1. Wie komme ich ins Haus?
Nicht nur für gehbehinderte Menschen kann im Alter jede Stufe oder Schwelle ein schier unüberwindbares Hindernis und eine potentielle Sturzgefahr werden. Schwellen sollten deshalb bei einem Umbau so weit wie möglich abgesenkt werden. Wer sich nur mit einem Rollator oder Rollstuhl bewegen kann, ist auf eine Rampe angewiesen. Eine automatische Haustüröffnung erhöht Komfort und Sicherheit.
2. Wie kann ich die Treppe überwinden?
Die meisten Wohnungen und auch Hauseingänge sind nur über Treppen zu erreichen. Beidseitige Handläufe an den Treppen sind eine Mindestanforderung. Wer im eigenen Haus die Treppe ins Obergeschoss nicht mehr bewältigt, kann darüber nachdenken, die Wohnräume im Erdgeschoss unterzubringen. Will man das nicht oder geht das nicht, liegt der Gedanke an einen Treppenlift nahe. Die Entscheidung für einen Treppenlift will aber gut bedacht sein – nicht nur wegen der Kosten. Das Krankheitsbild entscheidet letztendlich, ob ein Treppensitzlift oder ein Treppenplattformlift für Rollstuhlbenutzer in Frage kommt. Wenn die baulichen Gegebenheiten es zulassen, ist auch ein Außenlift oder eine Hubplattform am Haus möglich.
Weiterlesen: Barrierefreier Wohnkomfort - Treppenlift oder Homelift?
2. Wie komme ich durch den Flur?
Häufig bietet der Flur zu wenig Raum, um mit einem Rollator oder gar mit einem Rollstuhl zu rangieren. Die einfachste Möglichkeit, mehr Platz zu schaffen, ist auf die Flurmöbel zu verzichten. Je nach Grundriss ist es vielleicht auch möglich, nichttragende Wände zu entfernen.
3. Wie komme ich bequem durch die Zimmertüren?
Türöffnungen können verbreitert werden, um bequem mit einem Rollator oder Rollstuhl durchzukommen. Überlegenswert ist die Variante mit einer platzsparenden Schiebetür. Um Raum und damit auch Bewegungsfreiheit zu gewinnen, kann gegebenenfalls auch auf die eine oder andere Tür ganz verzichtet werden.
4. Wie bewege ich mich in der Wohnung?
Ausreichende Bewegungsflächen sind das A und O der Barrierefreiheit. Dennoch bedeutet "barrierefrei" nicht immer auch "rollstuhlgerecht". Existieren Bewegungsflächen von 1,20 Meter im Quadrat, spricht man von "barrierefrei". "Rollstuhlgerecht" ist eine Wohnung dann, wenn Bewegungsflächen von 1,50 Meter im Quadrat vorhanden sind. Je nach Bedarf sollte deshalb die gesamte Platzsituation in der Wohnung beziehungsweise im Haus analysiert werden, bevor man mit baulichen Veränderungen beginnt. Denn ist der Flur zu eng und sind die Zimmertüren zu schmal, nutzen große freie Flächen im Wohnzimmer und in der Küche wenig. Um Platz zu schaffen, kann man unter Umständen die Zimmeraufteilung verändern, auf Wände verzichten oder sie entsprechend versetzen.
5. Wie komme ich auf Balkon oder Terrasse?
Um den Höhenunterschied zwischen Wohnraum und Balkon oder Terrasse zu überwinden, sind verschiedene Baumaßnahmen geeignet. Wichtig ist, dass dabei bestimmte bauliche Vorgaben eingehalten werden. Unter bestimmten Bedingungen lässt sich die Schwelle entfernen und eine neue Fenstertür mit Magnetdoppeldichtung einsetzen. Die Anhebung des Balkonbodens ist bei genügend Platz im Wohnraum möglich, so dass man mit einer kleinen Türschwellenrampe auch mit dem Rollstuhl auf den Balkon fahren kann. Eventuell zieht die Erhöhung des Balkonbodens aber eine Geländeranpassung nach sich!
Weiterlesen: Mehr Barrierefreiheit mit den richtigen Fenstern und Türen
6. Wie kann ich mich sicher und bequem im Bad bewegen?
Das Bad wird mehrfach am Tag genutzt. Die Badtür sollte unbedingt nach außen zu öffnen sein. Für den Fall, dass jemand im Bad gestürzt ist, kann dann eine Person von außen schneller Hilfe leisten. Statt einer Badewanne bietet sich eine bodengleiche Dusche an – mit einem entsprechenden Duschsitz. Für den Duschsitz kann ebenso wie für Haltegriffe in der Dusche und neben der Toilette eine Wandverstärkung erforderlich sein. Wer ohnehin sein Bad umgestaltet, sollte sich für ein Waschbecken entscheiden, an dem man sitzen oder das mit dem Rollstuhl unterfahren werden kann.
Weiterlesen: So wird das Altbau-Bad Schritt für Schritt barrierefrei.
7. Wo stelle ich Rollator oder Rollstuhl ab?
Wer auf einen Rollator oder auf einen Rollstuhl angewiesen ist, sollte daran denken, dass für diese Hilfsmittel auch ein "Parkplatz" vorhanden sein muss. Dieser liegt idealerweise innerhalb der Wohnung – zum Beispiel im Flur. Muss eine geeignete und diebstahlsichere Abstellmöglichkeit außerhalb der Wohnung gefunden werden, ist es ratsam, die anderen Eigentümer oder Mieter, gegebenenfalls auch den Vermieter, einzubeziehen.
Hier empfehlen wir Ihnen den Kontakt zum Hersteller. Dieser gibt Ihnen eine verbindliche Auskunft darüber, welche Fassadenverkleidungen für ...
Antwort lesen »Die Installation einer Split-Klimaanlage findet in aller Regel auch am Gemeinschaftseigentum (z.B. Fassade) statt. Dafür benötigen Sie die ...
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Antwort lesen »Als neutrale Onlineplattform bieten wir selbst keine Baustoffe an. Diese bekommen Sie aber von einem Baustofffachhandel aus Ihrer Region. ...
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Antwort lesen »Gehört das Haus Ihrem Vater, muss dieser die Förderung für die Wärmepumpe als Eigentümer beantragen. Bewohnt er eine Wohnung selbst, ...
Antwort lesen »Ja, das gilt nach wie vor. Sie können im Laufe des Fördervorhabens zur schlechteren Stufe wechseln. Andersherum funktioniert das jedoch ...
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Antwort lesen »Bei zwei Wohneinheiten können Sie insgesamt Kosten in Höhe von 45.000 Euro anrechnen. 30.000 Euro für die erste und 15.000 Euro für die ...
Antwort lesen »Der bereits beauftragte Energieberater kann die vorhandene Berechnung mit einem vergleichsweise geringen Aufwand anpassen und einen neuen ...
Antwort lesen »Die BEG-EM-Förderung für neue Fenster bekamen Sie letztes Jahr leider nur, wenn Sie noch keine Maßnahme begonnen hatten. Auch in diesem ...
Antwort lesen »Die GEG-Vorgaben zur Dachsanierung betreffen immer nur die tatsächlich behandelten Bauteile. Sanieren Sie das erste Dach, müssen Sie durch ...
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Antwort lesen »Beantragen Sie einen BEG-EM-Zuschuss für neue Fenster, liegt die Förderrate bei 15 Prozent. Bezogen auf die anrechenbaren Kosten von 82.000 ...
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