. Damit sich alle Beteiligten auf diese Neuregelung einstellen konnten, gibt es eine Bußgeld-Übergangsregelung für die Pflichtangaben in Immobilienanzeigen: Die Bußgeldregelung hierfür tritt erst am 1. Mai 2015 in Kraft. Wer aber ab Mai 2015 die Angaben aus dem Energieausweis in der Immobilienanzeige nicht veröffentlicht, obwohl er dazu verpflichtet wäre, der begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert ein Bußgeld in Höhe von 15.000 Euro.
Neuregelungen auch beim Energielabel
Das bekannte EU-Energielabel mit den Energieeffizienzklassen wird Hausbesitzern seit Anfang 2015 auch im Online-Handel begegnen. Neu ist das Energielabel für Dunstabzugshauben in Küchen. Die Effizienzklassen reichen von A bis G, bessere Geräte können bereits ein Label mit A+ bis F tragen. Ab Februar 2015 dürfen Dunstabzugshauben der Klasse G nicht mehr verkauft werden. Für Backöfen gelten ab Januar 2015 die neuen Energieeffizienzklassen von A+++ bis D. Ab dem 20. Februar 2015 dürfen dann neue Backöfen der Klasse D und die schlechtesten der Klasse C nicht mehr verkauft werden.
In diesem Fall bekommen Sie eine Basisförderung in Höhe von 30 Prozent. Anrechenbar sind dabei die Kosten der Biomasseheizung und die ...
Antwort lesen »Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit, eine Ausnahme zu beantragen, wenn die Anforderungen im Einzelfall wegen besonderer Umstände durch ...
Antwort lesen »Das ist kein Problem. Sie können die BAFA-Förderung und den Steuerbonus (§ 35c) parallel in Anspruch nehmen, wenn Sie die Kosten eindeutig ...
Antwort lesen »Möchten Sie die geförderte Maßnahme in Eigenleistung erbringen, können Sie auf die aufschiebende Bedingung verzichten (siehe 1.7 BEG ...
Antwort lesen »Generell ist es möglich, die Anlage mit Frostschutzmittel zu betreiben, um Frostschäden im Winter zu verhindern. Üblich ist das allerdings ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie die Förderung der Solarthermieanlage. Diese gibt es auch unabhängig von der Heizung. Wichtig ist, dass Sie die ...
Antwort lesen »Die Kosten für die Erstellung der technischen Projektbeschreibung und des technischen Projektnachweises (TPB und TPN) sind im Zuge der ...
Antwort lesen »In diesem Fall verweist die BEG-EM-Richtlinie auf Anlage 7 des GEG. Unter der Fußnote 4 sind Sonderverglasungen dabei wie folgt ...
Antwort lesen »Eine Übersicht über förderbare Heizsysteme finden Sie in der Liste der förderfähigen Wärmepumpen mit Prüf-/Effizienznachweis. Ab Seite 20 ...
Antwort lesen »In diesem Fall ist kein Energieberater nötig. Das gilt auch für die Förderung der Wärmepumpe. Wir empfehlen Ihnen aber, einen ...
Antwort lesen »Da es sich in diesem Fall um eine Brandschutzvorgabe handelt, ist eine Entscheidung nicht von der Zustimmung des Nachbarn abhängig. ...
Antwort lesen »In diesem Fall handelt es sich vermutlich nicht um Schimmel, sondern um Schmutz/Staub, der sich beim Lüften an der Wand absetzt. Experten ...
Antwort lesen »Ohne die Antragsunterlagen zu kennen, lässt sich das nicht beurteilen. In der Regel können und konnten Sie die Förderung für mehrere ...
Antwort lesen »Den Geschwindigkeitsbonus bekommen Sie nur dann, wenn Sie eine eigene Immobilie als Haupt- oder Alleinwohnsitz selbst nutzen. Das müssen ...
Antwort lesen »Geht es um Denkmalschutz, dürfen die zuständigen Ämter auf Ihre Vorgaben bestehen. Fordert das Amt eine typische Ausfüllung mit ...
Antwort lesen »Nach Angaben der KfW wird der Kreditbetrag auf Basis der förderfähigen Kosten der zugrunde liegenden KfW-Zuschusszusage beziehungsweise der ...
Antwort lesen »Generell können Sie die Förderung gemeinsam mit einem Antrag beantragen. Das muss der Eigentümer der Immobilie erledigen. Handelt es sich ...
Antwort lesen »Das ist in der Regel möglich. In diesem Fall wirkt die Decke als zusätzlicher Wärmespeicher. Das ist vor allem bei Betondecken der Fall und ...
Antwort lesen »Günstig und vergleichsweise sicher ist hier eine kappilaraktive Dämmung mit Calciumsilikat-Platten oder Ähnlichem. Diese kleben Sie von ...
Antwort lesen »Ohne genaue Kenntnis von der Anlage ist eine Aussage aus der Ferne leider nicht möglich. Wir raten aber Folgendes: Lassen Sie sich von ...
Antwort lesen »Üblich ist es, Rechnungen nach erbrachter Leistung zu stellen. In der Regel können Sie hier aber nach individueller Absprache verfahren. So ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass Sie den Bonus nicht bekommen. Denn nach Aussage der KfW kommt der Ergänzungskredit nur zusätzlich zu einer ...
Antwort lesen »Handelt es sich generell um eine förderbare Maßnahme und haben Sie dafür keine anderen Fördermittel in Anspruch genommen bzw. bekommen, ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass das nicht der Fall ist. Denn beide Maßnahmen sind nicht miteinander verbunden. Würden Sie das im Zuge der ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent zur Förderung des Fernwärmeanschlusses. Diesen beantragen Sie vor ...
Antwort lesen »Zur Förderung für Scheitholzkessel bekommen Sie aktuell Zuschüsse in Höhe von 30 Prozent. Zudem können Sie einen pauschalen ...
Antwort lesen »Geht es um die Umwidmung zu Wohnraum, können Energieberater für Wohngebäude, die erforderlichen Bestätigungen erstellen. Infrage kommt ...
Antwort lesen »Aktuell gibt es hier keine Einschränkungen. Sie können die Anlagen nach gültigem Recht so lange nutzen und betreiben, bis es zu einem ...
Antwort lesen »Das ist möglich. Sie bekommen auch in diesem Fall die Förderung der Energieberatung und profitieren vom iSFP-Bonus, wenn Sie eine ...
Antwort lesen »Nach Angaben der KfW gilt die Möglichkeit zur Kombination rückwirkend für alle Anträge, die ab 01.01.2024 bei der KfW eingegangen sind und ...
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