Ab sofort können Hausbesitzer und Mieter wieder Zuschüsse für Maßnahmen zum Einbruchschutz und zur Barrierereduzierung bei der KfW beantragen. Wegen der hohen Nachfrage hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) die Zuschüsse für den Einbruchschutz auf 50 Millionen Euro (von 10 Millionen Euro vorher) und für die Barrierereduzierung auf 75 Millionen Euro (49 Millionen Euro vorher) für das Jahr 2017 aufgestockt. Die KfW reicht diese Mittel über das Förderprogramm "Altersgerecht Umbauen - Investitionszuschuss" mit der Programmnummer 455 aus.
Zuschuss für Barrierefreiheit und Einbruchschutz richtig beantragen
Die KfW fördert im Programm 455 Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz wie die Nachrüstung von Fenstern, Haus- und Wohnungstüren sowie Einzelmaßnahmen für den barrierefreien Umbau wie zum Beispiel ein barrierefreies Bad. Die Zuschusshöhe beträgt bis zu 6.250 Euro Zuschuss pro Wohneinheit für Maßnahmen zur Barrierereduzierung und bis zu 1.500 Euro Zuschuss pro Wohneinheit für den Einbruchschutz. Der Mindestinvestitionsbetrag beträgt 2.000 Euro. Unbedingt beachten sollten Hausbesitzer und Mieter, dass die Förderung vor Beginn der Arbeiten beantragt werden muss! Wenn alle Details geklärt sind, wird der Antrag über das Zuschussportal der KfW gestellt.
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